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AutorenbildDr. Löw

Strafen für Reseller illegaler IPTV-Streams

Nach der aktuellen VAUNET-Studie nutzen derzeit ca. 5,9 Millionen Personen in Deutschland illegale lineare TV-Streams. In der Zukunft ist mit steigenden Zahlen zu rechnen. Wie aber finden die Nutzer das Angebot? Die Antwort ist einfach. Der Vertrieb der Streams wird regelmäßig von sog. Resellern übernommen, die auf Plattformen wie Facebook, Ebay-Kleinanzeigen oder Alibaba nach Kunden suchen. Welche rechtlichen Risiken für Reseller bestehen und wie im Ernstfall zu handeln ist, zeigt der folgende Beitrag:

 

1. Wie funktioniert der Vertrieb von illegalen IPTV-Streams?

 

Im Grunde ganz einfach. Reseller können bei den Betreibern des IPTV-Servers Zugängen (sog. Lines) erwerben und mit Gewinn an die Endkunden weiterverkaufen. Wie die Reseller dabei an Kunden kommen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Sie können den Dienst Freunden und Bekannten anbieten, einen eigenen Onlineshop erstellen oder Social-Media-Plattformen für den Vertrieb nutzen.

 

2. Warum nutzen die Betreiber Reseller?

 

Den Vertrieb von IPTV-Zugängen über Reseller zu organisieren, hat viele Vorteile für die Betreiber. Denn insbesondere die Endkundenakquise ist zeitintensiv, da nicht nur über die Preise und Inhalte informiert werden muss, sondern viele Kunden auch Hilfe bei der Installation brauchen. Zudem ist der Vertrieb riskant, da er die besten Ansatzpunkte für die Ermittlungsbehörden und die Anti-Piracy-Divisions der geschädigten PayTV Anbieter bietet.

 

3. Macht man sich als Reseller strafbar?

 

Ja! Teilweise ist jedoch umstritten, ob Reseller als Täter oder nur als Gehilfen zu bestrafen sind. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG grundsätzlich erfordert, dass eine Funksendung weitergesendet oder öffentlich zugänglich gemacht wird. Da der Reseller jedoch nicht selbst entscheidet, welche Programme in den Stream eingefügt werden und er die Funksendungen nur an einzelne Personen (und damit nicht öffentlich) zugänglich macht, sprechen gute Gründe für die Annahme einer Beihilfe.

 

4. Welche Strafen können drohen?

 

Sobald der Vertrieb von IPTV-Zugängen gewerbsmäßig erfolgt, sieht § 108a UrhG einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Und diese Strafe droht grundsätzlich für jeden einzelnen Zugang der veräußert wird. Am härtesten trifft die Betroffenen jedoch die Vermögenseinziehung. Demnach werden den Tätern die Einnahmen, die sie aus dem Vertrieb der IPTV erhalten haben, wieder entzogen. Dabei kommt schnell eine fünfstellige Summe zusammen.

 

5. Wie ermitteln die Behörden?

 

Nach meiner Erfahrung ermitteln die Behörden immer erst, wenn sie von Sky oder einem anderen PayTV-Anbieter eine Anzeige erhalten. Sky führt in der Regel einen Testkauf durch und fragt insbesondere nach dem (PayPal-) Konto, auf dass die Zahlung erfolgen soll. Diese Informationen reichen sie dann an die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit einem Leitfaden IPTV weiter und erstatten Anzeige gegen die handelnden Personen.

 

Die Staatsanwaltschaft führt in der Regel basierend auf den Ergebnissen von Sky Finanzermittlungen durch und ermittelt die Kontoinhaber und die Umsätze der letzten Jahre. Sind diese erheblich, beantragt die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss.

 

6. Wie verhält man sich, wenn durchsucht wurde?

 

Wird bei einem Reseller durchsucht, muss dieser Ruhe bewahren. Der Versuch noch eben Beweismittel zu zerstören, macht die Situation in vielen Fällen nur noch schlimmer. Die Ermittlungsbeamten werden bei der Durchsuchung insbesondere Rechner und Smartphones der Betroffenen beschlagnahmen und in der Folge auswerten. Spätestens jetzt ist es Zeit sich einen Strafverteidiger zu suchen. Dieser wird in jedem Fall dazu raten, keine Angeben gegenüber der Polizei zu machen.

 

7. Wie lange dauert ein Strafverfahren gegen einen Reseller?

 

Strafverfahren gegen Reseller benötigen in der Regel Zeit, da die Auswertung der technischen Geräte lange dauert. Die Staatsanwaltschaft benötigt für die Beweisführung jedoch zwingend Nachweise darüber, dass der Reseller Zugriff zum Panel hatte, über das die Zugänge verwaltet werden. Auch wird die Staatsanwaltschaft versuchen Chatverläufe, die mit den Kunden geführt wurden, zu finden.

 

8. Vor welchem Gericht werden Reseller angeklagt?

 

Das zuständige Gericht richtet sich regelmäßig nach der Anzahl der vertriebenen Lines. Handelt es sich um einen „kleinen“ Reseller mit unter 100 Fällen, wird die Anklage in der Regel vor dem Strafrichter erfolgen. Bei über 100 Fällen kann auch eine Zuständigkeit des Schöffengerichts gegeben sein. Bei Verfahren vor dem Schöffengericht, dass nach dem Gesetz für voraussichtliche Strafen von zwei bis vier Jahren zuständig sein soll, liegt immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so dass der Angeklagte einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat.

 

9. Wie sind die Erfolgsaussichten?

 

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Gerne können Sie sich direkt an mich wenden und die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall prüfen lassen. Ich biete Ihnen eine erste Prüfung ohne Kosten an.

 





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