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Erste Hilfe im Strafverfahren

Was tun, wenn die Polizei sich meldet?

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sich bei Ihnen melden, gelten drei Grundregeln: Sagen Sie nichts zur Sache, unterschreiben Sie nichts außer dem Nötigsten und sprechen Sie zuerst mit einem Strafverteidiger. Als Beschuldigter haben Sie das gesetzliche Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO), und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Akute Situationen

Vorladung der PolizeiMuss ich zur Vorladung der Polizei? Als Beschuldigter nein.AnhörungsbogenAnhörungsbogen erhalten? Welche Angaben zur Person Pflicht sind, warum Sie zur Sache schweigen dürfen und was bei Straftat und Bußgeld gilt..HausdurchsuchungDie Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür? Was erlaubt ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich richtig verhalten..Handy beschlagnahmtHandy von der Polizei beschlagnahmt? Sicherstellung oder Beschlagnahme, PIN und Fingerabdruck, Rückgabe, Einziehung und Entschädigung erklärt..FestnahmeFestgenommen oder Haftbefehl? Wann Sie dem Richter vorgeführt werden, welche Rechte Sie haben und warum Ihnen ein Verteidiger zusteht.ED-BehandlungVorladung zur ED-Behandlung? Wann Fotos und Fingerabdrücke nach § 81b StPO erlaubt sind, warum Sie nicht einwilligen sollten und wie Sie sich wehren..StrafbefehlStrafbefehl erhalten? Für den Einspruch haben Sie zwei Wochen.Angehöriger festgenommenSohn, Partner oder Vater verhaftet? Was Angehörige jetzt tun können: Verteidiger holen, Haftverschonung vorbereiten, Besuch regeln, Fehler meiden..Anklageschrift erhaltenAnklage zugestellt? Welche Frist das Gericht setzt, wie Sie sich im Zwischenverfahren wehren, wann ein Pflichtverteidiger kommt und wie es weitergeht..Brief vom ZollPost vom Zoll nach abgefangener Sendung? Was hinter Anhörung und Vorladung steckt, warum die Adresse allein nichts beweist und was Sie jetzt tun sollten..Durchsuchung im UnternehmenErmittler im Betrieb? Wie Sie bei einer Durchsuchung im Unternehmen richtig reagieren, was Mitarbeiter sagen müssen und wie Sie IT und Unterlagen schützen..Durchsuchung wegen § 184bDurchsuchung wegen § 184b StGB: Was die Beamten mitnehmen dürfen, warum Sie keine Passwörter nennen müssen und was in den Stunden und Wochen danach zählt..Kind beschuldigtIhr Kind hat eine Vorladung der Polizei? Welche Rechte Eltern nach § 67 JGG haben, wie Jugendliche vernommen werden und wie Verfahren ohne Anklage enden..Konto gesperrt wegen GeldwäscheBank hat Ihr Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt oder gekündigt? Wer dahintersteckt, wie Sie an Ihr Geld kommen und was Sie der Bank nicht sagen..Ladung der StaatsanwaltschaftVon der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geladen? Sie müssen erscheinen, aber nichts sagen.Post von der StaatsanwaltschaftBrief der Staatsanwaltschaft erhalten, etwa aus Düsseldorf? Welche Schreiben es gibt, woran Sie sie erkennen, welche Fristen laufen und was Sie sofort tun..Urteil erhaltenStrafurteil verkündet oder zugestellt? Gegen das Urteil bleibt eine Woche für Berufung oder Revision.Vorladung als ZeugeAls Zeuge von der Polizei vorgeladen? Wann Sie erscheinen müssen, welche Rechte Sie haben und was Sie tun, wenn Sie selbst unter Verdacht stehen könnten..Vorladung wegen GeldwäscheVorladung wegen Geldwäsche erhalten? Ob Sie Beschuldigter oder Zeuge sind, was hinter dem Vorwurf steckt, was leichtfertig heißt und wie Sie reagieren..AufenthaltsermittlungPolizei sucht Sie? Was die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung nach § 131a StPO bedeutet, wann ein Haftbefehl dahintersteht und wie Sie das klären..DNA-ProbePolizei will eine Speichelprobe? Wann eine DNA-Probe ohne Einwilligung erlaubt ist, warum Sie nicht unterschreiben sollten und wann Daten gelöscht werden..Ladung zum StrafantrittLadung zum Strafantritt erhalten? Wann ein Strafaufschub bis zu vier Monaten möglich ist, wie Sie Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und was sonst droht..

Was sind die drei wichtigsten Regeln, wenn die Polizei sich meldet?

Die drei wichtigsten Regeln lauten: schweigen, nichts unterschreiben, Anwalt anrufen. Sie gelten bei einer schriftlichen Vorladung genauso wie bei einer Durchsuchung am frühen Morgen.

  1. Schweigen. Als Beschuldigter müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache dürfen Sie vollständig schweigen. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr Recht. Auch scheinbar harmlose Erklärungen im Flur oder am Telefon landen in der Akte.
  2. Nichts unterschreiben. Sie sind nicht verpflichtet, ein Vernehmungsprotokoll, eine Einverständniserklärung zur Herausgabe von Gegenständen oder einen Verzicht zu unterschreiben. Was Sie freiwillig herausgeben, ist rechtlich schwerer zurückzuholen als das, was gegen Ihren Willen beschlagnahmt wurde.
  3. Anwalt anrufen. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen und erst dann mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern. Die meisten Fehler entstehen in den ersten Stunden, bevor jemand die Akte kennt.

Dr. Löw war vor der Gründung seiner Kanzlei Staatsanwalt in Mönchengladbach. Er weiß aus dieser Zeit, wie viele Verfahren durch frühe Aussagen der Beschuldigten erst die nötigen Beweise bekommen. Jedes Verfahren, das im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg.

Bin ich Beschuldigter oder Zeuge, und warum ist das wichtig?

Ob Sie Beschuldigter oder Zeuge sind, entscheidet darüber, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Meist steht es im Schreiben der Polizei, etwa „Vorladung als Beschuldigter“ oder „Zeugenvorladung“.

BeschuldigterZeuge
Aussage zur SacheFreiwillig, Schweigerecht (§ 136 StPO)Grundsätzlich Pflicht bei Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht, Ausnahmen nach §§ 52, 55 StPO
Erscheinen bei der PolizeiKeine PflichtNur Pflicht, wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht (§ 163 Abs. 3 StPO)
AnwaltVerteidiger, jederzeitZeugenbeistand (§ 68b StPO)

Vorsicht: Wer als Zeuge geladen wird, kann im Lauf des Verfahrens selbst zum Beschuldigten werden. Wenn Sie befürchten, sich mit einer Antwort selbst zu belasten, dürfen Sie die Auskunft auf diese Frage verweigern (§ 55 StPO). Lassen Sie sich in diesem Fall vorher beraten.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Für die häufigsten Lagen finden Sie unten eigene Seiten mit konkreten Hinweisen: die Vorladung der Polizei, den Anhörungsbogen, die Hausdurchsuchung, das beschlagnahmte Handy, die Festnahme, die erkennungsdienstliche Behandlung und den Strafbefehl.

Die Seiten ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Sie sollen Ihnen helfen, in den ersten Stunden keinen Fehler zu machen, der sich später nicht mehr korrigieren lässt.

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