Computerbetrug nach § 263a StGB begeht, wer sich bereichert, indem er das Ergebnis einer Datenverarbeitung manipuliert, etwa durch unbefugte Verwendung fremder Zugangs- oder Kontodaten. Die Strafe reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung bis zu zehn Jahren. Dr. Löw verteidigt Beschuldigte und unterstützt Geschädigte dabei, ihr Geld über Strafverfahren und Vermögensabschöpfung zurückzubekommen.
Fragen zu Ihrem Fall?+49 211 17179062Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 UhrRückruf anfordern
Computerbetrug: die Vorschriften im Überblick
| Computerbetrug (§ 263a Abs. 1 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar (§ 263a Abs. 2 mit § 263 Abs. 2 StGB) |
|---|---|
| Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3 StGB) | Sechs Monate bis zehn Jahre, in der Regel etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder Vermögensverlust großen Ausmaßes |
| Gewerbs- und bandenmäßig (§ 263 Abs. 5 StGB) | Ein Jahr bis zehn Jahre, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre |
| Vorbereitung (§ 263a Abs. 3 StGB) | Schadprogramme, Passwörter oder Sicherungscodes beschaffen oder weitergeben: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB) | Fünf Jahre, bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung zehn Jahre; Unterbrechung durch Ermittlungshandlungen (§ 78c StGB) |
| Rückgabe an Geschädigte (§§ 459h, 459k StPO) | Eingezogenes wird ausgekehrt; Anmeldung binnen sechs Monaten nach Mitteilung der Rechtskraft |
| Pay-TV ohne Abo (Cardsharing) | Kein Computerbetrug, BGH, Beschluss vom 12.06.2025, 6 StR 557/24 |
Wie hilft Dr. Löw bei Computerbetrug?
Abzocke und Scam im Internet werden im deutschen Recht unter dem Straftatbestand des Computerbetrugs behandelt. Wir übernehmen Ihre Verteidigung. Aber auch wenn Sie Opfer eines Computerbetrugs geworden sind, können wir Ihnen dabei helfen, Ihr Geld wieder zurückzubekommen.
Aus seiner Zeit im Sonderdezernat für Datenschutz und Cybercrime der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach kennt Dr. Löw diese Verfahren auch aus Sicht der Ermittler: welche Daten Banken und Plattformen liefern, wie Zahlungsströme rekonstruiert werden und wo die Zuordnung zu einer bestimmten Person unsicher bleibt.
Wann liegt Computerbetrug nach § 263a StGB vor?
Computerbetrug liegt vor, wenn jemand in Bereicherungsabsicht das Vermögen eines anderen schädigt, indem er einen Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst. Das Gesetz nennt vier Varianten: unrichtige Gestaltung des Programms, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten und sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf.
Der Unterschied zum Betrug nach § 263 StGB: Getäuscht wird kein Mensch, sondern eine Maschine. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Über § 263a Abs. 2 StGB gelten die Regeln des Betrugs entsprechend, also Versuchsstrafbarkeit, besonders schwere Fälle mit sechs Monaten bis zehn Jahren und die gewerbs- und bandenmäßige Begehung mit einem bis zehn Jahren. Schon die Vorbereitung, etwa das Verschaffen von Schadprogrammen oder fremden Passwörtern, ist nach § 263a Abs. 3 StGB strafbar.
Welche Fälle sind typisch?
- Bezahlen oder Abheben mit fremden Konto-, Karten- oder Zugangsdaten, oft nach Phishing
- Bestellungen über fremde Kundenkonten oder Lastschriften
- Gutscheine und Geschenkkarten, die mit gestohlenen Daten gekauft und weiterverkauft wurden
- Krypto-Geschäfte über Tauschplattformen, bei denen das Geld aus fremden Konten stammt
- Zugang zu Pay-TV ohne Abo, der nach dem BGH-Beschluss vom 12.06.2025 aber keinen Computerbetrug mehr begründet (siehe IPTV und Cardsharing)
Häufig ermitteln die Behörden zunächst nur rückwärts: Wer hat die Ware erhalten, wer den Gutschein eingelöst, auf welches Konto floss das Geld? Diese Person ist nicht automatisch der Täter.
