Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf · Fachanwalt für Strafrecht
+49 211 17179062
Was tun bei einem Strafbefehl

Strafbefehl erhalten: Einspruch einlegen oder akzeptieren?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO); danach steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ein Strafbefehl kann Fluch und Segen sein: Er erspart eine öffentliche Hauptverhandlung, ist aber eine Verurteilung. Lassen Sie ihn vor Fristablauf von einem Verteidiger prüfen.

Fragen zu Ihrem Fall?+49 211 17179062Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 UhrRückruf anfordern

Welche Fristen und Regeln gelten beim Strafbefehl?

Voraussetzung (§ 407 Abs. 1 StPO)nur bei Vergehen, auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft
Mögliche Rechtsfolgen (§ 407 Abs. 2 StPO)u. a. Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre bis zwei Jahre; Freiheitsstrafe bis ein Jahr auf Bewährung nur mit Verteidiger
Einspruchsfrist (§ 410 Abs. 1 StPO)zwei Wochen ab Zustellung
Form (§ 410 Abs. 1, § 32a StPO)schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur bzw. über einen sicheren Übermittlungsweg
Verteidiger (§ 32d Satz 2 Nr. 3 StPO)muss den Einspruch elektronisch übermitteln
Ohne Einspruch (§ 410 Abs. 3 StPO)steht einem rechtskräftigen Urteil gleich
Nach Einspruch (§ 411 Abs. 4 StPO)keine Bindung an den Strafbefehl, höhere Strafe möglich

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Amtsgericht, wenn sie eine Verhandlung nicht für erforderlich hält, und der Richter erlässt ihn schriftlich (§ 407 Abs. 1 StPO). Das ist nur bei Vergehen möglich, also bei Taten, die im Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.

Viele Betroffene erfahren durch den Strafbefehl zum ersten Mal, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist. Eine Anhörung durch das Gericht vorher ist nicht vorgeschrieben (§ 407 Abs. 3 StPO). Der Strafbefehl enthält den Tatvorwurf, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, die Rechtsfolgen und eine Belehrung über den Einspruch (§ 409 Abs. 1 StPO).

Welche Strafen kann ein Strafbefehl enthalten?

Durch Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden (§ 407 Abs. 2 StPO):

  • Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot und Einziehung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren
  • Absehen von Strafe
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit Bewährung, aber nur, wenn Sie einen Verteidiger haben

Will das Gericht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängen und haben Sie noch keinen Verteidiger, bestellt es Ihnen einen Pflichtverteidiger (§ 408b StPO). Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt, mindestens fünf und höchstens 360. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und liegt zwischen einem und 30.000 Euro (§ 40 StGB). Wurde Ihr Einkommen geschätzt, lohnt sich oft schon deshalb ein Blick auf den Strafbefehl.

Wie ein Tagessatz berechnet wird und welches Einkommen zählt, erklärt der Ratgeber Tagessatz berechnen. Können Sie die Geldstrafe nach Rechtskraft nicht auf einmal zahlen, lesen Sie unter Geldstrafe nicht zahlen können, welche Wege es gibt.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht einzulegen, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Zustellungsumschlag, nicht der Tag, an dem Sie den Brief öffnen.

Verpassen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO). Ein verspäteter Einspruch wird ohne Verhandlung verworfen (§ 411 Abs. 1 StPO). Nur wenn Sie ohne Verschulden verhindert waren, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (§ 45 Abs. 1 StPO).

Ein Einspruch muss nicht begründet werden. Ihr Verteidiger kann ihn fristwahrend einlegen, Akteneinsicht nehmen und danach mit Ihnen entscheiden, wie es weitergeht. Der Einspruch kann später noch zurückgenommen werden.

Kann ich ohne Anwalt Einspruch einlegen und in welcher Form?

Ja, Sie können den Einspruch selbst einlegen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Schriftlich heißt: ein von Ihnen unterschriebenes Schreiben mit Ihrem Namen, dem Aktenzeichen und der Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen. Nennen Sie es versehentlich anders, etwa Widerspruch, schadet das nicht (§ 410 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 300 StPO).

Elektronisch geht es nur in der gesetzlich vorgesehenen Form. Das Dokument muss eine qualifizierte elektronische Signatur tragen oder von Ihnen signiert über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 32a Abs. 3 und 4 StPO), etwa über ein dafür eingerichtetes Postfach nach einem Identifizierungsverfahren. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht. Für Verteidiger gilt eine eigene Pflicht: Sie müssen den Einspruch gegen den Strafbefehl elektronisch übermitteln, Papier ist nur bei einer vorübergehenden technischen Störung zulässig, die glaubhaft zu machen ist (§ 32d StPO).

Ein Einspruch ohne Anwalt wahrt die Frist. Ohne Akteneinsicht lässt sich aber schwer einschätzen, ob die Verhandlung Chancen bietet oder das Risiko einer höheren Strafe überwiegt. Will das Gericht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung festsetzen, brauchen Sie ohnehin einen Verteidiger; mehr dazu unter Pflichtverteidiger.

Darf ein Strafbefehl ohne vorherige Anhörung ergehen?

Ja, das Gericht muss Sie vor Erlass des Strafbefehls nicht anhören (§ 407 Abs. 3 StPO). Viele Betroffene sind deshalb überrascht, wenn der gelbe Umschlag kommt.

Im Ermittlungsverfahren gilt aber eine andere Regel. Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen; in einfachen Sachen genügt es, ihm Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zu geben (§ 163a Abs. 1 StPO), etwa mit einem Anhörungsbogen. Manchmal erreicht ein solches Schreiben die Betroffenen nicht, etwa nach einem Umzug.

