Hehlerei nach § 259 StGB begeht, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, ankauft, sich verschafft, absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbs- oder bandenmäßiger Hehlerei sechs Monate bis zehn Jahre. Strafbar ist nur, wer beim Erwerb wusste oder ernsthaft für möglich hielt, dass die Sache aus einer solchen Tat stammt; wer gutgläubig kauft, ist kein Hehler.
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Hehlerei: die Vorschriften im Überblick
| Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Versuch strafbar |
|---|---|
| Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei (§ 260 StGB) | sechs Monate bis zehn Jahre |
| Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a StGB) | ein Jahr bis zehn Jahre, Verbrechen |
| Strafantrag (§ 259 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 247, 248a StGB) | bei geringwertigen Sachen und unter Angehörigen erforderlich |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB) | § 259: fünf Jahre; §§ 260, 260a: zehn Jahre |
| Zivilrecht (§ 935 BGB) | an gestohlenen Sachen kein gutgläubiger Eigentumserwerb, Herausgabe an den Eigentümer |
Wann liegt Hehlerei nach § 259 StGB vor?
Hehlerei liegt vor, wenn vier Voraussetzungen zusammenkommen. Erstens eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand wie ein Smartphone, Fahrrad, Werkzeug oder Schmuck. Zweitens eine Vortat eines anderen, die gegen fremdes Vermögen gerichtet war, meist Diebstahl, aber auch Betrug, Unterschlagung oder Raub. Drittens eine Hehlereihandlung: ankaufen oder sonst verschaffen, absetzen oder beim Absatz helfen. Viertens Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Die Vortat muss abgeschlossen sein, bevor der Hehler die Sache übernimmt. Wer schon vorher zusagt, die Beute abzunehmen, kann Beteiligter am Diebstahl sein. Der Vorsatz muss beim Erwerb vorliegen. Wer erst nach dem Kauf erfährt, dass das Handy gestohlen war, wird dadurch nicht nachträglich zum Hehler. Behält er es dann aber und verkauft es weiter, kann das Absetzen eine neue Hehlerei sein.
Die Bereicherungsabsicht ist bei einem Kauf unter Wert meist gegeben, weil der Käufer einen Vermögensvorteil erstrebt. Sie fehlt etwa, wenn jemand die Sache nur aufbewahrt, um sie dem Eigentümer zurückzugeben. Nicht erfasst ist außerdem die sogenannte Ersatzhehlerei: Wer nicht die gestohlene Sache selbst, sondern das Geld aus ihrem Verkauf erhält, ist kein Hehler. Für solche Fälle kommt allein Geldwäsche in Betracht.
Ist der Kauf von Diebesgut auf Kleinanzeigen strafbar?
Strafbar ist der Kauf nur, wenn Sie beim Kauf wussten oder ernsthaft damit rechneten, dass die Ware gestohlen ist, und das in Kauf genommen haben. Ein bloß günstiger Preis macht noch keinen Hehler. Die Ermittler schließen aber aus den Umständen auf den Vorsatz:
- ein Preis weit unter dem Marktwert, etwa ein neues E-Bike für einen Bruchteil des Neupreises,
- fehlende Rechnung, fehlendes Zubehör, gesperrter Sperrbildschirm oder entfernte Rahmennummer,
- Übergabe an ungewöhnlichen Orten, Zeitdruck, Barzahlung ohne Kaufvertrag,
- Verkäufer mit wechselnden Accounts oder ohne nachvollziehbare Erklärung, woher die Ware stammt.
Ermittelt wird oft rückwärts: Der Eigentümer meldet sein Handy gestohlen, die Gerätenummer taucht im Netz eines Mobilfunkanbieters auf, oder das E-Bike wird über einen GPS-Tracker geortet. Dann steht die Polizei vor der Tür des Käufers. Bewahren Sie Anzeige, Chat und Zahlungsbeleg auf. Sie sind der wichtigste Beleg dafür, dass Sie einen ganz normalen Kauf abgeschlossen haben.
Muss ich gestohlene Ware zurückgeben?
Ja, gestohlene Sachen müssen grundsätzlich an den Eigentümer herausgegeben werden, auch wenn Sie gutgläubig gekauft haben. An abhanden gekommenen Sachen ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb ausgeschlossen (§ 935 Abs. 1 BGB). Die Polizei stellt solche Gegenstände in der Regel sicher und gibt sie an den Eigentümer zurück. Ihr Geld müssen Sie beim Verkäufer zurückverlangen, was praktisch oft schwierig ist.
Strafrechtlich wirkt sich eine freiwillige Rückgabe positiv aus. Sie zeigt, dass Sie nichts verbergen wollen, und ist bei der Frage einer Einstellung oder der Strafhöhe zu berücksichtigen. Eine Rückgabe ist aber kein Schuldeingeständnis und sollte auch nicht so formuliert werden. Was Sie bei einer Durchsuchung oder Sicherstellung beachten sollten, steht unter Hausdurchsuchung.
Was unterscheidet Hehlerei von Geldwäsche?
