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Delikt

Raub und räuberische Erpressung: Strafe, Abgrenzung und Verteidigung nach §§ 249 ff. StGB

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Raub nach § 249 StGB begeht, wer einem anderen mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Sache wegnimmt, um sie sich zuzueignen; die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen sechs Monate. Die räuberische Erpressung nach § 255 StGB wird gleich bestraft, wenn das Opfer die Sache unter diesem Zwang selbst herausgibt. Führt der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich, steigt die Mindeststrafe auf drei Jahre (§ 250 StGB).

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Raub und Erpressung: die Strafrahmen

Raub (§ 249 StGB)nicht unter einem Jahr; minder schwerer Fall sechs Monate bis fünf Jahre
Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)nicht unter drei Jahren, u. a. bei Beisichführen einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs oder als Bandenmitglied
Besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB)nicht unter fünf Jahren, u. a. bei Verwenden einer Waffe oder schwerer Misshandlung
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)lebenslang oder nicht unter zehn Jahren
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)wie Raub, wenn der auf frischer Tat betroffene Dieb Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten
Erpressung (§ 253 StGB)bis fünf Jahre oder Geldstrafe; gewerbs- oder bandenmäßig nicht unter einem Jahr
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)gleich einem Räuber, also wie §§ 249 bis 251 StGB
Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB)Raub und räuberische Erpressung 20 Jahre; Erpressung (§ 253) fünf Jahre

Was unterscheidet Raub, räuberische Erpressung und Erpressung?

Raub ist eine Wegnahme unter Gewalt oder Drohung: Der Täter nimmt sich die Sache selbst, etwa indem er dem Opfer die Tasche entreißt, nachdem er es zu Boden gestoßen hat (§ 249 StGB). Bei der räuberischen Erpressung gibt das Opfer die Sache unter dem Druck selbst heraus, etwa wenn es nach einer Drohung mit einem Messer seine Geldbörse übergibt (§ 255 StGB). Weil beide gleich bestraft werden, spielt die Abgrenzung für den Strafrahmen meist keine Rolle; die Rechtsprechung ordnet viele Fälle der räuberischen Erpressung zu.

Die einfache Erpressung nach § 253 StGB unterscheidet sich durch das Druckmittel. Sie setzt nur Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus, nicht eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Wer droht, peinliche Fotos zu veröffentlichen, wenn nicht gezahlt wird, begeht eine Erpressung; wer mit einer Pistole droht, eine räuberische Erpressung. Der Unterschied im Strafrahmen ist erheblich: Erpressung ist ein Vergehen mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren, die räuberische Erpressung ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr. Zur Erpressung mit intimen Bildern siehe Sextortion.

Wann wird aus Raub ein schwerer Raub?

Ein schwerer Raub nach § 250 StGB liegt vor, wenn bestimmte erschwerende Umstände hinzukommen. Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen:

UmstandMindeststrafeVorschrift
Täter oder Beteiligter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sichdrei Jahre§ 250 Abs. 1 Nr. 1 a
Täter führt sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich, um Widerstand zu brechen, etwa Kabelbinder oder eine Scheinwaffedrei Jahre§ 250 Abs. 1 Nr. 1 b
Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung für einen anderendrei Jahre§ 250 Abs. 1 Nr. 1 c
Raub als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines anderen Mitgliedsdrei Jahre§ 250 Abs. 1 Nr. 2
Waffe oder gefährliches Werkzeug wird bei der Tat verwendetfünf Jahre§ 250 Abs. 2 Nr. 1
schwere körperliche Misshandlung oder Todesgefahrfünf Jahre§ 250 Abs. 2 Nr. 3

In minder schweren Fällen des § 250 StGB beträgt die Strafe ein bis zehn Jahre (§ 250 Abs. 3 StGB). Schon das bloße Mitführen eines Taschenmessers kann den Strafrahmen auf mindestens drei Jahre heben, auch wenn es nie gezeigt wurde. Ob der Gegenstand tatsächlich mitgeführt wurde und ob der Beschuldigte davon wusste, ist deshalb oft eine zentrale Frage. Wann jemand Mitglied einer Bande ist, erklärt Dr. Löw im Blogbeitrag Wann bin ich Mitglied einer Bande?

Ist ein Ladendiebstahl mit Gegenwehr ein Raub?

Das kann ein räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB sein, der wie ein Raub bestraft wird. Voraussetzung ist, dass der Täter bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und dann Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, um sich im Besitz der Beute zu halten. Wer von einem Ladendetektiv angesprochen wird und ihn wegstößt, um mit der Ware zu entkommen, riskiert damit eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe wegen Diebstahls.

Entscheidend ist die Absicht, die Beute zu sichern. Geht es dem Beschuldigten nur darum, sich der Festnahme zu entziehen, und lässt er die Ware zurück, liegt kein räuberischer Diebstahl vor, sondern allenfalls ein Diebstahl und eine Körperverletzung oder Nötigung. Diese Abgrenzung ist in solchen Verfahren der wichtigste Punkt der Verteidigung, und sie hängt oft an Details, die Detektiv, Kassierer und Videoaufnahmen unterschiedlich schildern.

