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IT-Strafrecht

Ermittlungsverfahren der ZAC NRW: Was die Cybercrime-Zentralstelle in Köln macht

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Die ZAC NRW ist die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, seit April 2016 bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet und landesweit zuständig für herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie führt diese Verfahren als Staatsanwaltschaft, also mit allen Befugnissen der Strafprozessordnung, auch wenn Beschuldigte weit außerhalb Kölns wohnen (§ 143 Abs. 4 GVG). Dr. Löw war selbst Staatsanwalt in einem Sonderdezernat für Cybercrime und verteidigt heute in solchen Verfahren.

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Die ZAC NRW im Überblick

NameZentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW)
Angesiedelt beiStaatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln
SeitApril 2016
Zuständigkeitlandesweit für herausgehobene Cybercrime-Verfahren und Verfahren wegen politisch motivierter Hassrede im Internet
Rechtsgrundlage der Bündelung§ 143 Abs. 4 GVG (Zuweisung bestimmter Strafsachen für mehrere Gerichtsbezirke)
ErmittlungsrichterAmtsgericht Köln für Anträge vor der Anklage (§ 162 Abs. 1 StPO)

Was ist die ZAC NRW?

Die ZAC NRW ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft Köln, die landesweit herausgehobene Cybercrime-Verfahren führt. Nach Angaben des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen ist sie seit April 2016 eingerichtet und hat sich zur bundesweit größten Cybercrime-Einheit der Justiz entwickelt. Ihr obliegt die Verfahrensführung in herausgehobenen Ermittlungsverfahren der Cyberkriminalität sowie in Verfahren wegen politisch motivierter Hassrede im Internet. Daneben ist sie zentrale Ansprechstelle für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden und wirkt an der Fortbildung der Justiz mit.

Dauerhaft bei der ZAC NRW eingerichtet ist außerdem eine Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien. Die ZAC arbeitet nach den Angaben des Ministeriums eng mit Zentralstellen anderer Länder, Polizeibehörden, Unternehmen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammen, insbesondere in den Benelux-Ländern.

Auch für Unternehmen ist die ZAC ein Ansprechpartner: Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Köln steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Wer nach einem Angriff Anzeige erstattet, sollte wissen, dass die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren führt und dabei auch das eigene Unternehmen, seine Systeme und Mitarbeiter in den Blick nehmen kann.

Welche Verfahren landen bei der ZAC NRW?

Bei der ZAC NRW landen Cybercrime-Verfahren, die wegen ihres Umfangs, ihrer Technik oder ihrer überregionalen Bedeutung herausgehoben sind. Eine abschließende Liste, ab wann ein Verfahren als herausgehoben gilt, veröffentlicht die Justiz nicht. Der einzelne Phishing-Fall, die einzelne Beleidigung im Netz oder der Kleinbetrug bei einer Online-Auktion werden in aller Regel von der örtlichen Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Typische Vorwürfe in Cybercrime-Verfahren sind:

VorwurfVorschriftStrafrahmen
Ausspähen von Daten§ 202a StGBbis drei Jahre oder Geldstrafe
Computerbetrug§ 263a StGBbis fünf Jahre oder Geldstrafe
Datenveränderung§ 303a StGBbis zwei Jahre oder Geldstrafe
Computersabotage§ 303b StGBbis drei Jahre, bei Daten von wesentlicher Bedeutung für fremde Betriebe oder Behörden bis fünf Jahre
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte§ 184b StGBFreiheitsstrafe, Mindeststrafe je nach Tatvariante

Dazu kommen Verfahren rund um Darknet-Marktplätze und Plattformbetreiber. Mehr zu den einzelnen Delikten finden Sie unter Hacking und Datendelikte und Darknet.

Warum ermittelt Köln, obwohl ich in Düsseldorf oder Bielefeld wohne?

Köln ermittelt, weil das Land die Zuständigkeit für diese Verfahren bei einer Staatsanwaltschaft gebündelt hat. Das Gerichtsverfassungsgesetz erlaubt, den Beamten einer Staatsanwaltschaft für die Bezirke mehrerer Land- oder Oberlandesgerichte bestimmte Arten von Strafsachen zuzuweisen; ihre örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dann auf alle Gerichte dieser Bezirke (§ 143 Abs. 4 GVG). Normalerweise ist dagegen die Staatsanwaltschaft am Landgericht des Tatorts oder Wohnorts zuständig (§ 143 Abs. 1 GVG).

Angeklagt wird trotzdem bei einem Gericht, das nach den allgemeinen Regeln zuständig ist, also etwa am Tatort oder am Wohnsitz (§§ 7, 8 StPO). Ein Verfahren der ZAC NRW gegen einen Düsseldorfer kann deshalb vor dem Amtsgericht oder Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Die Zuständigkeiten in Köln beschreibt die Seite Köln.

Wer entscheidet über Durchsuchungen in einem ZAC-Verfahren?

