Künstliche Intelligenz ist strafrechtlich ein Werkzeug: Strafbar ist nicht die KI, sondern der Mensch, der mit ihr einen Straftatbestand verwirklicht, etwa indem er kinderpornografische Inhalte erzeugt (§ 184b StGB, der ausdrücklich wirklichkeitsnahe Darstellungen erfasst), Personen mit gefälschten Bildern bloßstellt (§ 33 KUG, §§ 185 bis 187 StGB) oder mit geklonten Stimmen und KI-Texten betrügt (§ 263 StGB). Einen eigenen KI-Straftatbestand gibt es Stand Oktober 2026 nicht; der geplante § 201b StGB zu Deepfakes ist nicht in Kraft. Auf der anderen Seite setzen Ermittler KI zur Auswertung von Daten ein, deren Ergebnisse die Verteidigung kritisch prüfen sollte.
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KI-Inhalte: welche Vorschriften in Betracht kommen
| KI-Bilder Minderjähriger (§§ 184b, 184c StGB) | erfasst, wenn wirklichkeitsnah; Besitz kinderpornografischer Inhalte drei Monate bis fünf Jahre, Verbreiten sechs Monate bis zehn Jahre |
|---|---|
| Gefälschte Bilder erkennbarer Personen (§ 33 KUG) | Verbreiten eines Bildnisses ohne Einwilligung: bis zu einem Jahr; nur auf Antrag |
| Ehrverletzende Fälschungen (§§ 185 bis 187 StGB) | Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; bei öffentlicher Verleumdung bis zu fünf Jahren |
| Betrug mit Stimmklonen oder KI-Texten (§ 263 StGB) | bis zu fünf Jahren, gewerbs- oder bandenmäßig sechs Monate bis zehn Jahre |
| KI-gestütztes Phishing und Hacking (§§ 202a, 263a StGB) | Ausspähen bis zu drei Jahren, Computerbetrug bis zu fünf Jahren |
| Urheberrecht (§ 106 UrhG) | unerlaubte Vervielfältigung oder Wiedergabe geschützter Werke, bis zu drei Jahren; nur auf Antrag |
| Deepfake-Tatbestand § 201b StGB | geplant, Stand 05.10.2026 nicht in Kraft |
Wer ist strafbar, wenn mit KI eine Straftat begangen wird?
Strafbar ist immer ein Mensch, nie die Software. Das deutsche Strafrecht knüpft an das Verhalten natürlicher Personen an. Wer eine KI anweist, ein Bild, einen Text oder eine Sprachnachricht zu erzeugen, und diesen Inhalt dann nutzt, handelt selbst. Für die Strafbarkeit ist es gleichgültig, ob er ein Foto mit einem Bildbearbeitungsprogramm montiert oder von einem Bildgenerator erzeugen lässt.
Schwieriger sind Fälle, in denen eine KI ohne konkrete Anweisung etwas Rechtswidriges ausgibt, etwa ein Chatbot, der falsche Tatsachen über eine Person behauptet. Dann fehlt es beim Nutzer oft am Vorsatz. Die Hersteller und Betreiber von KI-Systemen trifft eine strafrechtliche Verantwortung nur, wenn ihnen selbst ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, das ein Straftatbestand erfasst. Die zivilrechtliche Haftung und die Pflichten aus der europäischen KI-Verordnung sind davon getrennt zu betrachten.
Sind KI-generierte Darstellungen von Kindern strafbar?
Ja. § 184b StGB stellt nicht nur echte Aufnahmen unter Strafe, sondern auch kinderpornografische Inhalte, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Ein mit KI erzeugtes Bild, das für einen Betrachter wie die Aufnahme eines realen Kindes wirkt, ist deshalb erfasst, auch wenn kein reales Kind abgebildet ist. Besitz, Abruf und Besitzverschaffung werden mit drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, das Verbreiten mit sechs Monaten bis zehn Jahren. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 gilt entsprechend § 184c StGB.
