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Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann liegt eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel vor?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Eine nicht geringe Menge liegt vor, wenn die Wirkstoffmenge den Grenzwert erreicht, den der Bundesgerichtshof für die jeweilige Substanz festgelegt hat, etwa 5 Gramm Kokainhydrochlorid, 1,5 Gramm Heroinhydrochlorid, 10 Gramm Amphetaminbase oder 7,5 Gramm THC. Maßgeblich ist der reine Wirkstoff, nicht das Gewicht der sichergestellten Ware. Wer mit einer solchen Menge Handel treibt oder sie besitzt, begeht nach § 29a BtMG ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe; bei Cannabis führt sie nach § 34 Abs. 3 KCanG in der Regel zu drei Monaten bis fünf Jahren.

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Was bedeutet nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht?

Die nicht geringe Menge ist ein Merkmal, das aus einem Vergehen ein Verbrechen macht. Das Gesetz nennt keine Zahlen. Der Bundesgerichtshof bestimmt den Grenzwert für jede Substanz gesondert, und zwar als Vielfaches einer Konsumeinheit, die für einen nicht an die Droge gewöhnten Menschen noch einen Rausch erzeugt. Weil Reinheit und Streckmittel stark schwanken, kommt es immer auf die Menge des reinen Wirkstoffs an.

Im Betäubungsmittelgesetz knüpfen mehrere Tatbestände an die nicht geringe Menge an: Handeltreiben, Herstellen, Abgeben und Besitz (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG), die Einfuhr (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) und der bewaffnete oder bandenmäßige Handel (§ 30a BtMG). Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 das Konsumcannabisgesetz, das die nicht geringe Menge als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls und in den Verbrechensfällen des § 34 Abs. 4 KCanG verwendet.

Welche Grenzwerte gelten für Kokain, Heroin, Amphetamin und andere Drogen?

Die wichtigsten Grenzwerte der Rechtsprechung, jeweils bezogen auf den Wirkstoff:

SubstanzGrenzwert (Wirkstoff)Entscheidung
Heroin1,5 g HeroinhydrochloridBGHSt 32, 162 (1 StR 721/83)
Kokain5 g KokainhydrochloridBGHSt 33, 133 (2 StR 685/84)
Amphetamin (Speed)10 g AmphetaminbaseBGHSt 33, 169 (1 StR 507/84)
Methamphetamin (Crystal)5 g MethamphetaminbaseBGHSt 53, 89 (2 StR 86/08)
MDMA, MDE, MDA (Ecstasy)30 g BaseBGHSt 42, 255 (3 StR 220/96)
LSD6 mg LysergsäurediethylamidBGHSt 35, 43 (1 StR 191/87)
Cannabis (THC)7,5 g TetrahydrocannabinolBGH, Beschluss vom 18.04.2024, 1 StR 106/24

Für Substanzen ohne Entscheidung des Bundesgerichtshofs, etwa Fentanyl, GHB oder psilocybinhaltige Pilze, haben Oberlandesgerichte Werte gebildet, die nicht einheitlich sind. Dort ist der Grenzwert selbst oft ein Ansatzpunkt der Verteidigung. Beim Cannabis hatte nach Inkrafttreten des KCanG mancher eine Anhebung erwartet; der Bundesgerichtshof hat den Wert von 7,5 Gramm THC aber ausdrücklich beibehalten.

Wie viel Gramm Kokain sind eine nicht geringe Menge?

Bei Kokain ist die Grenze erreicht, sobald die Ware 5 Gramm reines Kokainhydrochlorid enthält. Wie viel Gramm Pulver das sind, hängt vom Reinheitsgrad ab. Eine Rechnung zeigt den Unterschied:

  • Bei einem Wirkstoffgehalt von 80 Prozent sind 5 Gramm Wirkstoff schon in 6,25 Gramm Pulver enthalten.
  • Bei 50 Prozent sind es 10 Gramm Pulver.
  • Bei 25 Prozent sind es 20 Gramm Pulver.

