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Ratgeber

Pflichtverteidiger: Wann Sie einen bekommen und wie Sie ihn selbst wählen

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, etwa bei einem Verbrechensvorwurf, bei Untersuchungshaft oder einer Anklage zum Landgericht oder Schöffengericht (§ 140 StPO). Sie dürfen den Anwalt selbst benennen, er ist dann grundsätzlich zu bestellen (§ 142 Abs. 5 StPO). Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung aber in der Regel der Verurteilte.

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Welche Regeln gelten für die Pflichtverteidigung?

Notwendige Verteidigung§ 140 StPO, unter anderem bei Verbrechensvorwurf, Anklage zum Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht und Vorführung zur Haftentscheidung
Bestellung auf AntragUnverzüglich, spätestens vor einer Vernehmung (§ 141 Abs. 1 StPO)
Bestellung von Amts wegenEtwa bei Vorführung zur Haftentscheidung oder Aufforderung zur Erklärung über die Anklage (§ 141 Abs. 2 StPO)
Eigene WahlBenennung eines Anwalts innerhalb der gesetzten Frist (§ 142 Abs. 5 StPO)
WechselAntrag binnen drei Wochen, wenn nicht der benannte Anwalt bestellt wurde; jederzeit bei endgültig zerstörtem Vertrauen (§ 143a Abs. 2 StPO)
DauerBis zur Einstellung oder zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (§ 143 Abs. 1 StPO)
KostenZunächst die Staatskasse, bei Verurteilung der Verurteilte (§ 465 StPO)

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst wählen?

Ja. Gerade bei schweren Vorwürfen liegt nach dem Gesetz ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, der die Bestellung eines Pflichtverteidigers erforderlich macht. Sie können Ihren Pflichtverteidiger dabei frei wählen. Nur wenn Sie nicht reagieren, wird vom Gericht Ihr Anwalt ausgesucht.

Vor der Bestellung muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Der von Ihnen benannte Anwalt ist zu bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, etwa weil er nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (§ 142 Abs. 5 StPO). Benennen Sie niemanden, wählt das Gericht einen Anwalt aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer aus, vorzugsweise einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen Anwalt, der Interesse an Pflichtverteidigungen angezeigt hat (§ 142 Abs. 6 StPO).

Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor?

Wann ein Verteidiger mitwirken muss, regelt § 140 StPO abschließend. Die wichtigsten Fälle nach Absatz 1 sind:

  • Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht statt.
  • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen, also eine Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.
  • Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen.
  • Sie werden einem Gericht zur Entscheidung über Untersuchungshaft vorgeführt.
  • Sie befinden sich aufgrund richterlicher Anordnung in einer Anstalt, etwa in Haft.

Daneben enthält § 140 Abs. 2 StPO eine Generalklausel: Ein Verteidiger ist auch notwendig, wenn die Schwere der Tat, die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage dies gebietet oder wenn Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können. Im Jugendstrafrecht kommen weitere Fälle hinzu, insbesondere wenn eine Jugendstrafe zu erwarten ist (§ 68 JGG).

Wann wird der Pflichtverteidiger bestellt?

Der Zeitpunkt hängt davon ab, ob Sie einen Antrag stellen oder ob die Bestellung von Amts wegen erfolgt (§ 141 StPO).

  • Auf Antrag: Ist Ihnen der Tatvorwurf eröffnet worden und haben Sie noch keinen Verteidiger, wird in Fällen der notwendigen Verteidigung unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn Sie dies nach Belehrung ausdrücklich beantragen. Über den Antrag ist spätestens vor einer Vernehmung zu entscheiden (§ 141 Abs. 1 StPO).
  • Von Amts wegen: Unabhängig von einem Antrag wird bestellt, sobald Sie einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden sollen, sich in einer Anstalt befinden, sich im Vorverfahren erkennbar nicht selbst verteidigen können oder zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert werden (§ 141 Abs. 2 StPO).

