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Delikt

Drogenhandel: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Mit Betäubungsmitteln Handel treibt nach der Rechtsprechung, wer eigennützig ihren Umsatz ermöglicht oder fördert; strafbar ist das nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bezieht sich der Handel auf eine nicht geringe Menge, ist er ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG), als Bande mit mindestens zwei Jahren (§ 30 BtMG) und als Bande mit nicht geringer Menge oder mit Waffe mit mindestens fünf Jahren (§ 30a BtMG). Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 das mildere Konsumcannabisgesetz.

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Strafrahmen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Handeltreiben (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG)Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar
Gewerbsmäßig (§ 29 Abs. 3 BtMG)in der Regel besonders schwerer Fall, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Nicht geringe Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG)Verbrechen, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr; minder schwerer Fall drei Monate bis fünf Jahre
Bandenhandel (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG)Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
Bande und nicht geringe Menge, bewaffnet (§ 30a BtMG)Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren; minder schwerer Fall sechs Monate bis zehn Jahre
Cannabis (§ 34 KCanG)Handel bis drei Jahre; gewerbsmäßig oder nicht geringe Menge drei Monate bis fünf Jahre; Bande mit nicht geringer Menge nicht unter zwei Jahren
Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB)§ 29 BtMG: fünf Jahre; §§ 29a, 30, 30a BtMG: 20 Jahre

Was bedeutet Handeltreiben mit Betäubungsmitteln?

Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. So hat es der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs 2005 bestätigt (GSSt 1/05). Der Begriff ist sehr weit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich Drogen geliefert oder bezahlt wurden.

Vollendetes Handeltreiben kann deshalb schon vorliegen, wenn jemand ernsthaft über den Ankauf einer größeren Menge verhandelt, Kunden vermittelt, Geld für den Einkauf einsammelt oder einen Bunker für einen Händler verwaltet. Eigennützig handelt, wer sich einen eigenen Vorteil verspricht, etwa Geld, einen Anteil der Ware zum Eigenkonsum oder den Erlass von Schulden. Fehlt der Eigennutz, kommt Beihilfe zum Handeltreiben oder eine Abgabe in Betracht.

Strafbar ist auch, wer Stoffe verkauft, die nur als Betäubungsmittel ausgegeben werden, etwa gestrecktes Pulver ohne Wirkstoff (§ 29 Abs. 6 BtMG). Wer dagegen nur für sich selbst kauft, treibt keinen Handel; ihm wird Erwerb oder Besitz vorgeworfen. Diese Abgrenzung ist im Verfahren oft entscheidend, denn sie bestimmt den Strafrahmen.

Wann wird Drogenhandel zum Verbrechen?

Drogenhandel wird zum Verbrechen, wenn er eine nicht geringe Menge betrifft (§ 29a BtMG), als Mitglied einer Bande begangen wird (§ 30 BtMG) oder beides zusammenkommt (§ 30a BtMG). Ein Verbrechen kann nicht nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt und nicht durch Strafbefehl erledigt werden. Es liegt immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO).

KonstellationVorschriftMindeststrafe
Handel mit nicht geringer Menge§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMGein Jahr
Abgabe an unter 18-Jährige durch über 21-Jährige§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMGein Jahr
Handel als Mitglied einer Bande§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMGzwei Jahre
Einfuhr einer nicht geringen Menge§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMGzwei Jahre
Bandenhandel mit nicht geringer Menge§ 30a Abs. 1 BtMGfünf Jahre
Handel mit nicht geringer Menge, dabei Waffe oder gefährlicher Gegenstand griffbereit§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMGfünf Jahre

Eine Bande setzt mindestens drei Personen voraus, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden haben. Ob ein lockerer Kreis von Bekannten, die gelegentlich gemeinsam einkaufen, schon eine Bande ist, ist häufig streitig; Dr. Löw hat dazu den Beitrag Wann bin ich Mitglied einer Bande? geschrieben. Für die nicht geringe Menge kommt es auf den Wirkstoffgehalt an, nicht auf das Gewicht; die Grenzwerte erklärt der Ratgeber Nicht geringe Menge.

