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AutorenbildDr. Löw

Einfach-Akteneinsicht.de

Online-Akteneinsicht in Straf- und Bußgeldakten


Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Löw hat einen neuen Service entwickelt, der es Betroffenen ermöglicht in Straf- und Bußgeldverfahren ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung  effektiv umzusetzen. So können Betroffene auf der Seite www.einfach-Akteneinsicht.de online Akteneinsicht in Straf- und Bußgeldverfahren bundesweit beantragen oder die im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeicherten Daten abfragen.

 

Online Akteneinsicht

 

Unsere Plattform ermöglicht es, online Anträge auf Akteneinsicht über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Löw an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Durch die Akteneinsicht können Sie in Erfahrung bringen, welche Zeugen in Ihrem Verfahren befragt oder welche anderen Beweismittel von den Ermittlungsbehörden gesammelt wurden. Auf diese Weise können Sie einschätzen, wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen und ob sie in dem Verfahren tatsächlich einen Rechtsanwalt benötigen, um sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.

 

Die Antragsstellung erfolgt dabei einfach online zum Festpreis von 89,90 EUR für Akten bis zu einem Umfang von 500 Seiten. Für die Beantragung benötigen wir von Ihnen nur die Daten, um welches Verfahren es sich handelt. Den Rest übernehmen wir. Sobald uns die Akte vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft oder von der Bußgeldstelle übermittelt wird, scannen wir diese ein und gewähren Ihnen - über unsere Cloud - Zugang zu den Dokumenten.  

 

ZStV-Auskünfte

 

Da viele Anfragende in den vergangenen Wochen nicht genau sagen konnten, wie das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen (Js-Aktenzeichen) lautet oder bei welcher Behörde das Verfahren geführt wird, haben wir unseren Service erweitert. Als neuen Service bieten wir die Möglichkeit, online einen Antrag auf Übermittlung einer ZStV-Auskunft an das Bundesamt der Justiz zu stellen.

 

Eine ZStV-Auskunft enthält sämtliche Daten, die in dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) erfasst werden, wie  Daten zur Person des Beschuldigten, Tatvorwurf, Tatzeit, ermittelnde Polizeibehörde und Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens. Auf diese Weise erhalten Sie einen Einblick in die bei der Staatsanwaltschaft gespeicherten Daten und Verfahren.

 

Und sollten wir bei der Auskunftserteilung merken, dass die Löschfristen über die bei den Staatsanwaltschaften gespeicherten Daten über offene und in den letzten zwei Jahren zu Ihren Gunsten abgeschlossenen Verfahren nicht eingehalten wurden, bieten wir die Möglichkeit, gemeinsam einen Antrag auf Löschung der gespeicherten Daten zu stellen. 

 

Ihr Feedback

 

Da wir auch in Zukunft versuchen unseren Service weiter zu verbessern und zeitgemäße online-Lösungen für bestehende Rechtsprobleme zu entwickeln, können Sie uns auch gerne kontaktieren und Anregungen für neue Produkte mitteilen. Sei es die Auskunft aus Polizeidatenbanken, eine Übersicht über zu erwartende Strafen oder Muster für gängige Anträge in der Hauptverhandlung. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.







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