IT-Strafrecht
Die digitale Revolution verändert unser Leben. Das Internet wird vermehrt Tatort von Straftaten, der Handel mit Daten ist ein Milliarden-Business und das Darknet hat den Drogenhandel revolutioniert. Aufgrund meiner vorherigen Tätigkeit bei der Staatsanwalt im Sonderdezernat für Cybercrime/Datenschutz kenne ich die Besonderheiten des IT-Strafrechts sowie die Ermittlungsmöglichkeiten der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Gerne berate und verteidige ich Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Computerbetrug, § 263a StGB
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Elektronische Urkundsdelikte, §§ 269, 270, 274 StGB
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Datenbezogene Straftaten, §§202a, 202b, 202c und 202d und 303a StGB
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Computersabotage, § 303b StGB
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Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, § 23 GeschGehG
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Strafbare Verarbeitung personenbezogener Daten, § 42 BDSG
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Penetrationstest
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Geldwäsche, § 261 StGB (insbes. Finanz- und Warenagenten)
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Straftaten im Darknet
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Cardsharing / IPTV, § 108 UrhG