Welche Rolle spielen Chats und Messenger als Beweis?

Chats sind in vielen Handelsverfahren das wichtigste Beweismittel. Sie stammen aus beschlagnahmten Handys von Käufern oder Verkäufern, aus der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) oder aus der Auswertung verschlüsselter Dienste wie EncroChat, Sky ECC oder ANOM, deren Daten über ausländische Behörden nach Deutschland gelangt sind.

Die Ermittler lesen solche Nachrichten oft mit einem festen Wörterbuch: „Weiß“ für Kokain, „Gras“ oder Sortennamen für Cannabis, Zahlen als Gramm oder Kilogramm. Daraus werden Mengen und Umsätze hochgerechnet. Genau hier setzt die Verteidigung an: Wer hat das Gerät wirklich benutzt? Sind die Begriffe eindeutig? Wurde aus Ankündigungen und Angeboten auf tatsächlich gelieferte Mengen geschlossen? Ist eine Hochrechnung über Monate tragfähig, wenn nur einzelne Lieferungen belegt sind?

Ob Daten aus gehackten Kryptohandys verwertbar sind, haben Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof inzwischen mehrfach entschieden; den Stand fasst der Ratgeber Sind EncroChat-Daten verwertbar? zusammen. Zum Umgang mit einem beschlagnahmten Telefon lesen Sie Handy beschlagnahmt.

Welche Strafe droht bei Drogenhandel ohne Vorstrafen?

Die Strafe hängt vor allem von Art und Wirkstoffmenge der Droge, der Dauer und dem Umfang des Handels und der Rolle des Beschuldigten ab. Eine feste Tabelle gibt es nicht. Harte Drogen wie Heroin, Kokain oder Methamphetamin werden wegen ihrer Gefährlichkeit strenger bewertet als Amphetamin oder Ecstasy. Gelegentliche Verkäufe kleiner Mengen im Freundeskreis werden anders beurteilt als ein organisierter Lieferdienst über Messenger.

Bei einem Vergehen nach § 29 BtMG ohne Vorstrafen sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung möglich. Bei einem Verbrechen nach § 29a BtMG beginnt der Rahmen bei einem Jahr; eine Bewährung ist bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich (§ 56 StGB). Für die Annahme eines minder schweren Falls zählen etwa eine Menge knapp über dem Grenzwert, eigene Abhängigkeit, ein Geständnis, die Sicherstellung der gesamten Ware und Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG.

Zusätzlich zieht das Gericht die Erlöse aus dem Handel ein, auch als Wertersatz (§§ 73, 73c StGB). Das trifft viele Beschuldigte härter als die Strafe selbst, weil nicht der Gewinn, sondern der gesamte Verkaufserlös abgeschöpft wird. Mehr dazu unter Vermögensabschöpfung.

Droht bei Drogenhandel Untersuchungshaft?

Bei Vorwürfen nach §§ 29a, 30 oder 30a BtMG ordnen Gerichte häufig Untersuchungshaft an, meist wegen Fluchtgefahr mit Blick auf die hohe Straferwartung. Oft erfolgt die Festnahme gleichzeitig mit einer Durchsuchung am frühen Morgen. Wer festgenommen wird, wird spätestens am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt und erhält spätestens dann einen Pflichtverteidiger, den er selbst benennen kann (§ 141 Abs. 2 Nr. 1, § 142 StPO).

Gegen den Haftbefehl stehen Haftprüfung und Haftbeschwerde offen. Erfolg haben sie, wenn sich der Tatverdacht relativieren lässt oder Fluchtgefahr durch feste Wohnung, Arbeit, Familie und Auflagen ausgeräumt werden kann. Wie das abläuft, beschreibt die Seite Untersuchungshaft.

Lohnt sich Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG?

