Eine Körperverletzung nach § 223 StGB begeht, wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt; die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Kommt eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder ein gemeinschaftliches Handeln hinzu, liegt eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Die einfache und die fahrlässige Körperverletzung werden nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 230 StGB).
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Körperverletzung: die Vorschriften im Überblick
| Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar |
|---|---|
| Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) | Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre |
| Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) | Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, bei absichtlicher oder wissentlicher Herbeiführung der Folge nicht unter drei Jahren |
| Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
| Strafantrag (§ 230, § 77b StGB) | Bei §§ 223 und 229 erforderlich, außer bei besonderem öffentlichem Interesse; Antragsfrist drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB) | §§ 223 und 229: fünf Jahre; § 224 und § 226 Abs. 1: zehn Jahre |
| Privatklage (§ 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO) | Bei §§ 223 und 229 möglich, vorher in der Regel Sühneversuch vor der Schiedsperson (§ 380 StPO) |
Wann liegt eine Körperverletzung nach § 223 StGB vor?
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemand einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt (§ 223 Abs. 1 StGB). Körperliche Misshandlung meint jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Ohrfeige, ein kräftiger Stoß oder ein Faustschlag reichen dafür aus. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands, etwa eine Prellung, eine Platzwunde oder eine Infektion.
Strafbar ist schon der Versuch (§ 223 Abs. 2 StGB). Wer zuschlägt und verfehlt, kann also ebenfalls verfolgt werden. Vorausgesetzt ist Vorsatz; wer einen anderen nur aus Unachtsamkeit verletzt, etwa beim Sport oder im Straßenverkehr, kommt für eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Betracht.
Nicht strafbar ist eine Verletzung, die durch Notwehr gerechtfertigt ist (§ 32 StGB), also die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Auch eine wirksame Einwilligung des Verletzten kann die Tat rechtfertigen, solange sie nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB). Ob eine Notwehrlage bestand, ist in vielen Verfahren die entscheidende Frage. Sie lässt sich aber erst beantworten, wenn feststeht, was Zeugen und Videoaufnahmen tatsächlich zeigen.
Wann wird aus einer Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung?
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat auf eine der fünf Arten begangen wird, die § 224 Abs. 1 StGB aufzählt. Der Strafrahmen steigt dann auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
| Nr. | Begehungsweise | Typische Vorwürfe |
|---|---|---|
| 1 | Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen | Reizgas, K.-o.-Tropfen |
| 2 | mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs | Messer, Flasche, Glas, je nach Einsatz auch ein beschuhter Fuß |
| 3 | mittels eines hinterlistigen Überfalls | planmäßiger Angriff aus dem Hinterhalt |
| 4 | mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich | Schlägerei, bei der mindestens zwei Personen gemeinsam auf das Opfer einwirken |
| 5 | mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung | Würgen, Tritte gegen den Kopf |
Gerade die Nummern 2 und 4 werden in Anzeigen schnell angenommen. Ob ein Gegenstand nach seiner konkreten Verwendung geeignet war, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, und ob ein zweiter Beteiligter wirklich mitgewirkt hat, ist eine Frage der Beweise. Fällt das Qualifikationsmerkmal weg, bleibt eine einfache Körperverletzung mit einem deutlich niedrigeren Strafrahmen. Für die Verteidigung ist das oft der wichtigste Ansatzpunkt.
Hat die Tat schwere Dauerfolgen, etwa den Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder eine erhebliche dauernde Entstellung, liegt eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB vor. Stirbt der Verletzte, kommt eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB in Betracht.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung ohne Vorstrafen?
Eine feste Strafe für eine bestimmte Verletzung gibt es nicht. Das Gericht bemisst die Strafe im Einzelfall nach § 46 StGB, also nach Tatfolgen, Vorgeschichte, Verhalten nach der Tat und persönlichen Umständen. Bei einer einfachen Körperverletzung ohne Vorstrafen und mit geringen Folgen kommen eine Einstellung des Verfahrens oder eine Geldstrafe in Betracht. Bei einer gefährlichen Körperverletzung sieht das Gesetz dagegen schon im Mindestmaß sechs Monate Freiheitsstrafe vor; nur in minder schweren Fällen liegt die Untergrenze bei drei Monaten.
