Wer sein Konto für fremde Überweisungen zur Verfügung stellt und das Geld weiterleitet oder bar abhebt, macht sich in der Regel wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar, wenn das Geld aus einer Straftat stammt. Schon wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um Geld aus einer Straftat handelt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 261 Abs. 6 StGB); bei Vorsatz sind es bis zu fünf Jahre. Hinzu kommen meist die Einziehung der durchgeleiteten Beträge und Schadensersatzforderungen der Geschädigten.
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Konto für Fremde: die rechtlichen Folgen im Überblick
| Vorsätzliche Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
|---|---|
| Leichtfertige Geldwäsche (§ 261 Abs. 6 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
| Straffreiheit (§ 261 Abs. 8 StGB) | bei freiwilliger Anzeige, bevor die Tat entdeckt ist, und Sicherstellung des Geldes |
| Einziehung (§§ 73, 73c StGB) | Wertersatz in Höhe der über das Konto geflossenen Beträge möglich, zusätzlich zur Strafe |
| Zivilrecht (§ 823 Abs. 2 BGB) | Schadensersatz an die Geschädigten, auch neben einem Strafverfahren |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) | fünf Jahre, auch bei leichtfertiger Geldwäsche |
Ist es strafbar, sein Konto für fremdes Geld zur Verfügung zu stellen?
Ja, wenn das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt und Sie es annehmen, abheben oder weiterleiten. § 261 Abs. 1 StGB erfasst unter anderem, wer einen solchen Gegenstand verbirgt, sich oder einem Dritten verschafft oder ihn in der Absicht überträgt, seine Herkunft zu verschleiern. Ein Kontoguthaben ist ein Gegenstand in diesem Sinne. Seit der Reform im März 2021 kann jede rechtswidrige Tat Vortat sein, also auch ein einfacher Betrug.
Wer das eigene Konto anderen überlässt, wird in der Sprache der Ermittler Finanzagent oder Money Mule genannt. Strafbar ist dabei nicht das Konto selbst, sondern das, was darüber läuft. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass die eingegangenen Beträge aus einer konkreten Straftat stammen, und sie muss Ihnen Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachweisen. Beides ist im Einzelfall angreifbar, wird in der Praxis aber oft schnell angenommen.
Welche Maschen führen zum Vorwurf der Geldwäsche?
Fast immer steckt hinter dem Geld auf dem Konto ein Betrug an Dritten, von dem der Kontoinhaber nur einen kleinen Teil erfährt. Typisch sind diese Abläufe:
- Bank-Job über Snapchat, Instagram oder TikTok: Versprochen wird schnelles Geld. Auf dem Konto gehen Überweisungen von Fremden ein, die bar abgehoben und übergeben werden sollen, gegen eine Provision von etwa zehn Prozent. Den Ablauf hat Dr. Löw im Beitrag Bank Job auf Snapchat beschrieben. Das Geld stammt dort häufig aus „Hallo Mama“-Nachrichten an Eltern.
- Scheinjobs als Zahlungsabwickler: Eine angebliche Firma sucht Mitarbeiter im Homeoffice, die Kundenzahlungen entgegennehmen und in Kryptowährung oder per Überweisung ins Ausland weiterleiten.
- Romance-Scam: Eine Online-Bekanntschaft bittet darum, „vorübergehend“ Geld über das eigene Konto laufen zu lassen.
- Konto oder Zugangsdaten verkauft: Wer Karte, PIN oder Online-Banking gegen Geld weitergibt, ermöglicht fremde Überweisungen. Hier kommt neben Geldwäsche auch Beihilfe zum Betrug in Betracht.
In allen Fallgruppen fällt das Konto nach kurzer Zeit auf. Die Bank stoppt Zahlungen, kündigt und meldet den Verdacht an die Financial Intelligence Unit (§ 43 GwG). Kurz darauf kommt eine Vorladung der Polizei.
Reicht es, dass ich nichts von der Straftat wusste?
Nicht immer, denn § 261 Abs. 6 StGB bestraft auch, wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Leichtfertigkeit ist mehr als einfache Unachtsamkeit. Sie liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn sich die illegale Herkunft geradezu aufdrängt und der Betroffene das aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt. Wann diese Grenze überschritten ist, erklärt der Ratgeber Leichtfertige Geldwäsche.
Gerichte sehen Warnsignale vor allem in hohen Provisionen für kaum Arbeit, Überweisungen von unbekannten Privatpersonen, der Anweisung, sofort bar abzuheben, fehlenden Verträgen und Kontakt nur über Messenger. Ob diese Signale für Sie erkennbar waren, hängt von Alter, Lebenserfahrung, Sprachkenntnissen und den konkreten Nachrichten ab. Genau deshalb sind die Chatverläufe so wichtig. Sie sollten sie sichern, aber nicht ungeprüft der Polizei übergeben.
