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Ermittlungsverfahren

Wie erstatte ich eine Strafanzeige, auch online und gegen Unbekannt?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Eine Strafanzeige kann jeder formlos bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstatten (§ 158 Abs. 1 StPO), in Nordrhein-Westfalen auch online über die Internetwache der Polizei NRW. Bei Antragsdelikten wie Beleidigung muss zusätzlich binnen drei Monaten ein Strafantrag gestellt werden (§ 77b StGB), bei dem Identität und Verfolgungswille feststehen müssen (§ 158 Abs. 2 StPO). Auf Antrag erhält der Verletzte eine schriftliche Eingangsbestätigung.

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Strafanzeige und Strafantrag: Form und Fristen

Wo (§ 158 Abs. 1 StPO)Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht, mündlich, schriftlich oder online
Online in NRWInternetwache der Polizei Nordrhein-Westfalen
Eingangsbestätigung (§ 158 Abs. 1 Satz 3 StPO)auf Antrag des Verletzten schriftlich, mit kurzer Zusammenfassung von Tatzeit, Tatort und Tat
Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO)bei Antragsdelikten; Identität und Verfolgungswille müssen sichergestellt sein
Antragsfrist (§ 77b StGB)drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter
Einstellungsbescheid (§ 171 StPO)Der Anzeigende erhält bei Einstellung einen begründeten Bescheid, der Verletzte mit Belehrung über die Beschwerde
Falsche Anzeige (§§ 145d, 164 StGB)Vortäuschen einer Straftat und falsche Verdächtigung sind strafbar

Wo und wie kann ich eine Strafanzeige erstatten?

Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 Abs. 1 StPO). Eine bestimmte Form gibt es nicht: Die Anzeige kann mündlich auf der Wache aufgenommen, per Brief geschickt oder online übermittelt werden. Die aufnehmende Stelle muss sie protokollieren oder auf andere Weise dokumentieren.

In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei Anzeigen auch über die Internetwache entgegen. Das eignet sich vor allem für Taten, bei denen keine sofortige Hilfe vor Ort nötig ist, etwa Betrug beim Online-Kauf, Phishing oder Beleidigungen in sozialen Netzwerken. In akuten Gefahrensituationen gilt weiterhin der Notruf 110.

Auf Antrag erhalten Sie als Verletzter eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Anzeige, die kurz Tatzeit, Tatort und angezeigte Tat zusammenfasst (§ 158 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO). Die Bestätigung mit dem Aktenzeichen brauchen Sie häufig für Ihre Bank, eine Versicherung oder einen Zivilprozess. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, erhält Hilfe bei der Verständigung (§ 158 Abs. 4 StPO).

Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?

Mit der Strafanzeige teilen Sie den Verdacht einer Straftat mit; mit dem Strafantrag erklären Sie als Verletzter, dass Sie die Verfolgung wollen. Bei Offizialdelikten wie Betrug genügt die Anzeige, die Behörden müssen dann von Amts wegen ermitteln (§ 152 Abs. 2 StPO). Bei Antragsdelikten, etwa Beleidigung (§ 194 StGB) oder dem Ausspähen von Daten (§ 205 StGB), ist der Strafantrag grundsätzlich Voraussetzung der Verfolgung; bei einigen, etwa dem Ausspähen von Daten, kann die Staatsanwaltschaft bei besonderem öffentlichem Interesse auch ohne Antrag ermitteln.

Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben (§ 77b StGB). Er ist auch online möglich, wenn Ihre Identität und Ihr Verfolgungswille sichergestellt sind (§ 158 Abs. 2 StPO). In der Praxis wird er meist auf demselben Formular wie die Anzeige angekreuzt. Kreuzen Sie den Strafantrag im Zweifel mit an; wie man ihn später zurücknimmt und welche Folgen das hat, erklärt der Ratgeber Anzeige zurückziehen.

Wie zeige ich einen Online-Betrug gegen Unbekannt an?

