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  • AutorenbildDr. Löw

Legal-High ≠ Straffrei?

Aktualisiert: 4. Jan. 2020

Ermittlungsverfahren gegen Kunden von Legal-High- und Kräuter- Onlineshops erreichen mich immer wieder. Den Beschuldigen werden Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) oder das NpsG (Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz) vorgeworfen. Es ist daher an der Zeit, der Frage nachzugehen, ob und wann die Online-Bestellung von Legal-Highs in Form von Kräutermischungen, Liquids, Badesalzen oder Pflanzendünger strafbar ist.


1. Was sind Legal Highs?

Als "Legal-Highs" werden psychoaktive Substanzen bezeichnet, die in Form von Kräutermischungen, Reinigungsmitteln, E-Liquids, Badesalzen oder Pflanzendünger online angeboten werden. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit NPS (neue psychoaktive Substanzen) verwendet und vielfach als Synonoym für synthetische Cannabinoide benutzt. Anders als der Name vermuten lässt, sind Legal-Highs jedoch nicht immer legal. Denn in vielen Fällen enthalten "Legal-Highs" Substanzen, die im BtMG (Anlage I - III) oder NpSG genannt werden. 

2. Ist das Bestellen von Legal-Highs strafbar?

Der Ankauf von Legal-Highs kann nach dem BtMG oder dem NpSG strafbar sein. Anknüpfungspunkt ist dabei immer die Frage, welcher Wirkstoff bzw. welche Stoffgemische in den Produkten enthalten sind. Fällt der Wirkstoff unter das BtMG oder das AMG (Arzneimittelgesetz), so ist bereits der Ankauf strafbar.  Handelt es sich hingegen um psychoaktive Stoffe, die nur dem NpSG unterfallen, so ist der Ankauf bzw. Erwerb an sich nicht strafbar. Da der Kunde jedoch nur in den seltensten Fällen den genauen Wirkstoff bzw. Stoffgemisch kennt, besteht fast immer ein Risiko. Nur wer NPS in den Verkehr bringt, einem anderen verabreicht, damit Handel treibt oder NPS zum Zwecke des Inverkehrbringens herstellt oder in den Geltungsbereich des NpSG verbringt, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.     

3. Wie laufen die Ermittlungen?

Die Ermittlungen gegen die Betreiber und Kunden von Legal-High- und Kräuter- Onlineshops werden in der Regel durch die Cybercrime Sonderdezernate der Länder (wie z.B die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW) eingeleitet. Sofern dabei ein Anfangsverdacht hinsichtlich gewerbsmäßiger Verstöße gegen das BtmG oder das NpSG festgestellt wird, führen die Ermittlungsbehörden regelmäßig Hausdurchsuchungen durch und beschlagnahmen die Server. In der Folge werden die auf dem Server gespeicherten Kunden- und Bestelldaten ausgewertet und parallel Wirkstoffgutachten hinsichtlich der angebotenen Produkte eingeholt. Sollte sich hier aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht ergeben, folgt die Anklageerhebung. Dabei werden regelmäßig erst die Verfahren gegen die Betreiber der Onlineshops geführt. Anschließend werden die Verfahren gegen die einzelnen Kunden abgetrennt und an die jeweiligen Staatsanwaltschaften am Wohnort der Käufer abgegeben. Die Staatsanwaltschaft am Wohnort hat dann in der Folge die Möglichkeit weitere Ermittlungen gegen die einzelnen Käufer durchzuführen oder aufgrund der Aktenlage Anklage zu erheben. Vor der Anklagerhebung muss den jeweiligen Käufern jedoch der Tatvorwurf bekannt gegeben und die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden.

4. Bestmögliche Verteidigungsstrategie Die beste Verteidigungsstrategie bei dem Tatverdacht des online Erwerbs von Legal Highs ist stets zweistufig. Zunächst sollte der Beschuldigte keine Angaben machen und durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen lassen, um so Kenntnis von den konkreten Ermittlungsergebnissen und Beweismitteln zu gelangen. Darauf aufbauend sollte dann auf der zweiten Stufe geprüft werden, ob eine Stellungnahme in dem Verfahren sinnvoll ist, oder ob weiter zu den Vorwürfen geschwiegen werden sollte. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an. Wie ist die Beweislage, wie hoch ist der Wirkstoffgehalt, bestehen Vorstrafen etc. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben und kompetente Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. 





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