Vor Anklageerhebung stellen Sie den Antrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, danach beim zuständigen Gericht (§ 142 Abs. 1 StPO). In der Praxis übernimmt das der Anwalt, den Sie beauftragen möchten.

Bekomme ich nach einer Festnahme sofort einen Pflichtverteidiger?

Ja, sobald Sie einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden sollen, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger von Amts wegen bestellt (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO). Die Vorführung muss unverzüglich geschehen, spätestens am Tag nach der Festnahme (§ 128 Abs. 1 StPO). Auch in dieser Lage dürfen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen. War die Frist dafür nur kurz, können Sie innerhalb von drei Wochen beantragen, stattdessen einen Anwalt Ihrer Wahl zu bestellen (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO). Was nach einer Festnahme sonst wichtig ist, erklärt die Seite Festnahme, für Familienmitglieder die Seite Angehöriger festgenommen.

Wird Untersuchungshaft angeordnet, bleibt der Pflichtverteidiger bestellt. Er kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen (§ 117 Abs. 1 StPO), auf Antrag mit mündlicher Verhandlung, die ohne Ihre Zustimmung nicht später als zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden darf (§ 118 StPO). Wann Haftprüfung und wann Haftbeschwerde der bessere Weg ist, steht im Ratgeber Haftprüfung und Haftbeschwerde. Werden Sie nach der Vorführung freigelassen, soll die Bestellung dagegen aufgehoben werden (§ 143 Abs. 2 Satz 4 StPO).

Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?

Nein. Ein Pflichtverteidiger hat im Verfahren dieselben Rechte und Pflichten wie ein selbst beauftragter Verteidiger, etwa bei der Akteneinsicht, bei Beweisanträgen oder in der Hauptverhandlung. Der Unterschied liegt vor allem in der Vergütung: Der Pflichtverteidiger erhält feste gesetzliche Gebühren aus der Staatskasse. Viele Strafverteidiger übernehmen deshalb Mandate sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger. Entscheidend ist, dass Sie Ihrem Verteidiger vertrauen. Genau deshalb sollten Sie Ihr Benennungsrecht nutzen.

Kann ich den Pflichtverteidiger wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft (§ 143a StPO):

  • Wahlverteidiger: Beauftragen Sie einen anderen Anwalt, der das Mandat annimmt, wird die Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers grundsätzlich aufgehoben (§ 143a Abs. 1 StPO).
  • Nicht selbst ausgewählt: Wurde Ihnen ein anderer als der von Ihnen benannte Anwalt beigeordnet oder hatten Sie nur eine kurze Frist zur Auswahl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Bekanntmachung der Bestellung beantragen, einen Anwalt Ihrer Wahl zu bestellen (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO).
  • Zerstörtes Vertrauen: Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört oder aus einem anderen Grund keine angemessene Verteidigung gewährleistet, ist ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO).
  • Revision: Für die Revisionsinstanz können Sie einen neuen Pflichtverteidiger benennen, wenn Sie dies spätestens binnen einer Woche nach Beginn der Revisionsbegründungsfrist beantragen (§ 143a Abs. 3 StPO).

Die Drei-Wochen-Frist ist kurz. Wenn Sie mit der Auswahl des Gerichts nicht einverstanden sind, sollten Sie deshalb schnell handeln. Wie ein Wechsel praktisch abläuft und was er kostet, erklärt der Ratgeber Strafverteidiger wechseln.

Wie lange bleibt der Pflichtverteidiger bestellt?

Die Bestellung endet erst mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens (§ 143 Abs. 1 StPO). Ihr Pflichtverteidiger begleitet Sie also grundsätzlich auch in einer Berufung. Aufgehoben werden kann die Bestellung vorher, wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung mehr vorliegt (§ 143 Abs. 2 StPO). Gegen eine solche Aufhebung ist die sofortige Beschwerde möglich (§ 143 Abs. 3 StPO).

Für die Revision gilt eine Besonderheit: Sie können einen neuen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl verlangen, wenn Sie das spätestens eine Woche nach Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei dem Gericht beantragen, dessen Urteil Sie anfechten (§ 143a Abs. 3 StPO).