Eine Anzeige gegen Unbekannt ist möglich und bei Internetbetrug der Normalfall, weil der Täter hinter einem falschen Namen, einem fremden Konto oder einem Plattformkonto steht. Die Ermittler brauchen von Ihnen vor allem Daten, mit denen sie Spuren verfolgen können:

  • Kontoverbindung, auf die Sie gezahlt haben, mit Datum, Betrag und Verwendungszweck,
  • Benutzernamen, Profillinks, Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Gegenübers,
  • Screenshots der Anzeige, des Chatverlaufs und der Zahlungsbestätigung, möglichst mit Datum und Uhrzeit,
  • bei Kryptowährungen die Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.

Sichern Sie diese Daten, bevor Sie Chats löschen oder Profile blockieren. Melden Sie den Vorgang zusätzlich sofort Ihrer Bank, denn eine Überweisung lässt sich manchmal noch zurückrufen, solange das Geld nicht weitergeleitet ist. Wie Betrug und Computerbetrug strafrechtlich eingeordnet werden, erklärt die Seite Computerbetrug.

Was passiert nach der Anzeige?

Nach der Anzeige ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Bei Internetbetrug fragen sie zum Beispiel Kontoinhaber bei Banken und Bestandsdaten bei Plattformen ab. Häufig zeigt sich dabei, dass das Empfängerkonto einem sogenannten Finanzagenten gehört, der sein Konto zur Verfügung gestellt hat. Als Verletzter können Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kontoinhaber zu prüfen (§ 406e Abs. 1 StPO).

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, erhalten Sie einen Bescheid mit Gründen (§ 171 StPO). Als Verletzter werden Sie darin über die Beschwerde belehrt, die binnen zwei Wochen beim vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft eingelegt werden kann (§ 172 Abs. 1 StPO). Eine Einstellung, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte, ist bei Taten im Internet leider häufig.

Wann sollte man sich bei einer Anzeige anwaltlich beraten lassen?

Eine Anzeige selbst ist ohne Anwalt möglich. Beratung ist sinnvoll, wenn Sie einen größeren Schaden zurückholen wollen, wenn Sie den Täter kennen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen möchten oder wenn Sie selbst in den Vorgang verwickelt sein könnten. Das kommt häufiger vor, als man denkt: Wer etwa auf einen Job hereingefallen ist, bei dem Geld über das eigene Konto weitergeleitet wurde, ist oft zugleich Geschädigter und Beschuldigter wegen Geldwäsche. Dann sollte vor jeder Anzeige geklärt werden, was Sie erklären.

Wer bewusst eine falsche Anzeige erstattet, macht sich strafbar, entweder wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) oder, wenn ein bestimmter anderer verdächtigt wird, wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB). Wenn Sie Opfer eines Computerbetrugs geworden sind, unterstützt Dr. Löw Sie dabei, Ihr Geld zurückzubekommen. Aus seiner Zeit im Sonderdezernat für Cybercrime der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach kennt er die Ermittlungswege bei Banken und Plattformen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Strafanzeige online stellen?

Ja. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei Anzeigen über die Internetwache entgegen. Auch ein Strafantrag ist online möglich, wenn Identität und Verfolgungswille sichergestellt sind (§ 158 Abs. 2 StPO).

Bekomme ich eine Bestätigung für meine Anzeige?

Auf Antrag erhalten Sie als Verletzter eine schriftliche Eingangsbestätigung mit kurzer Zusammenfassung von Tatzeit, Tatort und Tat (§ 158 Abs. 1 StPO). Sie kann nur versagt werden, wenn sie den Ermittlungszweck gefährden würde.

Wie lange habe ich Zeit, eine Anzeige zu erstatten?

Eine Anzeige ist bis zur Verjährung der Tat möglich. Bei Antragsdelikten muss der Strafantrag aber binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB).

Kostet eine Strafanzeige etwas?

Die Anzeige selbst ist kostenlos. Kosten können entstehen, wenn ein Strafantrag zurückgenommen wird (§ 470 StPO) oder wenn Sie bewusst falsch angezeigt haben.

Erfahre ich, was aus meiner Anzeige geworden ist?

Wird das Verfahren eingestellt, erhalten Sie einen Bescheid mit Gründen (§ 171 StPO). Über einen Rechtsanwalt können Sie als Verletzter bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht nehmen (§ 406e StPO).

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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