Die Kosten eines Strafverteidigers richten sich entweder nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG, Vergütungsverzeichnis Teil 4) oder nach einer schriftlich getroffenen Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG). Bei einem Freispruch trägt grundsätzlich die Staatskasse die notwendigen Auslagen, allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 467 StPO). Bei einer Verurteilung zahlt der Verurteilte.
Fragen zu Ihrem Fall?+49 211 17179062Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 UhrRückruf anfordern
Welche Vorschriften bestimmen die Kosten der Verteidigung?
| Gesetzliche Gebühren | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis Teil 4 (Strafsachen) |
|---|---|
| Bemessung im Rahmen | Nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung sowie Einkommen und Vermögen (§ 14 Abs. 1 RVG) |
| Vergütungsvereinbarung | Textform, deutlich abgesetzt, nicht in der Vollmacht, mit Hinweis auf begrenzte Erstattung (§ 3a Abs. 1 RVG) |
| Vorschuss | Für entstandene und voraussichtliche Gebühren zulässig (§ 9 RVG) |
| Freispruch | Staatskasse trägt die notwendigen Auslagen, Verteidigerkosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 467 Abs. 1, § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) |
| Einstellung nach § 153a StPO | Keine Erstattung der eigenen Auslagen (§ 467 Abs. 5 StPO) |
| Verurteilung | Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens (§ 465 Abs. 1 StPO) |
Wie werden die Kosten eines Strafverteidigers berechnet?
Für die Vergütung gibt es zwei Wege: die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Welcher Weg in Ihrem Fall gilt, besprechen wir vor Beginn der Tätigkeit offen mit Ihnen. Viele Menschen, die sich an uns wenden, fragen zuerst nach den Kosten. Diese Frage ist berechtigt, und Sie sollen die Antwort kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind, hängt vor allem vom Umfang der Sache ab: von der Menge der Akten, der Zahl der Verhandlungstage, davon, ob Haft im Spiel ist, und davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Verteidigung beginnt. Eine pauschale Zahl, die für alle Fälle passt, gibt es deshalb nicht.
Welche gesetzlichen Gebühren gibt es im Strafverfahren?
Die gesetzlichen Gebühren für Strafsachen stehen in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG. Sie sind nach Verfahrensabschnitten aufgebaut:
- Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG): für die erstmalige Einarbeitung in den Fall, sie entsteht nur einmal.
- Verfahrensgebühren: für das Betreiben des Mandats in jedem Abschnitt, etwa im vorbereitenden Verfahren (Nr. 4104 VV RVG) und im gerichtlichen Verfahren erster Instanz, wobei die Höhe davon abhängt, ob vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt wird (Nr. 4106, 4112 VV RVG).
- Terminsgebühren: für jeden Hauptverhandlungstag (zum Beispiel Nr. 4108 VV RVG) und für bestimmte andere Termine, etwa Vernehmungen oder Haftprüfungstermine.
- Zusätzliche Gebühr (Nr. 4141 VV RVG): wenn durch die Mitwirkung des Verteidigers eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, zum Beispiel weil das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird.
Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren mit Zuschlag (Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG). Hinzu kommen Auslagen wie die Pauschale für Post und Telekommunikation, gegebenenfalls Reisekosten, und die Umsatzsteuer (Teil 7 VV RVG).
Wie hoch sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG?
Das Vergütungsverzeichnis zum RVG legt für den Wahlverteidiger einen Rahmen und für den gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger einen festen Betrag fest. Die wichtigsten Gebühren im Strafverfahren sind derzeit (Beträge ohne Auslagen und Umsatzsteuer):
| Gebühr | Nr. VV RVG | Wahlverteidiger | Pflichtverteidiger |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 4100 | 48 bis 432 € | 192 € |
| Terminsgebühr für Vernehmungen und Haftprüfungstermine | 4102 | 48 bis 360 € | 163 € |
| Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren | 4104 | 48 bis 348 € | 158 € |
| Verfahrensgebühr erster Rechtszug Amtsgericht | 4106 | 48 bis 348 € | 158 € |
| Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag Amtsgericht | 4108 | 84 bis 576 € | 264 € |
| Verfahrensgebühr erster Rechtszug Strafkammer | 4112 | 60 bis 384 € | 178 € |
| Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag Strafkammer | 4114 | 96 bis 671 € | 307 € |
Sitzt der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, gelten höhere Beträge mit Zuschlag (Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG). Für Post und Telekommunikation kann eine Pauschale von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 €, berechnet werden (Nr. 7002 VV RVG). Die Tabelle zeigt die gesetzliche Vergütung, keine Angabe zu unserem Honorar. Was in Ihrem Fall gilt, besprechen wir vor Beginn der Tätigkeit.