Kann ich durch eine Selbstanzeige straffrei werden?
Ja, unter engen Voraussetzungen: Nach § 261 Abs. 8 StGB wird nicht bestraft, wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt, solange sie noch nicht entdeckt ist und er das nicht wusste oder damit rechnen musste. Zusätzlich muss er die Sicherstellung des Geldes bewirken, etwa indem noch vorhandenes Guthaben nicht weitergeleitet wird.
In der Praxis ist dieses Fenster klein. Sobald die Bank eine Verdachtsmeldung abgegeben oder das Konto gesperrt hat, ist die Tat häufig schon entdeckt. Eine vorschnelle Anzeige kann dann wie ein Geständnis wirken, ohne straffrei zu machen. Ob eine Anzeige noch hilft, sollte deshalb vorher mit einem Verteidiger geklärt werden, der die Erklärung formuliert und einreicht.
Muss ich das Geld zurückzahlen, obwohl ich es weitergeleitet habe?
Häufig ja, und zwar auf zwei Wegen. Im Strafverfahren kann das Gericht die Einziehung des Wertes der durchgeleiteten Beträge anordnen (§§ 73, 73c StGB), auch wenn Sie selbst nur eine kleine Provision behalten haben. Ob die Einziehung den Gesamtbetrag oder nur das tatsächlich Erlangte umfassen darf, ist ein zentraler Verteidigungspunkt. Mehr dazu unter Einziehung und Vermögensarrest.
Zivilrechtlich können Geschädigte Schadensersatz verlangen, weil § 261 StGB auch ihrem Schutz dient (§ 823 Abs. 2 BGB). Ihre Namen und Anschriften kennen sie oft aus der Akte. Zahlungen an die Geschädigten können die Einziehung insoweit ausschließen (§ 73e StGB) und sich positiv auf die Strafe auswirken. Wann und wie gezahlt wird, sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt sein. Hinweise dazu gibt der Ratgeber Schadenswiedergutmachung.
Was sollten Sie jetzt tun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Verteidiger die Akte kennt, und leiten Sie kein weiteres Geld weiter. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen (§ 163a Abs. 4 StPO). Erklärungen gegenüber der Bank landen erfahrungsgemäß ebenfalls in der Ermittlungsakte.
- Kontakt zu den Auftraggebern beenden, aber Chats, Profile, Telefonnummern und Überweisungsbelege sichern.
- Kein Geld mehr abheben oder weiterleiten, auch wenn Druck gemacht wird. Bei Drohungen die Polizei rufen.
- Keine Erklärung bei Polizei, Bank oder Geschädigten ohne Rücksprache.
- Akteneinsicht über den Verteidiger, dann Entscheidung über Stellungnahme, Wiedergutmachung und Einziehung.
Viele dieser Verfahren lassen sich ohne Hauptverhandlung beenden, etwa durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 oder § 153a StPO. Dr. Löw kennt diese Verfahren aus seiner Zeit als Staatsanwalt im Sonderdezernat für Datenschutz und Cybercrime. Was bei gesperrtem Konto zu beachten ist, steht auf der Seite Geldwäsche.
Häufige Fragen
Ich habe nur meine Kontodaten weitergegeben. Bin ich trotzdem strafbar?
Das ist möglich. Wer Karte, PIN oder Zugangsdaten überlässt, damit andere Geld über das Konto schleusen, kann sich wegen Geldwäsche oder Beihilfe zum Betrug strafbar machen. Entscheidend ist, was Sie über den Zweck wussten oder hätten erkennen müssen.
Wie hoch ist die Strafe für einen Finanzagenten ohne Vorstrafen?
Eine feste Strafe gibt es nicht. Bei Ersttätern mit überschaubaren Beträgen kommen häufig eine Einstellung gegen Auflage oder eine Geldstrafe in Betracht. Höhere Beträge, viele Überweisungen oder ein Vorwurf als Bandenmitglied verschärfen die Lage deutlich.
Wird mein Konto wieder freigegeben?
Die Bank darf nach einer Verdachtsmeldung Transaktionen zunächst anhalten und kündigt meist die Geschäftsbeziehung. Unabhängig davon besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein Basiskonto bei einer anderen Bank (§ 31 ZKG), das Gesetz lässt aber Ablehnungsgründe zu.
Muss ich den Geschädigten das Geld zurückzahlen?
Zivilrechtlich haften Kontoinhaber häufig auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB. Eine Zahlung kann die Einziehung mindern und bei der Strafe berücksichtigt werden, sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt sein.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Geldwäsche?
Weil auch die leichtfertige Begehung strafbar ist, übernehmen manche Versicherer die Verteidigungskosten zunächst. Das hängt vom Vertrag ab und davon, dass er schon vor der Tat bestand. Wir klären das vor Mandatsbeginn.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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