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Vorladung der Polizei

Vorladung von der Polizei Düsseldorf: Muss ich hin und wer bekommt danach die Akte?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Einer Vorladung des Polizeipräsidiums Düsseldorf als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen; eine Pflicht zum Erscheinen gibt es nur bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht (§ 163a Abs. 3, § 133 StPO). Die Akte geht nach den polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der Fritz-Roeber-Straße 2 (§ 163 Abs. 2 StPO), und dort beantragt Ihr Verteidiger Akteneinsicht. Als Zeuge müssen Sie dagegen erscheinen, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt (§ 163 Abs. 3 StPO).

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Die wichtigsten Stellen bei einer Vorladung in Düsseldorf

Polizeipräsidium DüsseldorfAm Polizeipräsidium 1, 40219 Düsseldorf; zuständig für das Stadtgebiet Düsseldorf
Staatsanwaltschaft DüsseldorfFritz-Roeber-Straße 2, 40213 Düsseldorf; führt das Verfahren und entscheidet über Akteneinsicht
Amtsgericht DüsseldorfWerdener Straße 1, 40227 Düsseldorf; Ermittlungsrichter für Anträge der Staatsanwaltschaft (§ 162 StPO)
Beschuldigter, Ladung der Polizeikeine Pflicht zu erscheinen, keine Pflicht zur Aussage
Zeuge, Ladung der Polizei im Auftrag der StaatsanwaltschaftPflicht zu erscheinen und auszusagen (§ 163 Abs. 3 StPO), Ausnahmen nach §§ 52, 55 StPO

Woran erkenne ich, ob ich als Beschuldigter oder als Zeuge geladen bin?

Die Rolle steht in der Vorladung, meist schon in der Betreffzeile oder im ersten Satz: Beschuldigte werden zur Vernehmung als Beschuldigter geladen und über den Vorwurf in Grundzügen informiert, Zeugen zur Vernehmung als Zeuge. Wird Ihnen ein bestimmter Vorwurf zur Last gelegt, etwa Betrug, Körperverletzung oder eine Verkehrsstraftat, sind Sie Beschuldigter. Fehlt ein solcher Hinweis und geht es um die Tat eines anderen, sind Sie Zeuge.

Bei Zeugen kommt es darauf an, ob die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt. Dann besteht seit 2017 eine Pflicht, zu erscheinen und auszusagen (§ 163 Abs. 3 StPO). Ob ein solcher Auftrag besteht, sollte sich aus dem Schreiben ergeben; fragen Sie im Zweifel nach. Ohne Auftrag ist auch der Zeuge frei. Ist unklar, ob Sie in Wahrheit selbst verdächtigt werden, sagen Sie nichts, bevor ein Anwalt das Schreiben gesehen hat; als Zeuge dürfen Sie die Auskunft auf Fragen verweigern, die Sie selbst belasten könnten (§ 55 StPO). Mehr dazu unter Vorladung als Zeuge.

Wer steckt hinter einer Vorladung aus Düsseldorf?

Hinter einer Vorladung aus Düsseldorf steht in der Regel das Polizeipräsidium Düsseldorf, Am Polizeipräsidium 1, das für das Stadtgebiet zuständig ist. Die Vernehmung kann dort, in einem Kommissariat oder auf einer Polizeiwache stattfinden; maßgeblich ist die Anschrift im Schreiben. Kommt die Vorladung von der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss oder Mettmann, wohnen Sie oder liegt der Tatort im Umland; dann kann trotzdem die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zuständig sein, etwa für Neuss, Ratingen oder Hilden.

Herrin des Verfahrens ist in allen Fällen die Staatsanwaltschaft. Die Polizei muss ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug an sie übersenden (§ 163 Abs. 2 StPO). Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind außerdem landesweite Sonderzuständigkeiten gebündelt: Seit September 2020 ist dort die ZeOS NRW für die Verfolgung Organisierter Kriminalität angesiedelt, und eine Schwerpunktabteilung bearbeitet besonders schwerwiegende Wirtschaftsstrafsachen, die der Generalstaatsanwalt einzeln zuweist. Die Zuständigkeiten in Düsseldorf beschreibt die Seite Gerichte in Düsseldorf.

