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Sind EncroChat-, Sky-ECC- und ANOM-Daten vor Gericht verwertbar?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Ja, nach der Rechtsprechung sind Daten aus EncroChat, Sky ECC und ANOM in deutschen Strafverfahren grundsätzlich verwertbar, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen, wie sie § 100b StPO aufzählt (BGH, Beschluss vom 02.03.2022, 5 StR 457/21; für ANOM BGH, Urteil vom 09.01.2025, 1 StR 54/24). Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden dagegen nicht angenommen, der Europäische Gerichtshof hat am 30.04.2024 (C-670/22) Anforderungen an die Übermittlung aufgestellt, ein Verwertungsverbot aber nicht verlangt. Angreifbar bleiben im Einzelfall vor allem die Zuordnung der Daten, ihre Vollständigkeit und die Schwere der konkreten Tat.

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Die wichtigsten Entscheidungen zu Kryptohandy-Daten

BGH, 02.03.2022, 5 StR 457/21EncroChat-Daten aus Frankreich zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
EuGH, 30.04.2024, C-670/22Europäische Ermittlungsanordnung zur Übermittlung zulässig; Verwertung richtet sich nach nationalem Recht, Grenze ist ein faires Verfahren
BVerfG, 01.11.2024, 2 BvR 684/22Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung von EncroChat-Daten nicht zur Entscheidung angenommen
BGH, 09.01.2025, 1 StR 54/24ANOM-Daten aus den USA zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
BGH, 30.01.2025, 5 StR 528/24EncroChat-Daten bleiben bei Cannabis-Handel verwertbar, auch nach Inkrafttreten des KCanG
BVerfG, 23.09.2025, 2 BvR 625/25kein Beweisverwertungsverbot für ANOM-Daten

Worum geht es bei EncroChat, Sky ECC und ANOM?

Alle drei waren Anbieter verschlüsselter Kommunikation auf besonders gesicherten Mobiltelefonen, die nach Auffassung der Ermittler vor allem von kriminellen Netzwerken genutzt wurden. Französische Behörden spielten 2020 eine Software auf die EncroChat-Geräte und lasen die Kommunikation mit. Bei Sky ECC wurden 2021 ebenfalls Nachrichten in großem Umfang abgefangen. ANOM war von Anfang an ein Werkzeug des FBI, das die Geräte über Mittelsleute in Umlauf brachte.

Die Daten wurden über Europol und Rechtshilfewege an das Bundeskriminalamt weitergegeben und an die Staatsanwaltschaften verteilt. Daraus entstanden tausende Verfahren, die meisten wegen Handels mit Betäubungsmitteln, viele wegen Cannabis. Dr. Löw hat den Hintergrund schon 2021 im Beitrag EncroChat, das WhatsApp für Gangster beschrieben.

Was hat der Bundesgerichtshof zu EncroChat entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.03.2022 (5 StR 457/21) entschieden, dass die von Frankreich übermittelten EncroChat-Daten verwertbar sind, soweit sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Maßstab ist, ob die Tat eine solche ist, für die das deutsche Recht eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO erlauben würde. Dazu gehören Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz wie Handel mit nicht geringen Mengen und Bandenhandel.

Deutsche Gerichte prüfen nach dieser Rechtsprechung nicht im Einzelnen, ob die französischen Maßnahmen nach französischem Recht rechtmäßig waren. Sie prüfen, ob die Verwertung in Deutschland mit dem Grundgesetz und den Grundsätzen eines fairen Verfahrens vereinbar ist. Für ANOM hat der Bundesgerichtshof diese Linie mit Urteil vom 09.01.2025 (1 StR 54/24) bestätigt, obwohl die Daten aus den USA stammen.

Haben EuGH und Bundesverfassungsgericht die Verwertung gestoppt?