Ist Phishing Computerbetrug?
Das Abbuchen oder Bezahlen mit abgefischten Zugangsdaten ist in der Regel Computerbetrug in der Form der unbefugten Verwendung von Daten (§ 263a Abs. 1 StGB). Schon vorher kann eine Straftat vorliegen: Wer Passwörter oder sonstige Sicherungscodes herstellt, sich verschafft oder weitergibt, die zur Begehung eines Computerbetrugs geeignet sind, macht sich nach § 263a Abs. 3 Nr. 2 StGB strafbar. Das Abgreifen der Daten über gefälschte Seiten oder Nachrichten wird nach überwiegender Auffassung zusätzlich als Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB verfolgt.
Wie Phishing-Verfahren ablaufen und welche Rolle Kontoinhaber und Abheber spielen, beschreiben wir auf der Seite Phishing. Wer nur sein Konto für eingehende Beträge zur Verfügung gestellt hat, wird meist nicht wegen Computerbetrugs, sondern wegen Geldwäsche verfolgt. Was dann zu tun ist, steht unter Konto zur Verfügung gestellt.
Wann ist es Betrug und wann Computerbetrug?
Es kommt darauf an, ob ein Mensch oder eine Maschine getäuscht wird. Ein Fake-Shop, der Kunden zur Vorkasse bewegt und nie liefert, täuscht Menschen und wird als Betrug nach § 263 StGB verfolgt. Dasselbe gilt für den Online-Warenbetrug über Kleinanzeigen. Wer dagegen mit fremden Kartendaten bezahlt oder sich mit fremden Zugangsdaten in ein Kundenkonto einloggt und bestellt, beeinflusst einen Datenverarbeitungsvorgang. Das ist Computerbetrug nach § 263a StGB.
Für den Strafrahmen macht die Einordnung keinen Unterschied, für die Verteidigung schon: Beim Betrug muss die Staatsanwaltschaft Täuschung und Irrtum nachweisen, beim Computerbetrug die unbefugte Verwendung der Daten und deren Zuordnung zu Ihnen. Bei Pay-TV-Zugängen ohne Abo hat der Bundesgerichtshof den Computerbetrug ganz verneint. Was das für Zuschauer bedeutet, erläutern wir unter IPTV als Nutzer.
Was, wenn ich unwissentlich etwas aus einer fremden Tat gekauft habe?
Wer einen Gutschein oder eine Ware in gutem Glauben erwirbt, ist kein Computerbetrüger. Ein Fall aus unserer Praxis zeigt, wie schnell man dennoch auf der Anklagebank landet: Eine Studentin kaufte über die Plattform Paxful Gutscheincodes gegen Bitcoin. Der Verkäufer hatte die Gutscheine zuvor mit gestohlenen Kontodaten erstellt. Weil die Bestellung an ihre Adresse ging, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Vor dem Amtsgericht Leverkusen haben wir die Funktionsweise der Plattform erklärt und dargelegt, dass die Tat bereits vor dem Kauf abgeschlossen war. Am Ende beantragte selbst die Staatsanwaltschaft den Freispruch. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Paxful: Was tun, wenn Sie wegen Betrugs beschuldigt werden?
Vorsicht ist trotzdem geboten: Ist ein Rabatt so hoch, dass das Geschäft wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, kann neben Computerbetrug auch der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche im Raum stehen.
Wie verteidigt man sich gegen den Vorwurf des Computerbetrugs?
Am Anfang steht das Schweigen und die Akteneinsicht. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die Ermittler die Tat Ihnen überhaupt zuordnen können, ob Vorsatz nachweisbar ist und ob tatsächlich ein Vermögensschaden vorliegt. Gerade beim Schaden hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen zuletzt betont: Bloß entgangener Gewinn reicht nicht. Viele Verfahren lassen sich so bereits im Ermittlungsverfahren beenden. Jedes Verfahren, das im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg.
Ich bin Opfer geworden: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Handeln Sie schnell: Rufen Sie die Bank an, lassen Sie Überweisungen zurückrufen und Karten sperren, und erstatten Sie Strafanzeige. Konnte das Geld nicht mehr gestoppt werden, gibt es zwei Wege.