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?

Zunächst zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers. Endgültig hängt die Kostenlast vom Ausgang des Verfahrens ab. Werden Sie verurteilt, haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 465 StPO). Dazu gehören auch die an den Pflichtverteidiger gezahlten Beträge. Auf diese Kostenfolge müssen Sie bei der Belehrung über das Antragsrecht hingewiesen werden (§ 136 Abs. 1 StPO).

Werden Sie freigesprochen oder wird das Verfahren durch das Gericht eingestellt, fallen die Kosten grundsätzlich der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Ein Pflichtverteidiger ist also nicht in jedem Fall kostenlos. Er sorgt aber dafür, dass niemand ohne Verteidiger bleibt, wenn das Gesetz eine Verteidigung für notwendig hält. Was ein Strafverteidiger allgemein kostet, erklärt unser Ratgeber Kosten eines Strafverteidigers.

Was sollte ich tun, wenn mir ein Pflichtverteidiger angekündigt wird?

Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen eine Frist zur Benennung eines Verteidigers gesetzt wird, sollten Sie diese Frist nutzen. Wählen Sie einen Anwalt, dem Sie vertrauen und der im Strafrecht tätig ist, und nehmen Sie vor Fristablauf Kontakt auf. Der Anwalt zeigt seine Verteidigung an und beantragt seine Bestellung. Befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft, können auch Familienmitglieder den Kontakt herstellen. Dr. Löw übernimmt Verteidigungen bundesweit, als Wahl- und als Pflichtverteidiger.

Fragen zu diesem Thema

Häufige Fragen

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Nur vorläufig. Die Staatskasse zahlt zunächst die gesetzlichen Gebühren. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen, zu denen auch die Pflichtverteidigergebühren gehören (§ 465 StPO). Bei Freispruch trägt grundsätzlich die Staatskasse die Kosten.

Wie lange habe ich Zeit, einen Pflichtverteidiger zu benennen?

Die Frist bestimmt die Stelle, die über die Bestellung entscheidet, im Einzelfall (§ 142 Abs. 5 StPO). Sie steht in dem Schreiben, mit dem Sie zur Benennung aufgefordert werden. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, wählt das Gericht einen Anwalt aus.

Kann ich einen Anwalt aus einer anderen Stadt als Pflichtverteidiger wählen?

Grundsätzlich ja. Der benannte Anwalt ist zu bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn der Anwalt nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (§ 142 Abs. 5 StPO). Das klären wir im Einzelfall.

Bekomme ich bei einem Strafbefehl einen Pflichtverteidiger?

Nicht automatisch. Ein Strafbefehl ergeht in Sachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht bei Vergehen. Erwägt der Richter aber, im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe auf Bewährung festzusetzen, bestellt er dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger, wenn dieser noch keinen Verteidiger hat (§ 408b StPO).

Was mache ich, wenn ich mit meinem Pflichtverteidiger unzufrieden bin?

Sprechen Sie das Problem zunächst offen an. Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört, kann ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden (§ 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO). Wurde der Anwalt nicht von Ihnen ausgewählt, gilt eine Frist von drei Wochen für einen Wechselantrag (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Nicht allein deshalb. Ob ein Pflichtverteidiger bestellt wird, richtet sich nach den Fällen des § 140 StPO, also nach Schwere des Vorwurfs, Verfahrenslage und Ihrer Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen, nicht nach Ihrem Einkommen. Liegt ein solcher Fall vor, zahlt zunächst die Staatskasse.

Kann mein Pflichtverteidiger eine Haftprüfung beantragen?

Ja. Ein Pflichtverteidiger hat dieselben Befugnisse wie ein Wahlverteidiger. Er kann jederzeit Haftprüfung beantragen (§ 117 StPO); auf Antrag findet eine mündliche Verhandlung spätestens zwei Wochen nach Eingang statt, wenn Sie keiner späteren zustimmen (§ 118 Abs. 5 StPO).

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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