Betrug begeht, wer einen anderen täuscht, dadurch einen Irrtum hervorruft und so dessen Vermögen schädigt, um sich oder Dritte zu bereichern. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre. Wer als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig betrügt, begeht ein Verbrechen mit einem bis zehn Jahren (§ 263 Abs. 5 StGB).
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Betrug nach § 263 StGB: Strafrahmen und Fristen im Überblick
| Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar |
|---|---|
| Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3 StGB) | sechs Monate bis zehn Jahre, in der Regel etwa bei Gewerbsmäßigkeit oder Vermögensverlust großen Ausmaßes |
| Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (§ 263 Abs. 5 StGB) | Verbrechen, ein Jahr bis zehn Jahre, im minder schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre |
| Strafantrag (§ 263 Abs. 4 StGB) | nötig bei Taten gegen Angehörige oder Mitbewohner (§ 247 StGB) und bei geringwertigem Schaden, dort außer bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 248a StGB) |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB) | fünf Jahre, bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug zehn Jahre |
| Wiedergutmachung (§ 46a StGB) | Strafmilderung, bei verwirkter Strafe bis zu einem Jahr oder 360 Tagessätzen auch Absehen von Strafe |
Wann liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor?
Ein Betrug setzt vier Schritte voraus, die lückenlos ineinandergreifen müssen: eine Täuschung über Tatsachen, einen dadurch verursachten Irrtum beim Getäuschten, eine Vermögensverfügung aufgrund dieses Irrtums und einen Vermögensschaden. Hinzu kommen Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Fehlt auch nur ein Glied, liegt kein vollendeter Betrug vor. Der Versuch ist allerdings ebenfalls strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB).
Genau diese Kette prüft die Verteidigung. In der Praxis ist häufig streitig, ob jemand schon bei Vertragsschluss nicht leisten wollte oder erst später in Schwierigkeiten geriet. Nicht jede geplatzte Lieferung und nicht jede offene Rechnung ist ein Betrug.
Was gilt beim Warenbetrug im Internet?
Beim Warenbetrug wird Ware bezahlt, aber nicht geliefert, oder sie wird bestellt und nie bezahlt. Typisch sind Kleinanzeigen, Fake-Shops und Bestellungen unter falschem Namen. Für Beschuldigte ist entscheidend, was sich zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Verkaufs beweisen lässt. Wer als Verkäufer später nicht liefern konnte, hat den Käufer nicht automatisch getäuscht. Wurde nur die eigene Adresse oder das eigene Konto von Dritten benutzt, fehlt es am Tatnachweis.
Bei geringwertigen Schäden wird die Tat grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 263 Abs. 4 in Verbindung mit § 248a StGB).
Wie solche Verfahren bei Kleinanzeigen und eBay ablaufen und was gilt, wenn Dritte Ihr Konto oder Ihren Account benutzt haben, erklären wir unter Online-Warenbetrug. Wer dagegen einen ganzen Onlineshop betreibt, der Vorkasse kassiert und nie liefert, sieht sich meist dem Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs gegenüber; dazu mehr unter Fake-Shop.
Was ist der Unterschied zwischen Betrug und Computerbetrug?
Beim Betrug wird ein Mensch getäuscht, beim Computerbetrug eine Datenverarbeitung manipuliert. Wer mit fremden Kontodaten online bezahlt oder sich mit gestohlenen Zugangsdaten Leistungen erschleicht, begeht deshalb in der Regel Computerbetrug nach § 263a StGB. Die Strafrahmen sind gleich, die Abgrenzung kann aber im Einzelfall über die richtige Anklage entscheiden.
| Betrug (§ 263 StGB) | Computerbetrug (§ 263a StGB) | |
|---|---|---|
| Wer wird beeinflusst? | ein Mensch | ein Datenverarbeitungsvorgang |
| Typisches Beispiel | Vorkasse für Ware, die nie geliefert wird | Online-Zahlung mit fremden Kontodaten |
| Strafrahmen | bis fünf Jahre oder Geldstrafe | bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
Welche Sonderformen des Betrugs gibt es?
Neben dem allgemeinen Betrug gibt es Sonderfälle mit eigenen Regeln. Wer gegenüber dem Jobcenter, der Familienkasse oder der Wohngeldstelle vorsätzlich falsche Angaben macht oder Änderungen verschweigt, kann sich wegen Betrugs nach § 263 StGB strafbar machen. Wie Rückforderung, Bußgeld und Strafverfahren dabei zusammenhängen, steht unter Sozialleistungsbetrug.
Für Fördermittel an Betriebe und Unternehmen gilt dagegen § 264 StGB. Beim Subventionsbetrug kommt es auf einen Vermögensschaden nicht an. Strafbar sind schon unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen, und bereits leichtfertiges Handeln ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 264 Abs. 5 StGB). Wer freiwillig verhindert, dass die Subvention gewährt wird, bleibt straffrei (§ 264 Abs. 6 StGB).
Wann ist ein Betrug gewerbs- oder bandenmäßig?
Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Taten eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Schon die erste Tat kann gewerbsmäßig sein, wenn eine Wiederholung geplant war. Das ist ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall mit sechs Monaten bis zehn Jahren.
