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Medienstrafrecht

Die Nutzung sozialen Medien führen dazu, dass die Anzahl medienstrafrechtlicher Fälle von Jahr zu Jahr steigt. Cybermobbing, Hate Speech und urheberechtliche Verstöße in den sozialen Medien sollen nach dem Willen der Politik von den Ermittlungsbehörden stärker verfolgt und sanktioniert werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Löw nimmt diese Entwicklung an und beachtet darüber hinaus auch bei der Prozessführung die mediale Berichterstattung. Das Beratungsangebot umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Straftaten gegen die persönliche Ehre

    • Beleidigung, § 185 StGB

    • Üble Nachrede, § 186 StGB

    • Verleumdung, § 187 StGB

  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

    • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB

    • Anleitung zu Straftaten, § 130a StGB

    • Gewaltdarstellung, § 131 StGB

    • Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

  • Verbreitung pornographischer Schriften, §§ 184 ff. StGB

  • Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild

    • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    • § 33 Verstöße gegen Kunsturhebergesetz

  • Urheberstrafrecht

    • Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 106 UrhG

    • Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, § 107 UrhG

    • Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen, 108b UrhG

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