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AutorenbildDr. Löw

Ist Cloudbet.com legal?

Warum erhalten Nutzer der Seite Vorladungsschreiben der Polizei?


Sportwetten und E-Gambling gehören einfach dazu. Nach einer aktuellen Pressemitteilung des deutschen Sportwettenverbands lagen die Spieleinsätze im Jahr 2022 für legale Sportwetten allein in Deutschland bei 8,2 Milliarden Euro. Dementsprechend betrugen die Steuereinnahmen aus der Sportwettensteuer stattliche 433 Millionen Euro. Beim Anblick dieser Zahlen wird klar, warum der deutsche Staat ein Interesse daran hat, dass nur lizenzierte Anbieter von Sportwetten am Markt tätig sind.

 

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter lizenziert ist?

 

Anbieter, die über die erforderliche Genehmigung der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfügen, werden in die sog. Whitelist aufgenommen. Bei der Whitelist handelt es sich um eine amtliche Liste, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen. Die Whitslist kann hier abgerufen werden.

 

Verfügt Cloudbet.com  über die erforderliche Genehmigung der GGL?

 

Nein! Cloudbet.com ist ein Krypto-Casino, das seit 2013 am Markt aktiv ist. Seit dem Jahr 2022 bietet Cloudbet.com zudem Sportwetten an. Dabei sind sie unter E-Gambling in Montenegro und Curaçao eGaming autorisiert sowie lizenziert. Sie gehören aber nicht zu den 31 Anbietern, die auf der sog. Whitelist für Sportwetten gelistet sind.   

 

Welche Folgen hat die fehlende Genehmigung?

 

Die fehlende Genehmigung führt dazu, dass Banken im Falle von Gewinnauszahlungen verpflichtet sind, Verdachtsmeldungen gem. § 32 Abs. 2 GwG an die Staatsanwaltschaft zu erstatten und die Staatsanwaltschaft darüber zu informieren, dass Gelder die möglicherweise aus einer Straftat stammen, auf bei ihnen geführte Konten überwiesen wurden.

 

Aufgrund dieser Verdachtsmeldung werden bei den Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 285 StGB (Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel) eingeleitet, in deren Rahmen den Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgt dabei durch die Vorladung zum Vernehmungstermin oder durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens.

 

Welche Strafe droht mir?

 

Grundsätzlich kann die Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel gem. § 285 StGB zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen führen.

 

Die Verwirklichung einer Straftat kann jedoch nur erfolgen, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Vorsatz muss sich auch darauf beziehen, dass der Wettanbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt und nicht auf der sog. Whitelist verzeichnet ist. Da sich die Seite Cloudbet.com aber auch an den deutschen Markt richtet und mit einem hohen Trustpilot Score wirbt, haben die Kunden grundsätzlich keine Zweifel am Bestehen der erforderlichen Lizenzen. Realistisch betrachtet, wird kein Kunde sich konkret informieren, ob der Anbieter über eine gültige Lizenz für den deutschen Markt verfügt. Sofern der Kunde aber keine Vorstellung über die vorliegende Lizenz des Glücksspielanbieters macht, besteht kein Raum für die Annahme einer vorsätzlichen Tatbestandsverwirklichung. 

   

Was passiert mit meinen Gewinnen?

 

Gewinne, die bei einem nicht lizenzierten Online-Casino oder Wettanbieter erzielt werden, können grundsätzlich vom Staat im Wege der Einziehung zurückgefordert werden. Dies bedeutet, dass Sie im schlechtesten Fall für die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eine Strafe erhalten und zudem die Erlöse, die Sie beim Spielen erzielt haben, vom Staat wieder weggenommen werden.

 

Wie reagiere ich am besten, wenn ich eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalte?

 

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können Angaben bei der Polizei machen oder Sie haben das Recht zu schweigen. Das Recht zu schweigen bedeutet, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder Ihre Wetteinnahmen zu erklären. Aus anwaltlicher Sicht ist es immer besser zunächst zu schweigen und Akteneinsicht zu beantragen. Auf diesem Weg können Sie überprüfen welche Ermittlungen bereits durchgeführt wurden und welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorliegen.

 

Wenn Sie hierbei Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich gerne bei mir für ein kostenloses Erstberatungsgespräch melden.

 

Dr. Heiko Löw




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