Nein. Der Europäische Gerichtshof hat am 30.04.2024 (C-670/22) auf Vorlage des Landgerichts Berlin entschieden, dass eine Europäische Ermittlungsanordnung zur Übermittlung bereits vorhandener Beweise nicht voraussetzt, dass die Maßnahme in Deutschland selbst hätte angeordnet werden können, solange sie in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zulässig wäre. Er betonte zugleich, dass ein Angeklagter zu den Beweisen sachgerecht Stellung nehmen können muss; ist das nicht möglich, können sie unberücksichtigt bleiben. Ein generelles Verwertungsverbot folgt daraus nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung von EncroChat-Daten mit Beschluss vom 01.11.2024 (2 BvR 684/22) nicht zur Entscheidung angenommen. Für ANOM-Daten hat es am 23.09.2025 (2 BvR 625/25) ebenfalls kein Verwertungsverbot gesehen. Die grundsätzliche Frage ist damit in Deutschland vorerst entschieden.

Gilt das auch für Cannabis-Fälle nach dem KCanG?

Ja, nach dem Bundesgerichtshof weiterhin. Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 01.04.2024 hatten einige Gerichte die Verwertung in Cannabis-Fällen abgelehnt, weil der Handel mit nicht geringen Mengen Cannabis nicht mehr als Verbrechen nach § 29a BtMG bestraft wird und damit nicht mehr zu den Katalogtaten des § 100b StPO gehöre. Der Bundesgerichtshof hat das mit Beschluss vom 30.01.2025 (5 StR 528/24) verworfen: Maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt, als die Daten angefordert wurden.

Für die Strafzumessung gilt dagegen das mildere neue Recht (§ 2 Abs. 3 StGB). Wer wegen Cannabis-Handels aus der EncroChat-Zeit angeklagt ist, wird nach den Strafrahmen des § 34 KCanG bestraft, wenn sie günstiger sind. Das kann die Strafe erheblich senken. Mehr unter Cannabis nach dem KCanG.

Wo kann die Verteidigung bei Kryptohandy-Daten noch ansetzen?

Weil die Verwertbarkeit grundsätzlich bejaht ist, verlagert sich die Verteidigung auf den Inhalt der Daten. Die wichtigsten Fragen:

  • Zuordnung: Wer hat das Gerät mit dem jeweiligen Nutzernamen wirklich benutzt? Reichen Fotos, Ortsdaten oder Spitznamen, um eine Person zu identifizieren?
  • Vollständigkeit: Liegen alle Nachrichten vor oder nur Auszüge? Fehlen Zeiträume, in denen sich Missverständnisse aufgeklärt hätten?
  • Auslegung: Bedeuten Zahlen und Begriffe wirklich Mengen und Drogen? Wurden Angebote mit tatsächlichen Lieferungen gleichgesetzt?
  • Schwere der Tat: Betrifft der konkrete Vorwurf eine Katalogtat, oder geht es nur um Vergehen, für die die Daten nicht verwendet werden dürften?
  • Strafzumessung: Mildere Strafrahmen nach dem KCanG, lange Verfahrensdauer, Aufklärungshilfe.

Wie die Ermittler solche Chats zu Mengen hochrechnen, erklärt die Seite Drogenhandel. Wer ein beschlagnahmtes Handy zurückhaben möchte, findet Hinweise unter Handy beschlagnahmt.

Häufige Fragen

Können EncroChat-Daten noch zu neuen Verfahren führen?

Ja. Die Auswertung dauert an, und Verfahren werden teils erst Jahre später eingeleitet, solange keine Verjährung eingetreten ist. Bei Verbrechen nach dem BtMG beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre.

Reicht ein Spitzname im Chat für eine Verurteilung?

In der Regel nicht allein. Gerichte verlangen eine tragfähige Zuordnung, etwa durch Fotos, Standortdaten, Angaben zu Familie oder Fahrzeugen in den Chats oder Funde bei der Durchsuchung. Hier liegt oft der wichtigste Ansatzpunkt.

Werden Sky-ECC-Daten genauso behandelt wie EncroChat?

Die Gerichte wenden im Grundsatz dieselben Maßstäbe an, also Verwertbarkeit zur Aufklärung schwerer Straftaten. Im Einzelfall kommt es auf den Übermittlungsweg und den konkreten Tatvorwurf an.

Lohnt sich ein Geständnis in einem EncroChat-Verfahren?

Das lässt sich nur nach vollständiger Akteneinsicht beurteilen. Ein Geständnis kann die Strafe mildern, insbesondere mit Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG, gibt aber zugleich Zuordnung und Mengen preis, die sonst womöglich nicht nachweisbar wären.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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