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, mindestens 5 und höchstens 360 (§ 40 StGB). Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Wichtig für das Berufsleben: Eine Verurteilung zu nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Im Bundeszentralregister wird sie trotzdem eingetragen.
Viele Körperverletzungsverfahren enden ohne Urteil. Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen (§ 153 StPO) oder gegen eine Auflage, etwa eine Geldzahlung oder einen Täter-Opfer-Ausgleich (§ 153a StPO). Lässt sich der Vorwurf nicht nachweisen, wird das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Auf der Website von Dr. Löw heißt es dazu: Jedes Verfahren, das im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg. Mehr zu den Unterschieden lesen Sie unter Einstellung des Strafverfahrens.
Was bedeuten Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse?
Die einfache und die fahrlässige Körperverletzung sind sogenannte relative Antragsdelikte. Sie werden nur verfolgt, wenn der Verletzte einen Strafantrag stellt, oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (§ 230 Abs. 1 StGB). Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem der Verletzte von Tat und Täter erfahren hat (§ 77b StGB).
Daraus folgt zweierlei. Erstens kann der Verletzte seinen Strafantrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurücknehmen (§ 77d StGB); einen zurückgenommenen Antrag kann er nicht noch einmal stellen. Zweitens kann die Staatsanwaltschaft trotzdem weiterermitteln, wenn sie das besondere öffentliche Interesse bejaht, etwa bei erheblichen Verletzungen oder einschlägigen Vorstrafen. Die gefährliche Körperverletzung ist dagegen ein Offizialdelikt und wird immer von Amts wegen verfolgt. Wie die Rücknahme abläuft und wer dann die Kosten trägt, erklärt der Ratgeber Anzeige zurückziehen.
Verneint die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, kann sie den Verletzten auf den Privatklageweg verweisen (§§ 374, 376 StPO). Vor einer Privatklage wegen Körperverletzung ist in der Regel ein Sühneversuch bei der Vergleichsbehörde vorgeschrieben (§ 380 StPO), in Nordrhein-Westfalen bei der Schiedsperson.
Wie hilft ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem, meist mit einer Entschuldigung und einer Zahlung von Schmerzensgeld. Staatsanwaltschaft und Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens prüfen, ob ein solcher Ausgleich möglich ist (§ 155a StPO). Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten findet er nicht statt.
- Im Ermittlungsverfahren kann ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausgleich Auflage einer Einstellung nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StPO sein.
- Im Urteil kann das Gericht die Strafe mildern oder, wenn keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze verwirkt ist, ganz von Strafe absehen (§ 46a StGB).
- Zivilrechtlich erledigt ein Vergleich oft zugleich die Forderung auf Schmerzensgeld, die sonst im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) oder vor dem Zivilgericht geltend gemacht würde.
Ein Ausgleich setzt nicht voraus, dass Sie alles einräumen, was in der Anzeige steht. Er sollte aber nie auf eigene Faust angebahnt werden. Wer den Anzeigeerstatter direkt anspricht, riskiert, dass das als Druck oder Beeinflussung eines Zeugen verstanden wird. Den Kontakt stellt deshalb der Verteidiger her, nachdem er die Akte kennt.
Was sollten Sie nach einer Anzeige wegen Körperverletzung tun?
Nach einer Anzeige oder Vorladung wegen Körperverletzung sollten Sie zunächst schweigen und über einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen (§ 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4 StPO). Viele Vorwürfe stützen sich auf eine einzige Aussage. Was Sie vorschnell sagen, kann diese Aussage ungewollt bestätigen.
- Keine Angaben zur Sache bei Polizei, im Anhörungsbogen oder am Telefon. Angaben zur Person sind Pflicht.
- Kein Kontakt zum Anzeigeerstatter und zu Zeugen, auch nicht über Freunde oder soziale Netzwerke.
