Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf · Fachanwalt für Strafrecht
+49 211 17179062

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit mit Dr. Löw

Sie erreichen die Kanzlei von Dr. Heiko Löw, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter 0211 17179062 oder per E-Mail. Was ein Erstgespräch kostet, klären wir vorab am Telefon. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Wie nehme ich Kontakt zu Dr. Löw auf?

Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 17179062. Sie können uns auch eine E-Mail an hl@anwalt-loew.de schreiben oder das Kontaktformular nutzen. Schildern Sie kurz, worum es geht und ob es eine Frist gibt, etwa einen Vernehmungstermin oder eine Frist aus einem Strafbefehl. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Wann ist die Kanzlei telefonisch erreichbar?

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular schicken. Geben Sie dabei eine Telefonnummer an, unter der wir Sie zurückrufen können.

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Was soll ich jetzt tun?

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, weder telefonisch noch schriftlich. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Rufen Sie uns an: Wir melden uns als Verteidiger, sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob und wie Sie sich äußern. Ausführlich erklären wir das auf der Seite Vorladung der Polizei.

Rufen Sie mich zurück, wenn ich eine Anfrage schicke?

Ja. Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail schreiben, melden wir uns bei Ihnen, in der Regel telefonisch. Bitte geben Sie deshalb eine Telefonnummer an und nennen Sie, wenn möglich, Zeiten, zu denen Sie gut erreichbar sind. Bei einem nahen Termin oder einer laufenden Frist weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin.

Wie läuft das erste Gespräch ab?

Im ersten Gespräch schildern Sie uns Ihre Situation, und wir klären, ob und wie wir Ihnen helfen können. Wir erklären die nächsten Schritte, die Risiken und die Möglichkeiten der Verteidigung, soweit das ohne Akte schon möglich ist. Außerdem besprechen wir offen, welche Kosten entstehen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

Was kostet das Erstgespräch?

Das klären wir am Telefon vorab transparent. Sie wissen also, bevor das Gespräch beginnt, ob und welche Kosten entstehen.

Was kostet die Verteidigung insgesamt?

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab, etwa von der Menge der Akten, der Zahl der Termine und davon, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Abgerechnet wird nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Wir besprechen die Vergütung mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten eines Strafverteidigers.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag und vom konkreten Vorwurf ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren nur eingeschränkt, etwa nicht bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können. Bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen zum ersten Gespräch mit, dann prüfen wir die Deckung mit Ihnen.

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Bringen Sie alle Schreiben mit, die Sie in der Sache erhalten haben, zum Beispiel Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluss, Strafbefehl oder Anklageschrift, jeweils mit Umschlag, wenn ein Zustelldatum darauf steht. Hilfreich sind außerdem Ihr Ausweis und gegebenenfalls Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Eine kurze Notiz mit den wichtigsten Daten kann helfen. Geben Sie solche Notizen aber niemand anderem als uns.

Ist alles, was ich Ihnen erzähle, vertraulich?

Ja. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, und zwar über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt wird (§ 43a Abs. 2 BRAO). Als Verteidiger hat Dr. Löw zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut wurde (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Sie können offen mit uns sprechen.

Muss ich für Gespräche in die Kanzlei nach Düsseldorf kommen?

Nein. Viele Gespräche lassen sich telefonisch führen, Unterlagen können Sie uns per E-Mail schicken. Ein persönliches Gespräch in der Kanzlei in der Klosterstraße 22 in Düsseldorf ist selbstverständlich möglich, wenn Sie das wünschen oder die Sache es erfordert.

Verteidigt Dr. Löw auch außerhalb von Düsseldorf?

Ja. Dr. Löw vertritt Mandanten deutschlandweit und auch in Verfahren mit Auslandsbezug. Gerichtstermine nimmt er vor Ort wahr. Die laufende Abstimmung erfolgt vor allem telefonisch und per E-Mail.

Vertreten Sie auch Unternehmen?

Ja. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Für Unternehmen kann es etwa um Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter, Durchsuchungen in Geschäftsräumen oder Vorwürfe im Bereich des IT-Strafrechts gehen.

Kann ich auch einen Angehörigen vertreten lassen, der in Haft ist?

Ja, Sie können als Angehöriger den Kontakt zu uns herstellen. Das Mandat selbst erteilt der Beschuldigte, wir nehmen deshalb Kontakt zu ihm auf, in der Regel durch einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt. Ist er einem Haftrichter vorgeführt worden, kann er Dr. Löw auch als Pflichtverteidiger benennen.

Kann Dr. Löw auch mein Pflichtverteidiger werden?

Ja. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, dürfen Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Nutzen Sie dafür die Frist, die Ihnen in dem Schreiben gesetzt wird, und melden Sie sich rechtzeitig bei uns.

Wie lange dauert es, bis ich weiß, was in der Akte steht?

Das hängt davon ab, wie schnell die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Akte zur Verfügung stellt. Das kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen dauern. Sobald wir die Akte haben, werten wir sie aus und besprechen das Ergebnis mit Ihnen.