Wie sage ich die Vorladung der Düsseldorfer Polizei ab?

Am besten sagt Ihr Verteidiger den Termin ab, schriftlich und mit dem Hinweis, dass Sie sich nach Akteneinsicht gegebenenfalls schriftlich äußern. Eine Begründung schulden Sie nicht. Ein kurzes Schreiben mit dem polizeilichen Aktenzeichen genügt, damit der Sachbearbeiter nicht vergeblich wartet. Rufen Sie nicht selbst an, um nur kurz etwas zu erklären; auch ein solches Telefonat wird in der Akte vermerkt.

Gleichzeitig beantragt der Verteidiger Akteneinsicht. Solange die Polizei noch ermittelt, liegt die Akte oft beim Polizeipräsidium; der Antrag geht dennoch an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, denn sie entscheidet im Ermittlungsverfahren über die Einsicht (§ 147 Abs. 5 StPO). Wie die Absage über einen Anwalt abläuft, erklärt auch die Seite Vorladung der Polizei.

Was passiert nach der Absage?

Nach der Absage schließt die Polizei ihre Ermittlungen in der Regel ohne Ihre Aussage ab und schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Ein Nachteil entsteht Ihnen daraus nicht; Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie das Verfahren einstellt (§ 170 Abs. 2, §§ 153, 153a StPO), einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Manchmal folgt statt einer weiteren Vorladung eine Ladung der Staatsanwaltschaft selbst. Dieser Ladung müssen Sie folgen, aussagen müssen Sie aber auch dort nicht, und Ihr Verteidiger darf dabei sein. Braucht die Staatsanwaltschaft vor der Anklage einen Durchsuchungsbeschluss oder eine andere richterliche Entscheidung, beantragt sie diese beim Amtsgericht Düsseldorf (§ 162 Abs. 1 StPO). Was eine Ladung der Staatsanwaltschaft bedeutet, steht unter Ladung der Staatsanwaltschaft.

Wann ist eine Aussage bei der Polizei doch sinnvoll?

Eine Aussage kann sinnvoll sein, wenn die Akte zeigt, dass ein einfaches Missverständnis vorliegt oder ein entlastender Umstand übersehen wurde. Diese Entscheidung sollte aber erst nach Akteneinsicht fallen. Dann lässt sich auch die Form wählen: Häufig ist eine schriftliche Stellungnahme über den Verteidiger besser als eine mündliche Vernehmung, weil jedes Wort vorher abgestimmt ist.

Dr. Löw verteidigt von seiner Kanzlei in der Klosterstraße 22 aus, wenige Minuten von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Düsseldorf entfernt. Als früherer Staatsanwalt kennt er den Weg einer Akte von der Polizei bis zur Abschlussverfügung. Ziel ist, das Verfahren möglichst schon im Ermittlungsverfahren zu beenden; mehr unter Einstellung des Strafverfahrens.

Häufige Fragen

Wo ist das Polizeipräsidium Düsseldorf?

Am Polizeipräsidium 1, 40219 Düsseldorf. Die Vernehmung kann aber auch auf einer Wache oder in einem Kommissariat stattfinden; maßgeblich ist die Anschrift in Ihrer Vorladung.

Muss ich zur Vorladung der Polizei Düsseldorf gehen?

Als Beschuldigter nein. Als Zeuge nur, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt (§ 163 Abs. 3 StPO).

Wo beantrage ich Akteneinsicht für ein Düsseldorfer Verfahren?

Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Straße 2. Akteneinsicht erhält in vollem Umfang Ihr Verteidiger (§ 147 StPO).

Was passiert, wenn ich die Vorladung ignoriere?

Als Beschuldigter keine direkte Sanktion. Die Ermittlungen laufen aber weiter, und Sie verpassen die Gelegenheit, früh Akteneinsicht zu nehmen. Lassen Sie den Termin deshalb lieber über einen Verteidiger absagen.

Kann die Polizei mich zur Vernehmung abholen?

Für eine Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei nicht. Eine Vorführung ist nur bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorgesehen, wenn Sie unentschuldigt nicht erscheinen.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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