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  • AutorenbildDr. Löw

Ermittlungsverfahren gegen CCAM-User Teil II

Aktualisiert: 11. Feb. 2020

Wie bereits im Blogbeitrag vom 17.07.2019 dargestellt, wurden Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen User des illegalen Cardsharing Anbieters CCCAM-Service.com geführt. Aufgrund des großes Interesses an diesem Thema gibt es an dieser Stelle ein Update.


Wie werden die Ermittlungen geführt?


Die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Rostock geleiteten Ermittlungen haben sich darauf konzentriert, den Geldfluss von vermeintlichen Usern an die Betreiber von CCCAM-Service.com zu folgen. Zu diesem Zweck wurde ein umfangreiches Auskunftsersuchen an Bitcoin.de gestellt und die Accountinhaber anhand der verifizierten Daten identifiziert. Anschließend wurden die Verfahren gegen die einzelnen Accountinhaber abgetrennt und an die jeweiligen Staatsanwaltschaften am Wohnort der Accountinhaber in ganz Deutschland abgegeben.


Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft am Wohnort


Die jeweilige Staatsanwaltschaft am Wohnort des Accountinhabers hat ab diesem Zeitpunkt die Herrschaft über die Ermittlungen und kann das weitere Vorgehen bestimmen. In der überwiegenden Zahl der mir bekannten Verfahren haben sich die Staatsanwaltschaften dazu entschieden, über die Polizei Anhörungsbögen zu versenden oder Vernehmungstermine zu bestimmen. An dieser Stelle empfiehlt es sich - wie bereits im Blogbeitrag vom 17.07.2019 dargestellt - Akteneinsicht zu beantragen und zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.


Wohnungsdurchsuchungen sind möglich


Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die Staatsanwaltschaften beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt haben und es zu Wohnungsdurchsuchungen gekommen ist. Ziel dieser Durchsuchungen war das Auffinden von E-Mails, die den Erwerb des Abonnements belegen oder das Auffinden eines Receivers.


Fazit


Die Verfahren gegen die User des Cardsharing Anbieters CCCAM-Service.com sind weiter im vollem Gange. Auch wenn sich die Ermittlungen in den überwiegenden Fällen auf die Versendung von Anhörungsbögen beschränkt, haben die Staatsanwaltschaft auch andere Werkzeuge - wie z.B. das Erwirken von Durchsuchungsbeschlüssen - zur Verfügung. Wenn Sie in dieser Angelegenheit einen Anwalt benötigen, stehe ich Ihnen bundesweit gerne zur Seite.





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