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IT-Strafrecht

Die digitale Revolution verändert unser Leben. Das Internet wird vermehrt Tatort von Straftaten, der Handel mit Daten ist ein Milliarden-Business und das Darknet hat den Drogenhandel revolutioniert. Aufgrund meiner vorherigen Tätigkeit bei der Staatsanwalt im Sonderdezernat für Cybercrime/Datenschutz kenne ich die Besonderheiten des IT-Strafrechts sowie die Ermittlungsmöglichkeiten der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Gerne berate und verteidige ich Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Computerbetrug, § 263a StGB

  • Elektronische Urkundsdelikte, §§ 269, 270, 274 StGB

  • Datenbezogene Straftaten, §§202a, 202b, 202c und 202d und 303a StGB

  • Computersabotage, § 303b StGB

  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, § 23 GeschGehG

  • Strafbare Verarbeitung personenbezogener Daten, § 42 BDSG

  • Penetrationstest

  • Geldwäsche, § 261 StGB (insbes. Finanz- und Warenagenten)

  • Straftaten im Darknet

  • Cardsharing / IPTV, § 108 UrhG

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