- Über das Strafverfahren: Ermitteln die Behörden die Täter, können Vermögenswerte durch Vermögensarrest gesichert und eingezogen werden. Der Erlös wird nach Rechtskraft an die Geschädigten ausgekehrt (§ 459h StPO). Den Anspruch müssen Sie binnen sechs Monaten nach Mitteilung der Rechtskraft bei der Vollstreckungsbehörde anmelden (§ 459k StPO).
- Über den Zivilweg: Auch wer sein Konto für die Weiterleitung zur Verfügung gestellt hat, haftet häufig auf Schadensersatz. Namen und Anschrift ergeben sich aus der Ermittlungsakte, die Ihr Anwalt als Verletztenvertreter einsehen kann (§ 406e StPO).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Betrug und Computerbetrug?
Beim Betrug wird ein Mensch getäuscht und trifft deshalb eine Vermögensverfügung. Beim Computerbetrug wird stattdessen ein Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst, etwa durch Verwendung fremder Zugangsdaten. Der Strafrahmen ist gleich.
Welche Strafe droht bei Computerbetrug?
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln, sechs Monate bis zehn Jahre, bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung ein bis zehn Jahre. Bei geringem Schaden und ohne Vorstrafen kommen auch eine Geldstrafe oder eine Einstellung in Betracht.
Ist schon der Versuch strafbar?
Ja. § 263a Abs. 2 StGB verweist auf die Versuchsstrafbarkeit beim Betrug. Zudem ist bereits die Vorbereitung mit Schadprogrammen oder fremden Passwörtern strafbar.
Ich habe eine Vorladung wegen Computerbetrugs, weil eine Bestellung an meine Adresse ging. Was nun?
Äußern Sie sich zunächst nicht und lassen Sie Akteneinsicht nehmen. Dass eine Lieferung an Ihre Adresse ging, beweist nicht, dass Sie bestellt haben. Ob und wie Sie den Sachverhalt erklären, sollte erst nach Kenntnis der Akte entschieden werden.
Hilft mir ein Anwalt auch, wenn ich Opfer von Online-Betrug bin?
Ja. Wir können als Verletztenvertreter Akteneinsicht nehmen, die Sicherung von Vermögen anregen, Ihren Anspruch im Einziehungsverfahren anmelden und zivilrechtliche Ansprüche gegen Kontoinhaber vorbereiten.
Muss ich als Ersttäter bei Computerbetrug ins Gefängnis?
Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, eine feste Strafe für Ersttäter gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem Schadenshöhe, Zahl der Taten, Vorstrafen und ob der Schaden wiedergutgemacht wurde. Bei geringem Schaden kommen auch eine Einstellung, etwa gegen eine Auflage nach § 153a StPO, oder ein Strafbefehl in Betracht.
Wann verjährt Computerbetrug?
In der Regel nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung nach § 263 Abs. 5 StGB beträgt die Frist zehn Jahre. Die erste Vernehmung, die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens oder eine richterliche Durchsuchungsanordnung unterbrechen die Verjährung (§ 78c StGB).
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
Rückruf oder Nachricht
Vorwurf Computerbetrug oder selbst geschädigt? Rufen Sie uns an, wir klären zuerst, was in der Akte steht.
Aus dem Blog

Paxful – Was tun, wenn Sie wegen Betrugs beschuldigt werden?
Bei Paxful.com handelt es sich nach eigenen Angaben um die führende Peer-to-Peer Handelsplattform für Bitcointransaktionen.

Kein Computerbetrug beim Cardsharing – Was der BGH-Beschluss vom 12.06.2025 für IPTV-Verfahren bedeutet
Illegale Pay-TV-Zugänge beschäftigen Strafverfolgungsbehörden seit vielen Jahren. Während früher vor allem sogenannte Cardsharing-Systeme verbreitet …

Bank Job auf Snapchat – Wer will schnell Geld verdienen?
Die wichtigsten Hinweise zur aktuellen Betrugsmasche auf Snapchat Derzeit überflutet eine neue Art des Betrugs die Polizeistationen des Landes.