
USA setzen Algorithmen im Strafverfahren ein
Künstliche Intelligenz (KI) und Legal Tech verändern die Arbeit von Anwälten. Entschädigungen können bei Flugverspätungen über Flightright.de reguliert, Nebenkostenabrechnungen über mineko.de überprüft und sich gegen Bußgeldbescheide mittels geblitzt.de gewehrt werden. Dass Künstliche Intelligenz aber auch im Strafverfahren eingesetzt werden kann, habe ich nicht für möglich gehalten. Im Strafverfahren ist für mich der persönliche Eindruck des Angeklagten einer der wichtigsten Faktoren. Und diesen persönlichen Eindruck kann künstliche Intelligenz nicht erfassen. Ob der Täter seine Tat ehrlich bedauert oder ob er nur so tut, kann eine Maschine nicht erkennen. Umso erschreckender finde ich daher die Entwicklung in Amerika, dass Algorithmen bei der Prognose der Rückfallgefahr von Straftätern eingesetzt werden. So berichtete die FAZ am 11.06.2019 (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/algorithmen-werden-in-amerika-bei-gerichtsprozessen-genutzt-16230589.html) davon, dass in Amerika für einen Angeklagten anhand seines Lebenslaufs und den Antworten auf 137 Fragen durch ein Softwareprogramm der Firma Northpointe eine negative Sozialprognose erstellt wurde. Folge dieser negativen Sozialprognose war, dass die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde und der Angeklagte ins Gefängnis musste.
Kann KI im Strafverfahren überzeugen?
Nach den Befürwortern des Einsatzes der KI, führt der Einsatz der Software zu verlässlicheren und objektiveren Ergebnissen, die frei von Vorurteilen sind. Aktuelle Studien belegen jedoch, dass die Prognose des Algorithmus nicht besser ist, als die eines Richters. Demnach lag die Software nur bei ca. 65 % seiner Vorhersagen hinsichtlich des Rückfallrisikos von Straftätern richtig (https://advances.sciencemag.org/content/4/1/eaao5580). Diese Werte liefern keine Argumente für den Einsatz von KI.
Anwendung in Deutschland denkbar?
Derzeit ist eine Anwendung von Algorithmen im deutschen Strafverfahren weit entfernt. Gerade wenn man bedenkt, dass bis heute sämtliche Strafakten noch in Papierform geführt werden und selbst das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) im Strafverfahren noch nicht überall genutzt werden kann, ist es schwer vorstellbar, dass in einem deutschen Strafverfahren KI genutzt wird, um die Sozialprognose eines Angeklagten zu bewerten.
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