Wir können helfen
Strafrecht
Als Rechtsanwalt liegt mein Fokus im Bereich des Strafrechts, insbesondere auf dem Gebiet der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Neben dem Kern-Strafrecht bearbeite ich insbesondere Fälle aus den Gebieten des IT-bzw. Internetstrafrechts
Strafrecht
Eine gute Strafverteidigung erfordert fundierte Rechtskenntnisse und ein Verständnis für die Interessen der Verfahrensbeteiligten. Als ehemaliger Staatsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht kenne ich das Recht sowie die Position auf der anderen Seite. Gemeinsam können wir daher eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die Ihre Interessen optimal vertritt. Mein Beratungsangebot umfasst u.a. die folgenden Bereiche:
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Eine gute Verteidigung setzt früh an. Sobald Sie daher ein Vorladungsschreiben der Polizei erhalten, haben Sie die Wahl, ob Sie sich zu den Tatvorwürfen äußern, oder ob Sie schweigen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann eine anwaltliche Beratung helfen, den richtigen Weg einzuschlagen. Jedes Verfahren, dass im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Die Verteidigung vor Gericht ist die Kernaufgabe eines Strafverteidigers. Vor Gericht entscheiden die sichere Aktenkenntnis und klare Kommunikation mit dem Gericht über den Verlauf des Verfahrens. Strafverteidigung ist Kampf. Dieser kann aber nur gewonnen werden, wenn man die Strategie der Gegenseite kennt und deren Schwachstellen analysiert.
Verteidigung gegen Strafbefehle
Der Erlass eines Strafbefehls kann Fluch und Segen sein. Ein nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft geplanter Strafbefehl kann eine lange und kostspielige Hauptverhandlung vor Gericht verhindern. Ein Strafbefehl ohne vorherige Verständigung ist hingegen ein Angriff. Nur wenn gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer fairen Verhandlung.
Strafprozessrecht
Die Kenntnis des Strafprozessrechts ist die schärfste Waffe eines Strafverteidigers. Nicht jedes Beweismittel darf im Prozess eingeführt und verwertet werden. Die sichere Kenntnis wann ein Widerspruch erforderlich oder wann eine Frage unzulässig ist, kann den Verlauf eines Verfahrens entscheidend ändern.
Pflichtverteidigung
Gerade bei schweren Vorwürfen liegt nach dem Gesetz ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, der die Bestellung eines Pflichtverteidigers erforderlich macht. Sie können Ihren Pflichtverteidiger dabei frei wählen. Nur wenn Sie nicht reagieren, wird vom Gericht Ihr Anwalt ausgesucht.
Haftrecht
Wird ein Haftbefehl erlassen, sollte jedem klar sein, dass es Ernst wird. Gerade hier ist es wichtig einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben, der auf Augenhöhe mit Ge-richt und Staatsanwaltschaft verhandelt.
Jugendstrafrecht
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist besonders, da im Jugend-strafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Es ist daher wichtig im Kontakt mit den Eltern, der Jugendgerichtshilfe und den Ermittlungsbehörden die Entwicklung des Beschuldigten zu fördern.
Betäubungsmittelstrafrecht
In Verfahren mit Bezügen zum Betäubungsmittelstrafrecht ist die Vertretung durch ei-nen Fachanwalt für Strafrecht zu empfehlen, da nicht nur die Verteidigung gegen die ei-gentliche Vorwürfe zu planen ist, sondern auch stets im Blick bleiben muss, ob eine Haft-strafe durch eine Therapie abzuwenden ist.
Einziehung und Vermögensabschöpfung
Das Strafrecht wird von dem Gedanken getragen, dass sich Verbrechen nicht lohnen soll. Haben Täter durch Straftaten Gelder erzielt, soll ihnen im Wege der Vermögensein-ziehung dieser Vorteil wieder entzogen werden. Diese Vermögenseinziehung wird von den Gerichten im Wege des Arrestes zur vorläufigen Sicherung des Vermögens vollzo-gen und im abschließend im Wege einer Einziehungsentscheidung.