In der Düsseldorfer Altstadt ist das Führen von Waffen und Messern freitags und samstags jeweils von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags verboten, ebenso vor und an Feiertagen, am 11.11. und von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Grundlage ist die Waffen- und Messerverbotsverordnung des Landes (WMV VO, Fassung vom 22. April 2026); ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro, das Messer kann eingezogen werden. Zur Straftat wird es, wenn eine verbotene Waffe gefunden wird oder das Messer bei einer Tat eine Rolle spielt.
Fragen zu Ihrem Fall?+49 211 17179062Mo. bis Fr. 09:00 bis 18:00 UhrRückruf anfordern
Die Waffen- und Messerverbotszone Altstadt im Überblick
| Rechtsgrundlage | § 42 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit der Waffen- und Messerverbotsverordnung NRW (WMV VO) vom 13.02.2025, Anlage in der Fassung ab 22.04.2026 |
|---|---|
| Zeiten | Freitag 18 Uhr bis Samstag 8 Uhr, Samstag 18 Uhr bis Sonntag 8 Uhr, entsprechend vor und an Feiertagen, 11.11. und Weiberfastnacht bis Aschermittwoch |
| Verboten | Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG und von Messern |
| Folge (§ 3 WMV VO) | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 10.000 Euro, Einziehung möglich (§ 54 Abs. 2 WaffG) |
| Straftat | bei verbotenen Gegenständen nach § 52 WaffG oder wenn das Messer bei einer Tat eingesetzt oder gezeigt wird |
Wo genau gilt die Waffenverbotszone in der Altstadt?
Die Zone umfasst die Düsseldorfer Altstadt zwischen Rheinufer, Heinrich-Heine-Allee und Benrather Straße. Die Anlage der Verordnung beschreibt die Grenzen so: im Norden einschließlich Ratinger Straße, Altstadt und Emilie-Schneider-Platz bis zum Rheinufer, im Westen einschließlich des östlichen Rheinufers, im Osten einschließlich Heinrich-Heine-Allee und Kasernenstraße, ab der Schulstraße nur noch einschließlich Rathausufer, Mannesmannufer und Johannes-Rau-Platz, im Süden einschließlich Benrather Straße, Maxplatz und Schulstraße, Johannes-Rau-Platz und Apolloplatz bis zum südlichen Ende der Unterführung unter der Rheinkniebrücke.
Die Zone muss beschildert sein (§ 1 Abs. 3 WMV VO). Die Königsallee östlich der Heinrich-Heine-Allee gehört nach dieser Beschreibung nicht dazu, Teile der Carlstadt rund um den Maxplatz dagegen schon. Maßgeblich ist der Ort, an dem Sie kontrolliert wurden; auf ihn kommt es im Bußgeldverfahren an.
Sind alle Messer verboten oder nur große?
Verboten ist das Führen von Messern allgemein, eine Mindestlänge der Klinge nennt die aktuelle Verordnung nicht. Die frühere Waffenverbotszonenverordnung von 2021, unter der die Altstadt erstmals Verbotszone wurde, ist mit der neuen Verordnung außer Kraft getreten. Wer sich an Berichten über eine Grenze von vier Zentimetern orientiert, sollte deshalb vorsichtig sein. Führen bedeutet, das Messer außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums bei sich zu haben (§ 1 Abs. 2 WMV VO).
Dazu kommen die Regeln, die überall gelten: Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge über 12 Zentimeter dürfen auch außerhalb der Zone nicht ohne berechtigtes Interesse geführt werden (§ 42a WaffG), und auf öffentlichen Veranstaltungen wie Kirmes, Weihnachtsmarkt oder Konzert gilt ein Messerverbot nach § 42 Abs. 1 und 4a WaffG. In Fernzügen und Fernbahnhöfen gilt § 42b WaffG.
Welche Ausnahmen gibt es von dem Verbot?
Ausgenommen ist, wer ein berechtigtes Interesse hat. § 2 WMV VO nennt dafür unter anderem:
- Anwohnerinnen und Anwohner mit Wohnung oder Hauptwohnung in der Zone,
- Inhaber, Beschäftigte und Gäste gastronomischer Betriebe beim bestimmungsgemäßen Betrieb und Besuch,
- Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
- Rettungsdienst, Pflege und medizinische Dienste im Dienst,
- Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
- Brauchtumspflege, Jagd, Sport sowie Film- und Theateraufnahmen.
Ein Messer ist nach der Begriffsbestimmung des Waffengesetzes nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG). Das Messer in der Hosentasche ist also zugriffsbereit, das verpackte Messer in einer verschlossenen Tasche im Rucksack eher nicht. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss sie im Zweifel belegen können. Ob eine Ausnahme vorlag, prüft Ihr Verteidiger anhand des Kontrollberichts in der Akte.
Wann wird aus dem Bußgeld ein Strafverfahren?
Ein Strafverfahren droht, wenn die Waffe selbst verboten ist oder das Messer bei einer Straftat eine Rolle spielt. Butterfly- und Faustmesser und bestimmte Spring- und Fallmesser sind verbotene Gegenstände; wer sie besitzt oder führt, kann nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, unabhängig von der Verbotszone. Wer ein Messer zeigt, um jemanden einzuschüchtern, muss mit einem Verfahren wegen Bedrohung (§ 241 StGB) rechnen; wird es eingesetzt, mit einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Diese Verfahren führt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, verhandelt wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf in der Werdener Straße 1. Wie eine gefährliche Körperverletzung bestraft wird und wann Notwehr vorliegt, steht unter Körperverletzung.
Wie sollten Sie nach einer Kontrolle in der Altstadt reagieren?
Nach einer Kontrolle sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, auch nicht zur Frage, wofür Sie das Messer dabei hatten. Ihre Personalien müssen Sie angeben, mehr nicht. Ob eine Ausnahme greift oder das Messer überhaupt unter das Verbot fiel, lässt sich mit Ihrem Verteidiger nach Akteneinsicht besser klären als spontan auf der Straße.
In der Ordnungswidrigkeit bekommen Sie zuerst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Wie Sie mit dem Anhörungsbogen umgehen, erklärt die Seite Anhörungsbogen. Dr. Löw verteidigt aus seiner Kanzlei in der Düsseldorfer Klosterstraße 22 auch in Bußgeldverfahren nach dem Waffengesetz.
Häufige Fragen
Wann gilt die Waffenverbotszone in der Düsseldorfer Altstadt?
Freitags und samstags jeweils von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags, entsprechend vor und an Feiertagen sowie am 11.11. und von Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch.
Darf ich ein Taschenmesser in der Altstadt dabei haben?
Während der Verbotszeiten grundsätzlich nicht, denn die Verordnung verbietet das Führen von Messern ohne Mindestlänge. Ausnahmen gelten etwa für Anwohner, Gastronomie, berufliche Nutzung und den verpackten Transport.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Die Verordnung erlaubt eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro (§ 3 WMV VO). Das Messer kann zusätzlich eingezogen werden.
Gilt das Verbot auch auf der Königsallee?
Nach der Beschreibung in der Verordnung nicht. Die Zone endet im Osten an der Heinrich-Heine-Allee und der Kasernenstraße.
Bin ich vorbestraft, wenn ich in der Zone mit einem Messer erwischt werde?
Nein, ein Verstoß gegen die Verbotszone ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Anders ist es bei verbotenen Waffen nach § 52 WaffG oder wenn das Messer bei einer Tat eingesetzt wurde.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
Rückruf oder Nachricht
Messer bei einer Kontrolle in der Altstadt gefunden? Rufen Sie an, bevor Sie den Anhörungsbogen beantworten.