Warum gibt es bei den Gebühren einen Rahmen?
Die meisten Gebühren im Strafverfahren sind Rahmengebühren mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühr nach billigem Ermessen. Zu berücksichtigen sind vor allem Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten (§ 14 Abs. 1 RVG). Ein Verfahren mit wenigen Seiten Akte wird also anders vergütet als eine umfangreiche Wirtschafts- oder Cybercrime-Sache mit zahlreichen Datenträgern.
Was ist eine Vergütungsvereinbarung?
Mit einer Vergütungsvereinbarung legen Mandant und Anwalt die Vergütung abweichend von den gesetzlichen Gebühren fest, etwa als Pauschale für einen Verfahrensabschnitt oder als Zeithonorar. In umfangreichen Strafsachen ist das verbreitet, weil die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand oft nicht abbilden.
Das Gesetz stellt dafür Formvorgaben auf (§ 3a Abs. 1 RVG):
- Die Vereinbarung bedarf der Textform.
- Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.
- Sie darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
- Sie muss den Hinweis enthalten, dass die Staatskasse oder ein anderer Beteiligter im Fall der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Der letzte Punkt ist wichtig: Auch bei einem Freispruch wird Ihnen nur der gesetzliche Anteil erstattet. Den darüber hinausgehenden Betrag tragen Sie selbst.
Was kostet das Erstgespräch?
Das klären wir am Telefon vorab transparent. Sie wissen also, bevor das Gespräch beginnt, ob und welche Kosten entstehen. Für eine reine Beratung ohne weiteres Mandat sieht das Gesetz vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll (§ 34 Abs. 1 RVG). Wird aus dem Erstgespräch eine Verteidigung, besprechen wir die weitere Vergütung gesondert, bevor wir tätig werden.
Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?
Im Ermittlungsverfahren entstehen nach dem RVG regelmäßig die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4100 und 4104 VV RVG). Begleitet der Verteidiger Sie zu einer Vernehmung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft oder zu einem Haftprüfungstermin, kommt eine Terminsgebühr hinzu (Nr. 4102 VV RVG). Typischer Anlass ist eine Vorladung der Polizei, auf die der Verteidiger mit Akteneinsicht statt mit einer Aussage reagiert.
Wird das Verfahren durch die Mitwirkung des Verteidigers nicht nur vorläufig eingestellt, entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr, weil eine Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist (Nr. 4141 VV RVG). Das Gesetz honoriert damit gerade die frühe Verteidigung, die ein Verfahren vor der Anklage beendet.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren?
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten der Verteidigung übernehmen, der Strafrechtsschutz ist in vielen Verträgen aber eingeschränkt. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags. Typische Einschränkungen sind:
- Bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht häufig kein Versicherungsschutz.
- Bei Vergehen, die vorsätzlich und fahrlässig begangen werden können, zahlt die Versicherung oft zunächst. Wird der Versicherte aber rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, muss er die Leistungen in der Regel zurückzahlen.
- Verbrechensvorwürfe sind meist nicht versichert.
- Manche Verträge enthalten zusätzliche Bausteine für Spezial- oder Firmenstrafrechtsschutz mit weitergehender Deckung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie die Unterlagen zum ersten Gespräch mit. Wir fragen die Deckung auf Wunsch für Sie an. Welche Verträge was abdecken und wann Leistungen zurückgefordert werden, erklärt der Ratgeber Rechtsschutz im Strafrecht.
Wer zahlt den Anwalt bei Freispruch oder Einstellung?
Bei einem Freispruch fallen Ihre notwendigen Auslagen grundsätzlich der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Dasselbe gilt, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt oder das Verfahren einstellt. Zu den notwendigen Auslagen gehören die Gebühren und Auslagen des Verteidigers allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Vergütung (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).
Ausnahmen gelten unter anderem bei einer Einstellung nach Ermessensvorschriften wie § 153 StPO, bei der das Gericht von einer Erstattung absehen kann (§ 467 Abs. 4 StPO), und bei einer endgültigen Einstellung nach § 153a StPO, bei der keine Erstattung stattfindet (§ 467 Abs. 5 StPO). Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Ermittlungsverfahren ein, werden Verteidigerkosten in der Regel nicht erstattet. Einzelheiten finden Sie im Ratgeber Einstellung des Strafverfahrens.
Wer zahlt bei einer Verurteilung?