- Eigene Beweise sichern: Fotos eigener Verletzungen, ärztliche Befunde, Namen von Zeugen, Chatverläufe, Hinweise auf Videoaufnahmen. Kameraaufzeichnungen von Lokalen oder Verkehrsbetrieben werden oft nur kurze Zeit gespeichert.
- Akteneinsicht durch den Verteidiger, bevor entschieden wird, ob und was Sie erklären.
Wie Sie mit einer Vorladung umgehen, steht ausführlich unter Vorladung der Polizei. Wer Akteneinsicht bekommt und was in der Akte steht, erklärt der Ratgeber Akteneinsicht im Strafverfahren.
Wie verteidigt Dr. Löw bei einem Körperverletzungsvorwurf?
Die Verteidigung beginnt mit der Akte. Dr. Löw prüft, auf welche Beweise sich der Vorwurf stützt, ob die Aussagen der Zeugen zueinander und zu den ärztlichen Befunden passen und ob es Aufnahmen gibt, die den Ablauf zeigen. Als ehemaliger Staatsanwalt kennt er die Sicht der Ermittlungsbehörden aus eigener Arbeit und weiß, worauf es bei der Entscheidung über eine Einstellung ankommt.
Je nach Aktenlage stehen unterschiedliche Ziele im Vordergrund: der Nachweis einer Notwehrlage, der Wegfall eines Qualifikationsmerkmals wie des gefährlichen Werkzeugs, eine Einstellung nach § 170 Abs. 2, § 153 oder § 153a StPO oder ein Täter-Opfer-Ausgleich. Kommt es zur Anklage, vertritt Dr. Löw Sie in der Hauptverhandlung. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen. Eine frühe Verteidigung erweitert aber die Möglichkeiten, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Fragen zu diesem Thema
Häufige Fragen
Ist eine Ohrfeige schon eine Körperverletzung?
In der Regel ja. Eine Ohrfeige beeinträchtigt das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich und ist deshalb eine körperliche Misshandlung im Sinne von § 223 StGB. Je nach Umständen kommt zusätzlich eine Beleidigung in Betracht.
Wird eine Körperverletzung ohne Anzeige verfolgt?
Die einfache Körperverletzung grundsätzlich nur auf Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht (§ 230 StGB). Die gefährliche Körperverletzung wird immer von Amts wegen verfolgt.
Kann das Verfahren eingestellt werden, wenn das Opfer die Anzeige zurückzieht?
Bei der einfachen Körperverletzung führt die Rücknahme des Strafantrags meist zur Einstellung, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Bei der gefährlichen Körperverletzung ändert eine Rücknahme rechtlich nichts, kann aber für die Strafzumessung oder eine Einstellung gegen Auflage eine Rolle spielen.
Bin ich nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung vorbestraft?
Jede Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze aber nicht, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ist keine Verurteilung.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen Körperverletzung?
Das hängt von Zahl der Zeugen, ärztlichen Gutachten und der Belastung der Behörden ab. Ermittlungsverfahren dauern oft mehrere Monate. Eine feste Frist gibt es nicht, die Tat verjährt aber bei der einfachen Körperverletzung nach fünf Jahren, wobei Ermittlungshandlungen die Verjährung unterbrechen (§ 78c StGB).
Muss ich Schmerzensgeld zahlen, auch wenn das Verfahren eingestellt wird?
Möglich ist das. Strafverfahren und zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld sind getrennt. Eine Einstellung schließt eine Zivilklage nicht aus. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann beides gemeinsam regeln.
Quellen
- § 223 StGB (Körperverletzung)
- § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)
- § 226 StGB (Schwere Körperverletzung)
- § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung)
- § 230 StGB (Strafantrag)
- § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich)
- § 78 StGB (Verjährungsfrist)
- § 153a StPO (Einstellung gegen Auflagen)
- § 380 StPO (Sühneversuch)
- § 32 BZRG (Inhalt des Führungszeugnisses)
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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