Über Durchsuchungen und andere richterliche Anordnungen vor der Anklage entscheidet in der Regel das Amtsgericht Köln. Die Staatsanwaltschaft stellt diese Anträge bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat (§ 162 Abs. 1 StPO). Ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung in Düsseldorf, Münster oder Aachen kann deshalb vom Ermittlungsrichter in Köln stammen; die Durchsuchung selbst führen Polizeibeamte vor Ort aus.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde möglich (§ 304 StPO), auch noch nach der Durchsuchung, um ihre Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Beschlagnahmte Rechner und Telefone werden in Cybercrime-Verfahren regelmäßig ausgewertet; die Durchsicht von Datenträgern erlaubt § 110 StPO. Wie Sie sich bei einer Durchsuchung verhalten, steht unter Hausdurchsuchung und Handy beschlagnahmt.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren der ZAC NRW ab?

Ein ZAC-Verfahren beginnt oft lange bevor der Beschuldigte davon erfährt. Häufig stehen am Anfang Daten aus anderen Verfahren: ausgewertete Server, Auskünfte von Providern und Plattformen, Hinweise ausländischer Behörden oder Meldungen von Organisationen wie dem amerikanischen NCMEC. Erst wenn die Ermittler eine Person zuordnen, folgen Durchsuchung, Beschlagnahme und Vorladung.

Nach der Durchsuchung kann die Auswertung der Geräte Monate dauern. In dieser Zeit ist der richtige Zeitpunkt für Akteneinsicht (§ 147 StPO): Erst sie zeigt, welche Daten die Ermittler haben, woher sie stammen und ob sie verwertbar sind. Gerade bei Daten aus dem Ausland oder aus Massenauswertungen stellen sich Fragen der Verwertbarkeit, die früh gestellt werden müssen. Zu Hinweisen aus den USA lesen Sie mehr unter NCMEC-Meldung.

Wie sollten Sie sich bei Post von der ZAC NRW verhalten?

Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte gesehen hat. Das gilt für die Vorladung der Polizei ebenso wie für Gespräche während einer Durchsuchung und für Telefonate mit Ermittlern. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO), und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Geben Sie keine Passwörter oder PINs heraus, ohne das vorher mit Ihrem Verteidiger besprochen zu haben; zur Herausgabe sind Sie nicht verpflichtet. Löschen Sie keine Daten und nehmen Sie keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten auf, das kann als Verdunkelung gewertet werden und einen Haftgrund liefern (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO). Eine Ladung der Staatsanwaltschaft Köln müssen Sie dagegen befolgen (§ 163a Abs. 3 StPO), aussagen müssen Sie auch dort nicht.

Wie verteidigt Dr. Löw in Verfahren der ZAC NRW?

Dr. Löw war von 2016 bis 2018 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, im Sonderdezernat für Datenschutz und Cybercrime. Er kennt Cybercrime-Ermittlungen deshalb aus der Perspektive der Anklage: wie Daten erhoben, Täter zugeordnet und Anklagen aufgebaut werden. Heute ist das IT-Strafrecht ein Schwerpunkt seiner Verteidigung. Dr. Löw ist Fachanwalt für Strafrecht.

In ZAC-Verfahren prüft er zuerst die Herkunft der Daten und die Rechtmäßigkeit von Durchsuchung und Auswertung, dann die Zuordnung zu Ihrer Person. Ziel ist, das Verfahren möglichst schon im Ermittlungsverfahren zu beenden, etwa durch Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO). Die Kanzlei liegt in der Düsseldorfer Klosterstraße 22; Dr. Löw verteidigt landesweit und bundesweit. Wenn Ihr Unternehmen Opfer eines Angriffs geworden ist, lesen Sie Cyberangriff auf ein Unternehmen.

Häufige Fragen

Was bedeutet ZAC NRW?

ZAC NRW steht für Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen. Sie ist seit April 2016 bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet und landesweit für herausgehobene Cybercrime-Verfahren zuständig.

Wo sitzt die ZAC NRW?

Bei der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln.

Ist ein Verfahren der ZAC NRW schlimmer als ein normales Verfahren?

Nicht automatisch. Die ZAC führt Verfahren, die als herausgehoben gelten, oft mit umfangreicher Datenauswertung. Die Strafrahmen sind dieselben wie bei jeder anderen Staatsanwaltschaft.

Wird mein Verfahren in Köln verhandelt?

Nicht unbedingt. Angeklagt wird bei dem Gericht, das nach den allgemeinen Regeln zuständig ist, etwa am Tatort oder an Ihrem Wohnsitz. Durchsuchungsbeschlüsse vor der Anklage erlässt dagegen meist das Amtsgericht Köln.

Muss ich der ZAC NRW mein Passwort nennen?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nicht an Ihrer eigenen Überführung mitwirken. Besprechen Sie jede Herausgabe vorher mit Ihrem Verteidiger.

Kann ein Verfahren der ZAC NRW eingestellt werden?

Ja. Wie jedes Ermittlungsverfahren kann es mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen geringer Schuld (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) eingestellt werden.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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