Wer mit KI-Werkzeugen aus Alltagsfotos von Kindern oder Jugendlichen Nacktbilder erzeugt, etwa von Mitschülern, verwirklicht deshalb schwere Straftaten. Solche Fälle kommen inzwischen auch an Schulen vor. Ausführlich dazu die Seiten Kinderpornografie und Deepfakes.
Welche Straftaten werden mit KI am häufigsten begangen?
KI senkt vor allem den Aufwand für bekannte Taten. Typisch sind:
- Betrug mit Stimmklonen: Täter ahmen mit wenigen Sekunden Audiomaterial die Stimme eines Angehörigen oder Vorgesetzten nach und fordern dringende Überweisungen, etwa beim Enkeltrick oder bei der sogenannten Chef-Masche. Das ist Betrug nach § 263 StGB.
- Phishing in perfektem Deutsch: KI-Texte machen gefälschte Mails von Banken und Paketdiensten glaubwürdiger. Wer damit Zugangsdaten abgreift und nutzt, macht sich nach §§ 202a, 263a StGB strafbar.
- Sexualisierte Fälschungen: KI-Nacktbilder erkennbarer Personen, die verbreitet oder zur Erpressung genutzt werden (§ 33 KUG, §§ 185 ff., § 253 StGB).
- Gefälschte Belege und Dokumente: Rechnungen, Kontoauszüge oder Ausweise, die mit KI erstellt und im Rechtsverkehr verwendet werden (§§ 267, 269 StGB).
- Schadsoftware: KI-gestützt geschriebener Code, der zum Ausspähen oder zur Sabotage eingesetzt wird (§§ 202c, 303b StGB).
Ist es strafbar, mit KI urheberrechtlich geschützte Werke nachzuahmen?
Ein bloßer Stil ist urheberrechtlich nicht geschützt, ein konkretes Werk schon. Strafbar nach § 106 UrhG ist es, ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Gibt eine KI ein bestehendes Bild, einen Liedtext oder Programmcode in wesentlichen Teilen wieder und verbreitet der Nutzer das, kann das eine unerlaubte Verwertung sein. Ein Bild im Stil eines bekannten Künstlers, das kein konkretes Werk übernimmt, ist dagegen in der Regel nicht strafbar.
Für das Training von KI-Modellen erlaubt § 44b UrhG Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für das sogenannte Text und Data Mining, sofern der Rechteinhaber sich das nicht maschinenlesbar vorbehalten hat. Diese Fragen werden derzeit vor allem zivilrechtlich ausgetragen. Strafverfahren sind in diesem Bereich bislang die Ausnahme. Wie Urheberrechtsverletzungen im Netz sonst verfolgt werden, erklärt die Seite Filesharing und Streaming.
Wie setzen Ermittler KI ein und was bedeutet das für Beschuldigte?
Ermittlungsbehörden nutzen KI vor allem, um große Datenmengen auszuwerten. Software sortiert sichergestellte Bilder und Videos vor, erkennt bekannte Missbrauchsdarstellungen, klassifiziert Inhalte, transkribiert Sprachnachrichten, übersetzt Chats und durchsucht Kommunikationsdaten nach Mustern. Ohne solche Werkzeuge wären viele Verfahren mit Terabytes an Daten nicht zu bewältigen.
Für Beschuldigte bedeutet das, dass Ergebnisse einer Software nicht ungeprüft als Tatsache hingenommen werden sollten. Eine automatische Altersschätzung, eine Bildklassifikation oder eine maschinelle Übersetzung kann fehlerhaft sein. Die Verteidigung kann verlangen, dass nachvollziehbar wird, welches Werkzeug eingesetzt wurde und wie ein Ergebnis zustande kam, und gegebenenfalls ein Gutachten beantragen. Dr. Löw hat sich schon 2019 kritisch mit dem Einsatz von Algorithmen im Strafverfahren auseinandergesetzt; für ihn bleibt der persönliche Eindruck eines Menschen ein Faktor, den keine Maschine ersetzt. Mehr dazu im Blogbeitrag Künstliche Intelligenz: Der neue Richter?
Welche Gesetzesänderungen zu KI sind geplant?