Auch wenn Sie vorher nie gehört wurden, wird der Strafbefehl rechtskräftig, wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 3 StPO). Der Einspruch ist deshalb der Weg, sich jetzt Gehör zu verschaffen. Ihr Verteidiger nimmt dazu zunächst Akteneinsicht und klärt, was Ihnen vorgeworfen wird.

Soll ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen?

Das hängt davon ab, wie der Strafbefehl zustande gekommen ist und was in der Akte steht. Auf der Website von Dr. Löw heißt es dazu: Der Erlass eines Strafbefehls kann Fluch und Segen sein.

  • Segen: Ein nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft geplanter Strafbefehl kann eine lange, öffentliche und kostspielige Hauptverhandlung verhindern. Gerade bei Vorwürfen, die beruflich oder privat belastend sind, ist das oft die schonendste Lösung.
  • Fluch: Ein Strafbefehl ohne vorherige Verständigung ist ein Angriff. Nur wenn Sie Einspruch einlegen, kommt es zu einer Verhandlung, in der die Beweise geprüft werden.

Für einen Einspruch sprechen etwa Zweifel an der Tat oder der Beweislage, eine zu hohe Zahl von Tagessätzen, ein geschätztes zu hohes Einkommen oder Nebenfolgen wie Fahrverbot und Einziehung. Gegen einen Einspruch kann sprechen, dass die Sache in der Verhandlung schlechter ausgehen kann, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Kann der Einspruch auf einzelne Punkte beschränkt werden?

Ja. Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO), etwa auf die Rechtsfolgen, auf die Höhe der Tagessätze oder auf ein Fahrverbot. Der Schuldspruch wird dann rechtskräftig, verhandelt wird nur noch über den angegriffenen Teil.

Wird der Einspruch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung von Ihnen, Ihrem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft sogar ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. In diesem Fall darf es nicht zu Ihrem Nachteil von der Festsetzung im Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO). Das ist ein risikoarmer Weg, wenn nur das Einkommen falsch angesetzt wurde.

Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?

Ja. Das Verschlechterungsverbot gilt beim Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht. Soweit Einspruch eingelegt ist, ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO) und kann eine höhere Strafe verhängen, wenn die Verhandlung das hergibt.

Dieses Risiko lässt sich begrenzen. Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 StPO). Nach Beginn der Hauptverhandlung ist dafür allerdings die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig (§ 303 StPO). Ihr Verteidiger kann sich in der Verhandlung mit schriftlicher Vollmacht auch für Sie vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 StPO).

Wichtig: Erscheinen Sie zur Hauptverhandlung weder selbst noch durch einen bevollmächtigten Verteidiger, wird Ihr Einspruch ohne Verhandlung zur Sache verworfen (§ 412 StPO). Dann bleibt es beim Strafbefehl.

Kommt ein Strafbefehl ins Führungszeugnis?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung und wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt er aber nicht immer. Nicht aufgenommen werden Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

StrafbefehlBundeszentralregisterFührungszeugnis
Bis 90 Tagessätze, sonst keine EintragungJaIn der Regel nein
Mehr als 90 TagessätzeJaJa
Weitere Strafe bereits eingetragenJaJa

Ausnahmen gelten bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG). Die Grenze von 90 Tagessätzen ist deshalb oft ein zentrales Ziel der Verteidigung, auch in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft vor Erlass eines Strafbefehls.

Was das für die Frage bedeutet, ob Sie vorbestraft sind, lesen Sie unter Ab wann ist man vorbestraft?. Wie lange eine Verurteilung im Führungszeugnis steht, erklärt die Seite Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Der Einspruch muss nur rechtzeitig schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine Begründung kann später folgen, nachdem Ihr Verteidiger die Akte eingesehen hat.

Bin ich nach einem Strafbefehl vorbestraft?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Verurteilung und wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint er bei bis zu 90 Tagessätzen in der Regel nicht, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Dann dürfen Sie sich nach § 53 Abs. 1 BZRG grundsätzlich als unbestraft bezeichnen.

Kann ich den Einspruch zurücknehmen?

Ja, bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug (§ 411 Abs. 3 StPO). Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht es dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Was passiert, wenn ich den Strafbefehl einfach liegen lasse?

Nach zwei Wochen wird er rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO). Die Geldstrafe wird vollstreckt, und Nebenfolgen wie ein Fahrverbot werden wirksam.

Muss ich zur Verhandlung nach dem Einspruch erscheinen?

Sie können sich durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 StPO). Erscheint niemand, wird der Einspruch verworfen (§ 412 StPO).

Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?

Ja, Zahlungserleichterungen für die Geldstrafe sind möglich und werden nach Rechtskraft bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde beantragt (§ 459a StPO, § 42 StGB). Das ist unabhängig vom Einspruch.

Kann ich ohne Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?

Ja. Der Einspruch kann schriftlich mit Unterschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Eine einfache E-Mail genügt nicht; elektronisch geht es nur mit qualifizierter Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 32a StPO). Ob der Einspruch sinnvoll ist, lässt sich aber erst nach Akteneinsicht verlässlich beurteilen.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

Rückruf oder Nachricht

Strafbefehl erhalten? Notieren Sie das Zustelldatum und rufen Sie uns innerhalb der Zweiwochenfrist an.

+49 211 17179062

Ihre Nachricht unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.

AnrufenRückruf