Eine Bande setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich verabredet haben, für eine gewisse Zeit gemeinsam Straftaten zu begehen. Welche Aufgabe der Einzelne hatte, ist grundsätzlich unerheblich, die Mitglieder müssen sich nicht einmal alle kennen. Kommen Bande und Gewerbsmäßigkeit zusammen, droht nach § 263 Abs. 5 StGB eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Keine Bande liegt vor, wenn Geschäftspartner nur in einer laufenden Liefer- oder Absatzbeziehung zueinander stehen und jeder eigene Interessen verfolgt. Mehr im Beitrag Wann bin ich Mitglied einer Bande?
Was der Bandenvorwurf für Untersuchungshaft, Pflichtverteidigung und Strafmaß bedeutet und wie sich Bande, Mittäterschaft und Beihilfe unterscheiden, lesen Sie unter Bandenbetrug.
Wie wirkt sich Schadenswiedergutmachung aus?
Wiedergutmachung kann die Strafe erheblich mildern und den Weg zu einer Einstellung öffnen. Nach § 46a StGB kann das Gericht die Strafe mildern oder bei Strafen bis zu einem Jahr oder 360 Tagessätzen sogar ganz von Strafe absehen, wenn der Täter den Schaden im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ganz oder überwiegend wiedergutgemacht oder dies ernsthaft erstrebt hat. Zahlungen an den Geschädigten können zudem die Einziehung verringern (§ 73e StGB). Wann und wie eine Zahlung erfolgt, sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt werden, damit sie nicht als Geständnis gewertet wird, bevor die Akte bekannt ist.
Den Unterschied zwischen § 46a Nr. 1 und Nr. 2 StGB und die Frage, ob eine Rückzahlung in Raten genügt, behandeln wir unter Schadenswiedergutmachung.
Wann verjährt ein Betrug?
Ein Betrug verjährt in der Regel nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), der gewerbsmäßige Bandenbetrug nach § 263 Abs. 5 StGB nach zehn Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB). Die Strafschärfung für besonders schwere Fälle nach § 263 Abs. 3 StGB verlängert die Frist nicht (§ 78 Abs. 4 StGB).
Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB), beim Betrug nach der Rechtsprechung regelmäßig erst, wenn der Vermögensvorteil vollständig erlangt ist. Die erste Vernehmung, die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens oder ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss unterbrechen die Verjährung, sie beginnt dann von neuem (§ 78c Abs. 1 und 3 StGB). Spätestens nach dem Doppelten der gesetzlichen Frist ist die Tat aber verjährt. Mehr unter Verjährung von Straftaten.
Wie verteidigt Dr. Löw bei Betrugsvorwürfen?
Eine gute Verteidigung setzt früh an: keine Angaben gegenüber der Polizei, Akteneinsicht, dann eine Strategie. Je nach Lage zielen wir auf eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts oder auf eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO. Jedes Verfahren, das im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg. Kommt es zur Anklage, verteidigt Dr. Löw in der Hauptverhandlung. Bei Bandenvorwürfen liegt fast immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, Sie können Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen.
Fragen zu diesem Thema
Häufige Fragen
Ist es Betrug, wenn ich eine bezahlte Ware nicht liefern konnte?
Nicht automatisch. Betrug setzt voraus, dass Sie den Käufer schon beim Verkauf getäuscht haben, etwa weil Sie nie liefern wollten. Spätere Lieferprobleme sind zunächst eine zivilrechtliche Frage.
Welche Strafe droht bei Betrug?
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder großem Vermögensverlust, sechs Monate bis zehn Jahre, bei gewerbs- und bandenmäßigem Betrug ein bis zehn Jahre.
Ich habe eine Vorladung wegen Betrugs erhalten. Muss ich hingehen?
Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen. Sagen Sie über einen Anwalt ab und lassen Sie Akteneinsicht beantragen. Erst danach entscheiden wir, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Hilft es, den Schaden sofort zu bezahlen?
Wiedergutmachung wirkt sich regelmäßig günstig aus, bis hin zum Absehen von Strafe nach § 46a StGB. Die Zahlung sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt werden, damit sie nicht unnötig als Schuldeingeständnis verstanden wird.
Ab wie vielen Personen spricht man von einer Bande?
Nach der Rechtsprechung ab drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten verbunden haben. Eine feste Organisation oder ein Anführer ist nicht nötig.
Wann verjährt Betrug?
Ein Betrug verjährt nach fünf Jahren, ein gewerbsmäßiger Bandenbetrug nach zehn Jahren (§ 78 Abs. 3 StGB). Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat und wird durch Ermittlungshandlungen wie eine Vernehmung oder eine Durchsuchungsanordnung unterbrochen. Spätestens nach dem Doppelten der Frist ist die Verfolgung aber ausgeschlossen.
Ist Betrug ein Antragsdelikt?
Grundsätzlich nein, Betrug wird von Amts wegen verfolgt. Ausnahmen gelten bei geringwertigen Schäden und bei Taten gegen Angehörige oder Personen, mit denen der Täter zusammenlebt (§ 263 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 247, 248a StGB). Bei geringwertigen Schäden kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
Rückruf oder Nachricht
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