Werden Einträge nach einem Polizeikontakt irgendwann gelöscht?

Das hängt vom Register ab. Im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind die Daten nach einem Freispruch oder einer endgültigen Einstellung grundsätzlich zwei Jahre nach Erledigung des Verfahrens zu löschen (§ 494 Abs. 2 StPO). Für polizeiliche Datenbanken und erkennungsdienstliche Unterlagen gelten eigene Regeln. Wir prüfen gern, ob ein Antrag auf Auskunft oder Löschung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Helfen Sie auch bei zivilrechtlichen Fragen?

Die Kanzlei ist auf das Strafrecht ausgerichtet. Für zivilrechtliche Fragen des Medien- und IT-Rechts, etwa Unterlassung oder Löschung von Inhalten, arbeitet Dr. Löw mit der Kanzlei PRIGGE RECHT von Dr. Jasper Prigge zusammen. Bei anderen Rechtsgebieten nennen wir Ihnen, wenn möglich, geeignete Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

Ich bin als Zeuge vorgeladen worden. Darf ich einen Anwalt mitbringen?

Ja. Zeugen dürfen sich eines anwaltlichen Beistands bedienen, der bei der Vernehmung anwesend sein darf (§ 68b Abs. 1 StPO). Vor der Polizei müssen Sie als Zeuge nur erscheinen und aussagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 StPO). Sprechen Sie vorher mit uns, vor allem wenn Sie fürchten, sich selbst oder einen Angehörigen zu belasten. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Vorladung als Zeuge.

Ich habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Was soll ich tun?

Lesen Sie das Schreiben in Ruhe und notieren Sie Aktenzeichen, Datum und jede genannte Frist. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir die Akte kennen; als Beschuldigter dürfen Sie schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO). Einer Ladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie zwar folgen (§ 163a Abs. 3 StPO), aussagen müssen Sie dort aber nicht. Rufen Sie uns an und halten Sie das Schreiben bereit.

Bei mir findet gerade eine Durchsuchung statt. Was ist jetzt wichtig?

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht im scheinbar lockeren Gespräch mit den Beamten. Rufen Sie uns während unserer Sprechzeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr an, außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer. Ausführlich erklären wir das Vorgehen auf der Seite Hausdurchsuchung.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Wie viel Zeit bleibt mir?

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; danach steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 StPO). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das in der Regel auf dem Umschlag vermerkt ist; bewahren Sie ihn deshalb auf. Melden Sie sich möglichst früh bei uns, damit wir den Einspruch fristgerecht einlegen und Akteneinsicht beantragen können.

Ein Angehöriger ist festgenommen worden. Wann entscheidet ein Richter?

Wer vorläufig festgenommen wurde und nicht wieder freikommt, muss spätestens am Tag nach der Festnahme dem Richter vorgeführt werden (§ 128 Abs. 1 StPO). Dort entscheidet sich, ob Haftbefehl ergeht oder Ihr Angehöriger freigelassen wird. Rufen Sie uns an und nennen Sie seinen Namen, sein Geburtsdatum und, wenn bekannt, wo er festgenommen wurde. Ihr Angehöriger sollte bis dahin keine Angaben zur Sache machen.

Verteidigt Dr. Löw im IT-Strafrecht auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?

Ja. Dr. Löw vertritt Mandanten deutschlandweit und international, auch in Verfahren wegen Hacking, Betrug im Internet, Darknet-Vorwürfen oder IPTV. Von 2016 bis 2018 war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und dort im Sonderdezernat für Datenschutz und Cybercrime tätig. Diese Erfahrung aus der Perspektive der Ermittler bringt er heute in die Verteidigung ein.

Vor welchen Gerichten in der Region verteidigt Dr. Löw?

Dr. Löw verteidigt vor den Amtsgerichten und Landgerichten in Düsseldorf und der Region, etwa in Neuss, Mönchengladbach, Krefeld, Duisburg, Wuppertal oder Köln, und darüber hinaus bundesweit. Welches Gericht und welche Staatsanwaltschaft für Ihren Wohnort zuständig sind, zeigt unsere Übersicht der Gerichte in Düsseldorf und Umgebung. Die Kanzlei selbst liegt in der Klosterstraße 22 in Düsseldorf.

Ist Dr. Löw Fachanwalt für Strafrecht?

Ja. Dr. Heiko Löw ist seit 2023 Fachanwalt für Strafrecht, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Vor der Gründung seiner Kanzlei am 1. März 2018 war er Staatsanwalt in Mönchengladbach. Promoviert hat er an der Universität zu Köln.

Sollte ich selbst bei der Polizei anrufen, um die Sache aufzuklären?

Nein, davon raten wir ab. Als Beschuldigter dürfen Sie zu den Vorwürfen schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO), und auch ein kurzes Telefonat kann in der Akte landen und später gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie zuerst einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen; danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.

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