Dieselbe Logik gilt für jede Substanz. Wer mit 8 Gramm Kokain angetroffen wird, kann also je nach Gutachten ein Vergehen nach § 29 BtMG oder ein Verbrechen nach § 29a BtMG begangen haben. Ohne Wirkstoffgutachten lässt sich die Frage nicht seriös beantworten.

Was passiert, wenn kein Wirkstoffgutachten vorliegt?

Fehlt ein Gutachten, etwa weil die Ware nicht sichergestellt wurde und der Vorwurf nur auf Chats oder Aussagen beruht, darf das Gericht den Wirkstoffgehalt schätzen. Es muss dabei aber zugunsten des Angeklagten von der niedrigsten Qualität ausgehen, die nach den Umständen in Betracht kommt. Einen „durchschnittlichen“ Gehalt ohne Grundlage zu unterstellen, reicht nicht.

Auch bei vorhandenen Gutachten lohnt der Blick ins Detail: Wurde eine repräsentative Probe gezogen? Wurden mehrere Pakete getrennt untersucht oder zusammengerechnet? Gehören alle Teilmengen derselben Person, und waren sie für denselben Zweck bestimmt? Mengen zum Eigenkonsum und Mengen zum Verkauf dürfen nicht einfach addiert werden, wenn es um den Besitz zum Handel geht. Diese Fragen entscheiden darüber, ob das Gesetz ein Jahr Mindeststrafe vorschreibt oder nicht.

Welche Folgen hat die nicht geringe Menge im Verfahren?

Mit der nicht geringen Menge wird der Vorwurf zum Verbrechen. Das hat mehrere Folgen. Eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ist ausgeschlossen, ein Strafbefehl ebenfalls. Die Verteidigung ist notwendig, Sie erhalten also spätestens mit der Anklage einen Pflichtverteidiger (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO), siehe Pflichtverteidiger. Die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre. Bei Handel oder Einfuhr großer Mengen wird häufig Untersuchungshaft angeordnet.

Gleichzeitig kennt das Gesetz minder schwere Fälle mit drei Monaten bis fünf Jahren (§ 29a Abs. 2 BtMG). Ein minder schwerer Fall kommt etwa in Betracht, wenn der Grenzwert nur knapp überschritten ist, die Drogen zum Eigenkonsum bestimmt waren, ein Geständnis vorliegt oder die Ware vollständig sichergestellt wurde. Wie Gerichte in Betäubungsmittelverfahren sonst strafen, erklären die Seiten Drogenhandel und Drogenbesitz als Ersttäter.

Häufige Fragen

Ab wie viel Gramm Gras liegt eine nicht geringe Menge vor?

Das hängt vom THC-Gehalt ab. Die Grenze liegt bei 7,5 Gramm THC; bei Marihuana mit 10 Prozent THC sind das 75 Gramm, bei 15 Prozent 50 Gramm. Für Cannabis gilt das KCanG, die nicht geringe Menge führt dort in der Regel zu einem besonders schweren Fall.

Werden mehrere kleine Mengen zusammengerechnet?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie gleichzeitig besessen werden und demselben Zweck dienen. Mengen zum Eigenkonsum und zum Verkauf werden beim Handeltreiben nicht ohne Weiteres addiert. Die Rechtsprechung dazu ist differenziert und muss im Einzelfall geprüft werden.

Ist eine nicht geringe Menge zum Eigenkonsum strafbar?

Ja. Schon der Besitz einer nicht geringen Menge ist nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ein Verbrechen, auch wenn alles für den eigenen Konsum bestimmt war. Der Eigenkonsum kann aber für einen minder schweren Fall sprechen.

Gibt es für jede Droge einen festen Grenzwert?

Nein. Für die gängigen Drogen hat der Bundesgerichtshof Grenzwerte bestimmt, für viele neue Substanzen nicht. Dort greifen Gerichte auf Werte von Oberlandesgerichten oder auf Sachverständige zurück, was Raum für Einwände lässt.

Wer erstellt das Wirkstoffgutachten?

Häufig das kriminaltechnische Labor des Landeskriminalamts oder ein beauftragtes Institut. Die Verteidigung kann das Gutachten über die Akteneinsicht prüfen und bei Zweifeln eine weitere Untersuchung beantragen.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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