Welche Folgen hat es, dass Raub ein Verbrechen ist?

Raub und räuberische Erpressung sind Verbrechen, weil die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt (§ 12 Abs. 1 StGB). Daraus folgen mehrere Besonderheiten:

  • Keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO und kein Strafbefehl, denn diese Wege stehen nur bei Vergehen offen. Möglich bleibt eine Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO).
  • Notwendige Verteidigung: Bei einem Verbrechensvorwurf ist ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Sie können ihn selbst auswählen; mehr dazu unter Pflichtverteidiger.
  • Untersuchungshaft: Wegen der hohen Straferwartung nehmen Gerichte häufig Fluchtgefahr an. Bei wiederholten Taten kommt der Haftgrund der Wiederholungsgefahr hinzu (§ 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO).
  • Bewährung: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB). Beim Raub ist das im Regelstrafrahmen und vor allem im minder schweren Fall möglich, beim schweren Raub mit drei Jahren Mindeststrafe nur über einen minder schweren Fall.

Ein minder schwerer Fall kann vorliegen bei geringer Beute, geringer Gewalt, spontaner Tat, erheblicher Alkoholisierung, jugendlichem Alter oder einem Geständnis mit Wiedergutmachung. Seine Annahme entscheidet häufig darüber, ob eine Bewährungsstrafe erreichbar ist.

Was gilt beim Abziehen unter Jugendlichen?

Wenn Jugendliche einem anderen unter Drohung Handy, Jacke, Kopfhörer oder Geld abnehmen, ist das rechtlich in der Regel ein Raub oder eine räuberische Erpressung. Die Taten werden im Freundeskreis oft als Mutprobe oder Spaß verharmlost, wiegen strafrechtlich aber schwer. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und häufig auch für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gelten dann nicht; das Gericht wählt Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe.

Gerade bei Gruppentaten stellt sich die Frage, wer was getan hat und wer nur dabei war. Ob jemand Mittäter oder nur anwesend war, ist für die Rechtsfolgen entscheidend. Eltern, deren Kind wegen eines solchen Vorwurfs vorgeladen wird, sollten dafür sorgen, dass es keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung macht.

Wie verteidigt Dr. Löw bei einem Raubvorwurf?

Die Verteidigung setzt beim Nachweis an: Stimmt die Identifizierung durch das Opfer, die oft nach wenigen Sekunden unter großem Stress erfolgte? Wie wurde die Wahllichtbildvorlage durchgeführt? Gibt es Videoaufnahmen, Funkzellendaten oder DNA-Spuren, und was beweisen sie wirklich? Danach geht es um die rechtliche Einordnung: Raub oder nur Diebstahl und Nötigung, räuberischer Diebstahl oder Flucht ohne Beutesicherungsabsicht, schwerer Raub oder Raub ohne gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall oder nicht.

Dr. Löw kennt Raubverfahren aus seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt auch aus Sicht der Anklage. Er nimmt zunächst Akteneinsicht und entscheidet mit Ihnen, ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist. Bei Untersuchungshaft beantragt er Haftprüfung oder legt Haftbeschwerde ein, siehe Haftprüfung und Haftbeschwerde. Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen. Bei einem Verbrechensvorwurf ist eine frühe Verteidigung aber besonders wichtig, weil schon im Ermittlungsverfahren die Weichen für die rechtliche Einordnung gestellt werden.

Häufige Fragen

Welche Strafe droht für Raub als Ersttäter?

Das Gesetz sieht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor, im minder schweren Fall sechs Monate bis fünf Jahre (§ 249 StGB). Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann bei günstiger Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB).

Kann ein Raub nach § 153a StPO eingestellt werden?

Nein. Raub ist ein Verbrechen, und §§ 153, 153a StPO gelten nur für Vergehen. Möglich ist eine Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.

Ist es Raub, wenn ich nur mit Gewalt gedroht habe?

Ja, wenn die Drohung eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben betraf und der Täter die Sache dann wegnimmt oder das Opfer sie herausgibt. Je nach Ablauf ist das Raub oder räuberische Erpressung, die gleich bestraft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Erpressung und räuberischer Erpressung?

Bei der räuberischen Erpressung wird mit Gewalt gegen eine Person oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht (§ 255 StGB). Bei der einfachen Erpressung reicht die Drohung mit einem anderen empfindlichen Übel, etwa der Veröffentlichung von Fotos (§ 253 StGB).

Bekomme ich bei einem Raubvorwurf einen Pflichtverteidiger?

Ja. Weil Raub ein Verbrechen ist, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Sie können einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen.

Wann verjährt ein Raub?

Nach 20 Jahren, weil das Höchstmaß der Strafe über zehn Jahre liegt (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB). Bei Raub mit Todesfolge beträgt die Frist 30 Jahre.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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