Aufklärungshilfe kann die Strafe erheblich mildern, ist aber eine Entscheidung mit Folgen, die erst nach Akteneinsicht getroffen werden sollte. Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern oder bei verwirkter Strafe bis drei Jahre ganz von Strafe absehen, wenn der Beschuldigte durch freiwillige Angaben wesentlich zur Aufdeckung einer Tat beiträgt, die mit seiner Tat zusammenhängt (§ 31 BtMG). War er selbst beteiligt, muss der Beitrag über den eigenen Tatbeitrag hinausgehen.

Die Angaben müssen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden (§ 46b Abs. 3 StGB). Sie müssen zutreffen und für die Ermittler neu sein. Gleichzeitig belasten sie andere und können persönliche Risiken auslösen. Ob und in welchem Umfang ein solcher Schritt sinnvoll ist, bespricht der Verteidiger mit Ihnen allein, bevor irgendetwas gegenüber der Polizei gesagt wird.

Wie verteidigt Dr. Löw gegen den Vorwurf des Drogenhandels?

Dr. Löw war Staatsanwalt im Sonderdezernat für Datenschutz und Cybercrime und ist heute Fachanwalt für Strafrecht. Er kennt die Auswertung von Handys, Messengerdaten und Darknet-Konten aus der Arbeit der Ermittlungsbehörden. In Handelsverfahren prüft er vor allem die Zuordnung der Chats, die Hochrechnung der Mengen, das Wirkstoffgutachten und die Frage, ob wirklich Handel oder nur Erwerb zum Eigenkonsum vorliegt.

Je nach Lage geht es darum, den Vorwurf auf ein Vergehen zurückzuführen, einen minder schweren Fall zu begründen, die Einziehung zu begrenzen oder die Untersuchungshaft zu beenden. Besteht eine Abhängigkeit, gehört die Frage nach Therapie statt Strafe von Anfang an in die Verteidigung. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen.

Häufige Fragen

Ist es schon Handel, wenn ich für Freunde mitbestelle?

Möglicherweise. Wer Drogen für andere besorgt und sich dabei einen Vorteil verspricht, etwa einen Teil zum Eigenkonsum, kann Handel treiben. Ohne Eigennutz kommt eine Abgabe in Betracht, die nach § 29 BtMG ebenfalls strafbar ist.

Ist der Verkauf einer kleinen Menge Cannabis noch Drogenhandel?

Ja, aber nach dem Konsumcannabisgesetz. Handeltreiben mit Cannabis ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, unabhängig von der Menge. Gewerbsmäßiger Handel oder eine nicht geringe Menge führen zu drei Monaten bis fünf Jahren.

Kann ein Verfahren wegen Drogenhandels eingestellt werden?

Bei einem Vergehen nach § 29 BtMG ist eine Einstellung nach § 153a StPO möglich, wenn die Schuld nicht schwer wiegt. Bei Verbrechen nach §§ 29a, 30, 30a BtMG ist das ausgeschlossen; dann bleibt nur die Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.

Wird mein Geld eingezogen, auch wenn ich keinen Gewinn gemacht habe?

Ja. Eingezogen wird alles, was aus der Tat erlangt wurde, also der gesamte Verkaufserlös und nicht nur der Gewinn (§ 73 StGB). Ist das Geld nicht mehr vorhanden, wird ein entsprechender Geldbetrag als Wertersatz eingezogen (§ 73c StGB).

Werden Drogen im Auto automatisch mir zugerechnet?

Nein. Besitz und Handel setzen voraus, dass Sie von den Drogen wussten und Verfügungsgewalt hatten. Bei mehreren Insassen muss die Zuordnung bewiesen werden, etwa durch Fingerabdrücke, DNA oder Chats.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Drogenhandels?

Häufig viele Monate, bei umfangreicher Datenauswertung auch länger. Sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft, gilt das Beschleunigungsgebot; nach sechs Monaten muss das Oberlandesgericht über die Fortdauer entscheiden (§ 121 StPO).

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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