Hehlerei betrifft nur Sachen, Geldwäsche jeden Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat, also auch Kontoguthaben, Forderungen und Kryptowerte. Wer gestohlene Ware kauft, ist ein möglicher Hehler. Wer den Erlös aus dem Verkauf von Diebesgut auf seinem Konto annimmt und weiterleitet, begeht keine Hehlerei an dem Geld, kommt aber für Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht.
| Merkmal | Hehlerei (§ 259) | Geldwäsche (§ 261) |
|---|---|---|
| Gegenstand | nur Sachen | jeder Vermögenswert |
| Vortat | gegen fremdes Vermögen gerichtet | jede rechtswidrige Tat |
| Innere Seite | Vorsatz und Bereicherungsabsicht | Vorsatz, auch Leichtfertigkeit genügt |
| Strafrahmen | bis fünf Jahre | bis fünf Jahre, leichtfertig bis zwei |
Weil bei der Geldwäsche schon Leichtfertigkeit genügt, prüfen Staatsanwaltschaften bei Weiterverkäufen häufig beides. Mehr dazu auf der Seite Geldwäsche.
Welche Strafe droht bei Hehlerei?
Bei einem einzelnen Kauf für den Eigenbedarf ohne Vorstrafen kommen in der Regel eine Einstellung, eine Einstellung gegen Auflage oder eine Geldstrafe in Betracht. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei geringwertigen Sachen wird die Hehlerei nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 259 Abs. 2, § 248a StGB).
Wer regelmäßig ankauft und weiterverkauft, etwa Handys, Fahrräder oder Baumaschinen, handelt gewerbsmäßig. Dann beträgt die Strafe sechs Monate bis zehn Jahre (§ 260 StGB), bei gewerbsmäßigem Handeln als Mitglied einer Bande, die sich zu Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, ein Jahr bis zehn Jahre (§ 260a StGB). Die Erlöse können eingezogen werden. In solchen Verfahren drohen auch Durchsuchungen von Lager- und Geschäftsräumen.
Eine Geldstrafe bis 90 Tagessätze erscheint bei einer Erstverurteilung nicht im einfachen Führungszeugnis.
Was sollten Sie bei einer Vorladung wegen Hehlerei tun?
Gehen Sie nicht unvorbereitet zur Polizei und machen Sie keine Angaben zur Sache. Was als harmlose Erklärung gemeint ist, etwa „Der Preis kam mir schon komisch vor“, ist genau der Satz, den die Ermittler für den Vorsatz brauchen. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen (§ 163a Abs. 4 StPO).
- Kaufbelege sichern: Anzeige, Chatverlauf, Kontaktdaten des Verkäufers, Zahlungsnachweis.
- Ware nicht weiterverkaufen oder verändern, sondern über den Verteidiger die Rückgabe klären.
- Keinen Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um ihn zur Rede zu stellen.
- Akteneinsicht nehmen lassen.
Ausführliche Hinweise finden Sie unter Vorladung der Polizei.
Wie verteidigt Dr. Löw bei einem Hehlereivorwurf?
Im Mittelpunkt steht fast immer die Frage, was Sie beim Kauf wussten. Dr. Löw prüft nach der Akteneinsicht den Marktwert der Sache zum Kaufzeitpunkt, die Gestaltung der Anzeige, den Ablauf der Übergabe und alles, was der Verkäufer zur Herkunft gesagt hat. Ein günstiger Gebrauchtpreis auf einer Plattform, auf der täglich tausende Privatverkäufe stattfinden, ist für sich kein Beweis für Vorsatz.
Ziel ist eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise nach §§ 153, 153a StPO. Jedes Verfahren, das im Ermittlungsverfahren eingestellt wird und nicht vor Gericht geht, ist ein Sieg. Geht es um gewerbsmäßige Vorwürfe, stehen Zahl und Nachweis der Einzelfälle und die Einziehung im Vordergrund. Verwandte Vorwürfe beim Handel im Internet behandelt die Seite Online-Warenbetrug.
Häufige Fragen
Ich wusste nicht, dass das Handy gestohlen war. Bin ich strafbar?
Nein, Hehlerei setzt Vorsatz beim Erwerb voraus. Wer gutgläubig kauft, ist kein Hehler. Sie müssen das Handy aber in der Regel an den Eigentümer herausgeben, weil an gestohlenen Sachen kein gutgläubiger Erwerb möglich ist.
Reicht ein niedriger Preis für eine Verurteilung?
Allein meist nicht. Ein auffällig niedriger Preis ist aber ein wichtiges Indiz, besonders zusammen mit fehlender Rechnung, Zeitdruck oder einer ungewöhnlichen Übergabe. Das Gericht würdigt alle Umstände zusammen.
Ist der Verkauf einer gefundenen Sache Hehlerei?
Wer eine gefundene Sache selbst behält oder verkauft, kommt eher für Unterschlagung in Betracht. Hehlerei setzt die Vortat eines anderen voraus. Wer die gefundene Sache von einem anderen ankauft, der sie unterschlagen hat, kann Hehler sein.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Polizei die Ware mitnimmt?
Von der Polizei nicht. Sie haben einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Verkäufer, dessen Durchsetzung aber oft daran scheitert, dass er nicht greifbar oder zahlungsunfähig ist.
Wird Hehlerei bei geringem Wert verfolgt?
Bei geringwertigen Sachen nur auf Strafantrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 259 Abs. 2 in Verbindung mit § 248a StGB). Eine feste Wertgrenze nennt das Gesetz nicht.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
Rückruf oder Nachricht
Vorladung wegen Hehlerei nach einem Kauf im Internet? Sagen Sie nichts zur Sache, bewahren Sie die Kaufbelege auf und rufen Sie uns an.
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