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Delikt

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB: Verkehrsunfall, Beruf und Sport

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB macht sich strafbar, wer durch eine Sorgfaltspflichtverletzung die Verletzung eines anderen Menschen verursacht; die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Tat wird nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 230 StGB). Viele dieser Verfahren, etwa nach Verkehrsunfällen, enden mit einer Einstellung.

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§ 229 StGB: die Eckdaten

Strafrahmen (§ 229 StGB)Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Versuchnicht strafbar, ohne Verletzung keine Strafbarkeit nach § 229
Strafantrag (§ 230 Abs. 1 StGB)erforderlich, außer bei besonderem öffentlichem Interesse; Frist drei Monate (§ 77b StGB)
Verjährung (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB)fünf Jahre
Privatklage (§ 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO)möglich, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse verneint
Nebenfolge im Straßenverkehr (§ 44 StGB)Fahrverbot von einem bis sechs Monaten möglich

Wann ist eine Verletzung fahrlässig verursacht?

Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und fähig ist, und dadurch eine vorhersehbare Verletzung eines anderen verursacht. Die Strafbarkeit nach § 229 StGB setzt drei Dinge voraus: eine Pflichtverletzung, eine tatsächlich eingetretene Körperverletzung und einen Zusammenhang zwischen beiden. Hätte die Verletzung auch bei sorgfältigem Verhalten nicht verhindert werden können, entfällt die Strafbarkeit.

Welche Sorgfalt geschuldet war, ergibt sich aus Rechtsnormen wie der Straßenverkehrs-Ordnung, aus Unfallverhütungsvorschriften, aus fachlichen Standards in Medizin und Pflege oder aus den Regeln einer Sportart. In vielen Verfahren ist genau diese Frage streitig, und sie lässt sich oft nur mit einem Sachverständigengutachten beantworten. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung ist der Versuch nicht strafbar: Wer fahrlässig eine Gefahr schafft, ohne dass jemand verletzt wird, macht sich nach § 229 StGB nicht strafbar.

Was droht nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten?

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten leitet die Polizei regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, auch wenn noch niemand einen Strafantrag gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob ein Strafantrag vorliegt oder ob sie das besondere öffentliche Interesse bejaht, etwa bei erheblichen Verletzungen oder grober Verkehrswidrigkeit.

Neben der Strafe kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB). Kommt eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB hinzu, etwa weil der Unfall unter Alkoholeinfluss oder durch grob verkehrswidriges Überholen verursacht wurde, droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Wer die Unfallstelle verlässt, riskiert zusätzlich ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB).

Leichte Verletzungen bei einem gewöhnlichen Auffahrunfall führen häufig zu einer Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, wenn der Fahrer bisher nicht aufgefallen ist. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Verletzten unabhängig davon. Die zivilrechtliche Regulierung ist aber kein Schuldeingeständnis im Strafverfahren.

Wann droht ein Strafverfahren in Pflege, Medizin und Beruf?

Im Beruf wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, wenn ein Patient, Bewohner oder Kollege verletzt wird und eine Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten im Raum steht. Typische Konstellationen sind:

  • Medizin: ein Behandlungsfehler, etwa eine übersehene Diagnose oder ein Fehler bei einer Operation. Fehlt eine wirksame Einwilligung des Patienten, wird ein ärztlicher Eingriff nach der Rechtsprechung sogar als vorsätzliche Körperverletzung behandelt.
  • Pflege: Sturzverletzungen, Druckgeschwüre oder Medikationsfehler in Heimen und Kliniken, bei denen geprüft wird, ob Pflegestandards eingehalten wurden.
  • Arbeitsunfälle: Verletzungen auf Baustellen oder in Betrieben, bei denen sich die Ermittlungen gegen Vorgesetzte oder Sicherheitsverantwortliche richten.
  • Aufsichtspflicht: Unfälle von Kindern in Kitas, Schulen oder Vereinen.

Für Berufsträger hängt oft mehr an dem Verfahren als die Strafe selbst: Approbation, Arbeitsplatz und Haftpflichtversicherung. Deshalb ist hier besondere Zurückhaltung bei Stellungnahmen geboten, auch gegenüber Arbeitgeber, Heimaufsicht oder Ärztekammer, bis die Verteidigung die Akte kennt.

Ist eine Verletzung beim Sport strafbar?

In der Regel nicht, solange sich das Risiko der Sportart verwirklicht und die Regeln im Wesentlichen eingehalten wurden. Wer an einer Sportart mit Körperkontakt teilnimmt, willigt nach der Rechtsprechung in die typischen Verletzungsrisiken ein (§ 228 StGB). Ein Zweikampf im Fußball, der mit einer Verletzung endet, ist deshalb meist nicht strafbar.