Für das Strafrecht ist vor allem der geplante § 201b StGB relevant, der das Zugänglichmachen täuschend echter, technisch erzeugter Bild- und Tonaufnahmen unter Strafe stellen soll, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Daneben ist eine Erweiterung des § 184k StGB auf sexualisierte Deepfakes vorgesehen. Stand 05.10.2026 sind beide Vorhaben nicht in Kraft. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften; eine Strafbarkeit nach neuen Tatbeständen ist für frühere Taten ausgeschlossen (§ 1 StGB).
Die europäische KI-Verordnung regelt Pflichten von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, etwa Transparenzpflichten für künstlich erzeugte Inhalte. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern geahndet, nicht mit Kriminalstrafen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die Rechtslage ändert.
Wer haftet, wenn ein Chatbot falsche Behauptungen über mich verbreitet?
Erfindet ein KI-Chatbot Tatsachen über eine reale Person, etwa angebliche Straftaten, stellt sich die Frage nach Verleumdung und übler Nachrede (§§ 186, 187 StGB). Strafbar ist dabei nur ein Mensch, der die Behauptung vorsätzlich aufstellt oder verbreitet. Wer eine erfundene KI-Antwort ungeprüft weiterverbreitet, etwa in einem Post, kann sich selbst wegen übler Nachrede strafbar machen, wenn die Behauptung nicht erweislich wahr ist. Bei einer Verleumdung muss er wissen, dass sie unwahr ist.
Gegen den Betreiber des Chatbots kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Berichtigung in Betracht, außerdem Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung, etwa auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Betroffene sollten die fehlerhaften Antworten mit Datum, Eingabe und Ausgabe dokumentieren. Für die zivilrechtliche Durchsetzung arbeitet Dr. Löw mit PRIGGE RECHT zusammen.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen eine Straftat mit KI vorgeworfen wird?
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bis ein Verteidiger die Akte kennt. Gerade bei KI-Inhalten ist die Beweislage oft weniger eindeutig, als sie scheint: Wer hat den Inhalt erzeugt, wer hat ihn verbreitet, ist die abgebildete Person erkennbar, ist ein Bild wirklichkeitsnah im Sinne des § 184b StGB, und liegt bei Antragsdelikten ein wirksamer Strafantrag vor? Löschen Sie nichts und geben Sie keine Zugangsdaten preis. Dr. Löw war Staatsanwalt im Sonderdezernat für Cybercrime und kennt die digitale Beweisführung aus Sicht der Ermittler. Wie Sie sich bei einer Durchsuchung verhalten, steht unter Hausdurchsuchung.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, mit ChatGPT oder einem Bildgenerator etwas Illegales zu erzeugen?
Es kommt auf den Inhalt an. Strafbar ist etwa das Erzeugen und Besitzen wirklichkeitsnaher kinderpornografischer Inhalte. Bei anderen Inhalten wird es meist erst strafbar, wenn sie verbreitet oder für eine Tat genutzt werden.
Haftet die KI-Firma, wenn ihr Programm etwas Strafbares erzeugt?
Strafrechtlich nur, wenn einer verantwortlichen Person bei der Firma selbst ein strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Daneben bestehen zivilrechtliche Haftung und Pflichten nach der europäischen KI-Verordnung.
Ist ein KI-Bild eines Kindes strafbar, wenn das Kind nicht existiert?
Ja, wenn das Bild pornografisch ist und ein wirklichkeitsnahes Geschehen zeigt. § 184b StGB verlangt keine reale Person. Bei erkennbar nicht wirklichkeitsnahen Darstellungen ist das Verbreiten strafbar, der bloße Besitz nicht.
Gibt es ein eigenes KI-Strafgesetz?
Nein. Stand Oktober 2026 gelten die allgemeinen Straftatbestände. Ein Deepfake-Tatbestand (§ 201b StGB) ist geplant, aber nicht in Kraft.
Kann ich mich gegen eine KI-Auswertung meiner Daten wehren?
Gegen die Auswertung sichergestellter Daten selbst meist nicht, wohl aber gegen fehlerhafte Schlüsse daraus. Die Verteidigung kann verlangen, dass Methode und Werkzeug offengelegt werden, und ein Gutachten beantragen.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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