Wer verurteilt wird, trägt die Kosten des Verfahrens, soweit sie durch die Tat entstanden sind, wegen der er verurteilt wurde (§ 465 Abs. 1 StPO). Dazu gehören die Gerichtskosten, die Auslagen der Staatskasse und die eigenen Verteidigerkosten. Das gilt auch für einen Pflichtverteidiger, dessen Gebühren die Staatskasse zunächst vorstreckt. Wird der Angeklagte nur in einzelnen Punkten verurteilt, kann das Gericht die Kosten teilweise der Staatskasse auferlegen (§ 465 Abs. 2 StPO).
Wird es teurer, wenn ich den Verteidiger wechsle?
In der Regel ja, denn Gebühren, die beim bisherigen Anwalt schon entstanden sind, bleiben bestehen, auch wenn der Auftrag vorzeitig endet (§ 15 Abs. 4 RVG). Der neue Verteidiger arbeitet sich erneut ein und rechnet seine Gebühren eigenständig ab. Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse die Kosten mehrerer Anwälte nur so weit, wie sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen oder ein Wechsel notwendig war (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO in Verbindung mit § 91 Abs. 2 ZPO).
Ein Wechsel kann trotzdem richtig sein, wenn das Vertrauen fehlt. Wann der richtige Zeitpunkt ist und was für einen Pflichtverteidiger gilt, erklärt der Ratgeber Strafverteidiger wechseln.
Lohnt sich ein Strafverteidiger trotz der Kosten?
Das müssen Sie selbst entscheiden, wir geben Ihnen dafür eine ehrliche Einschätzung. Eine frühe Verteidigung kann dazu beitragen, dass ein Verfahren gar nicht erst vor Gericht kommt, mit allen Folgekosten, die eine Hauptverhandlung oder eine Verurteilung mit sich bringen. Ein Erfolg lässt sich nie versprechen. Sie sollen aber wissen, welche Kosten realistischerweise auf Sie zukommen, bevor Sie uns beauftragen.
Fragen zu diesem Thema
Häufige Fragen
Was kostet das Erstgespräch?
Das klären wir am Telefon vorab transparent.
Muss ich die Kosten auf einmal bezahlen?
Anwälte können für die voraussichtlichen Gebühren einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG). Wie die Zahlung in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vor Beginn der Tätigkeit.
Bekomme ich bei einem Freispruch alle Anwaltskosten zurück?
Nicht unbedingt alle. Die Staatskasse erstattet die notwendigen Auslagen nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Haben Sie eine höhere Vergütung vereinbart, tragen Sie die Differenz selbst.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung bei einer Vorladung wegen Körperverletzung?
Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen und vom genauen Vorwurf ab. Bei Vergehen, die vorsätzlich und fahrlässig begangen werden können, besteht häufig zunächst Deckung. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kann die Versicherung ihre Leistungen zurückfordern. Wir prüfen das gern mit Ihnen anhand Ihres Vertrags.
Werden die Kosten auch bei einer Einstellung nach § 153a StPO erstattet?
Nein. Wird das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage endgültig eingestellt, werden Ihre notwendigen Auslagen nicht der Staatskasse auferlegt (§ 467 Abs. 5 StPO).
Wer zahlt einen Pflichtverteidiger?
Zunächst die Staatskasse. Bei einer Verurteilung müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen, zu denen auch die Pflichtverteidigergebühren gehören (§ 465 StPO).
Was kostet ein Anwalt bei einer Vorladung als Beschuldigter?
Das hängt vom Umfang der Sache ab. Nach dem RVG entstehen im Ermittlungsverfahren regelmäßig eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr, bei Begleitung zu einer Vernehmung zusätzlich eine Terminsgebühr (Nr. 4100, 4104 und 4102 VV RVG). Welche Vergütung in Ihrem Fall gilt und ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, klären wir, bevor wir tätig werden.
Quellen
- § 3a RVG (Vergütungsvereinbarung)
- § 14 RVG (Rahmengebühren)
- § 34 RVG (Beratung)
- Vergütungsverzeichnis zum RVG, Teil 4 Strafsachen
- § 464a StPO (Notwendige Auslagen)
- § 465 StPO (Kosten bei Verurteilung)
- § 467 StPO (Kosten bei Freispruch und Einstellung)
- § 9 RVG (Vorschuss)
- § 15 RVG (Abgeltungsbereich der Gebühren)
- § 91 ZPO (Kostenerstattung)
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
Rückruf oder Nachricht
Sie möchten wissen, was in Ihrem Fall auf Sie zukommt? Rufen Sie uns an, wir klären die Kosten vorab.