Anders ist es bei groben Regelverstößen, die mit dem sportlichen Geschehen nichts mehr zu tun haben, etwa einem Tritt gegen einen am Boden liegenden Spieler oder einem Schlag nach Spielunterbrechung. Dann kommt sogar eine vorsätzliche Körperverletzung in Betracht. Ähnliche Grundsätze gelten beim Skifahren, Radfahren in der Gruppe oder Kampfsport.

Welche Rolle spielt der Strafantrag bei § 229 StGB?

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt: Ohne Strafantrag des Verletzten wird sie nur verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht (§ 230 Abs. 1 StGB). Der Antrag muss binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB) und kann bis zum rechtskräftigen Abschluss zurückgenommen werden (§ 77d StGB).

In der Praxis ist die Haltung des Verletzten deshalb wichtig. Ist der Schaden reguliert und hat der Verletzte kein Interesse an einer Bestrafung, verneint die Staatsanwaltschaft häufig das öffentliche Interesse oder stellt das Verfahren ein. Den Kontakt zum Verletzten sollte aber nicht der Beschuldigte selbst suchen. Wie die Rücknahme abläuft und wer dann die Kosten trägt, erklärt der Ratgeber Anzeige zurückziehen.

Welche zivilrechtlichen Folgen hat eine fahrlässige Körperverletzung?

Unabhängig vom Strafverfahren kann der Verletzte Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB). Dafür genügt schon leichte Fahrlässigkeit, und der Ausgang des Strafverfahrens bindet das Zivilgericht nicht. Selbst eine Einstellung schließt deshalb eine Zahlungspflicht nicht aus. Im Straßenverkehr übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung, bei Ärzten, Pflegekräften und Unternehmen meist die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Wird das Strafverfahren bis zur Hauptverhandlung geführt, kann der Verletzte seine Ansprüche auch dort im Adhäsionsverfahren geltend machen. Umgekehrt kann eine frühe Regulierung des Schadens die Aussichten auf eine Einstellung verbessern, weil die Staatsanwaltschaft bei der Frage nach dem öffentlichen Interesse auch berücksichtigt, ob der Verletzte entschädigt wurde. Strafverteidigung und Abstimmung mit der Versicherung sollten deshalb Hand in Hand gehen. Bevor Sie gegenüber Versicherung oder Verletztem schriftlich Stellung nehmen, sollte geklärt sein, wie sich diese Erklärung im Strafverfahren auswirken kann.

Wie sollten Sie auf eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung reagieren?

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, auch wenn Ihnen der Vorwurf klein erscheint. Gerade bei Unfällen neigen Beschuldigte dazu, sich spontan zu entschuldigen oder Fehler einzuräumen, die sich später als nicht ursächlich herausstellen. Ein Anhörungsbogen der Polizei verpflichtet Sie nur zu Angaben zur Person. Mehr dazu unter Anhörungsbogen.

Dr. Löw nimmt Akteneinsicht und prüft, ob die Pflichtverletzung und ihr Zusammenhang mit der Verletzung belegt sind, ob ein Strafantrag vorliegt und ob ein Gutachten erforderlich ist. Ziel ist in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2, § 153 oder § 153a StPO ohne Hauptverhandlung. Eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ist keine Verurteilung und wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Gerade bei Berufsträgern wird dabei auch berücksichtigt, welche Folgen ein Verfahren für Zulassung und Arbeitsplatz haben kann.

Häufige Fragen

Bin ich nach einem Unfall mit Verletzten automatisch vorbestraft?

Nein. Vorbestraft ist nur, wer verurteilt wird. Viele Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfällen werden nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt; das ist keine Verurteilung.

Kann die Polizei ohne Anzeige des Verletzten ermitteln?

Ja. Die Polizei ermittelt nach Unfällen von Amts wegen. Ob verfolgt wird, hängt dann von einem Strafantrag oder vom besonderen öffentlichen Interesse ab (§ 230 StGB).

Droht bei fahrlässiger Körperverletzung ein Fahrverbot?

Wenn die Tat im Straßenverkehr begangen wurde, kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB). Bei einer zusätzlichen Straßenverkehrsgefährdung droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wird ein Behandlungsfehler immer strafrechtlich verfolgt?

Nein. Viele Behandlungsfehler werden nur zivilrechtlich geklärt. Ein Strafverfahren beginnt meist durch eine Anzeige des Patienten oder seiner Angehörigen oder bei schweren Folgen.

Wie hoch ist die Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung?

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei Ersttätern und leichten Folgen enden die meisten Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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