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Was tun bei einer Anklage

Anklageschrift erhalten: Was jetzt zu tun ist

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Mit der Anklageschrift fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob Sie Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erheben wollen (§ 201 Abs. 1 StPO). Diese Frist im sogenannten Zwischenverfahren ist die letzte Gelegenheit, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern, denn das Gericht eröffnet nur bei hinreichendem Tatverdacht (§ 203 StPO). Lassen Sie die Anklage sofort von einem Verteidiger prüfen; bei Anklagen zum Schöffengericht oder Landgericht ist die Verteidigung ohnehin notwendig (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO).

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Das Zwischenverfahren in Zahlen und Normen

Mitteilung der Anklage (§ 201 Abs. 1 StPO)durch das Gericht, mit Frist für Beweisanträge und Einwendungen
Maßstab der Eröffnung (§ 203 StPO)hinreichender Tatverdacht, also eine Verurteilung ist wahrscheinlicher als ein Freispruch
Nichteröffnung (§ 204 StPO)Beschluss mit Begründung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen; die Staatsanwaltschaft kann sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO)
Eröffnungsbeschluss (§ 207, § 210 Abs. 1 StPO)für den Angeklagten nicht anfechtbar
Pflichtverteidiger (§ 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO)von Amts wegen, sobald zur Erklärung aufgefordert wird und ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt
Ladungsfrist zur Hauptverhandlung (§ 217 StPO)mindestens eine Woche zwischen Zustellung der Ladung und Termin

Was bedeutet es, wenn ich eine Anklageschrift bekomme?

Eine Anklageschrift bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat und eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Sie hat deshalb beim zuständigen Gericht beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 199 Abs. 2, § 170 Abs. 1 StPO). Ab jetzt sind Sie nicht mehr Beschuldigter, sondern Angeschuldigter. Zugestellt wird die Anklage vom Gericht, nicht von der Staatsanwaltschaft, meist in einem gelben Umschlag mit Zustelldatum.

Die Anklageschrift enthält die Ihnen vorgeworfene Tat mit Zeit und Ort, die angewendeten Strafvorschriften, die Beweismittel, also Zeugen, Urkunden, Gutachten und Datenträger, und das Gericht, vor dem verhandelt werden soll. Nur bei einer Anklage zum Strafrichter darf die Staatsanwaltschaft auf die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen verzichten (§ 200 Abs. 2 StPO); bei Schöffengericht und Landgericht muss sie es darstellen. Das Aktenzeichen des Gerichts verrät, wohin die Reise geht: „Ds“ steht für den Strafrichter am Amtsgericht, „Ls“ für das Schöffengericht, „KLs“ für die große Strafkammer am Landgericht.

Welche Frist habe ich nach Zustellung der Anklage?

Die Frist bestimmt der Vorsitzende des Gerichts selbst; sie steht in dem Begleitschreiben zur Anklage und ist häufig knapp bemessen (§ 201 Abs. 1 StPO). Eine gesetzlich festgelegte Länge gibt es nicht. Innerhalb dieser Frist können Sie erklären, ob Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung vorbringen wollen.

Die Frist ist keine Ausschlussfrist in dem Sinn, dass später gar nichts mehr ginge. Entscheidet das Gericht aber über die Eröffnung, bevor Sie sich geäußert haben, ist der wichtigste Moment vorbei: Der Eröffnungsbeschluss kann vom Angeklagten nicht angefochten werden (§ 210 Abs. 1 StPO). Reicht die Zeit für eine gründliche Stellungnahme nicht, beantragt Ihr Verteidiger eine Fristverlängerung; bei umfangreichen Akten ist das üblich und gut begründbar.

Kann ich verhindern, dass es zur Hauptverhandlung kommt?

Ja, das Gericht muss die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn es Sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht für hinreichend verdächtig hält (§ 203, § 204 StPO). Genau dafür ist das Zwischenverfahren da: Ein Richter, der die Akte neu liest, prüft, ob die Anklage trägt. Die Erfolgsaussichten hängen ganz vom Einzelfall ab; versprechen lässt sich nichts. Ansatzpunkte gibt es aber häufiger, als Angeschuldigte annehmen:

  • Die Beweise reichen für den Vorsatz nicht aus, etwa bei Vorwürfen der Geldwäsche oder des Betrugs.
  • Ein Beweismittel ist nicht verwertbar, zum Beispiel weil eine Belehrung fehlte oder eine Durchsuchung rechtswidrig war.
  • Die rechtliche Würdigung stimmt nicht, etwa weil statt einer gefährlichen nur eine einfache Körperverletzung in Betracht kommt.
  • Die Tat ist verjährt oder ein erforderlicher Strafantrag fehlt.

Auch wenn eine Nichteröffnung nicht realistisch ist, bewirkt eine gute Stellungnahme oft etwas: Das Gericht kann die Anklage mit Änderungen zulassen (§ 207 Abs. 2 StPO), einzelne Taten ausnehmen oder vor einem niedrigeren Gericht eröffnen. Möglich ist auch eine Einstellung durch das Gericht, etwa nach § 153a Abs. 2 StPO gegen eine Auflage, wenn Staatsanwaltschaft und Angeschuldigter zustimmen. Wie solche Einstellungen funktionieren, erklärt der Ratgeber Einstellung des Strafverfahrens.

Bekomme ich nach der Anklage einen Pflichtverteidiger?

Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Sie noch keinen Verteidiger haben, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt, sobald das Gericht Sie zur Erklärung über die Anklageschrift auffordert (§ 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO). Notwendig ist die Verteidigung unter anderem, wenn die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfinden soll, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ein Verteidiger geboten erscheint (§ 140 StPO).

Mit der Anklage erhalten Sie in diesen Fällen meist ein Schreiben, in dem das Gericht Sie auffordert, binnen einer Frist einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Nutzen Sie diese Frist. Benennen Sie niemanden, sucht das Gericht einen Anwalt aus. Den von Ihnen benannten Verteidiger muss es bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Mehr dazu im Ratgeber Pflichtverteidiger.

Was sollte ich jetzt konkret tun?

Sichern Sie die Frist und geben Sie die Anklage sofort an einen Verteidiger, der die vollständige Akte anfordert. Die Schritte im Einzelnen:

  1. Umschlag mit Zustelldatum aufheben, die vom Gericht gesetzte Frist notieren.
  2. Prüfen, ob im Anschreiben eine Frist zur Benennung eines Verteidigers gesetzt ist.
  3. Verteidiger beauftragen; er zeigt sich beim Gericht an und erhält dort Akteneinsicht (§ 147 StPO).
  4. Mit dem Verteidiger die Anklage Punkt für Punkt durchgehen: Was ist belegt, was nur behauptet, welche Zeugen fehlen?
  5. Entscheiden, ob Einwendungen, Beweisanträge oder Gespräche über eine Einstellung oder eine Verständigung den richtigen Weg bilden.
  6. Keinen Kontakt zu Zeugen oder Mitbeschuldigten aufnehmen, um „die Sache zu klären“. Das kann als Einwirkung auf Zeugen gewertet werden und im schlimmsten Fall sogar einen Haftgrund liefern.

Unterlagen, die Sie entlasten könnten, etwa Kontoauszüge, Chatverläufe, Arbeitsnachweise oder Arztberichte, sollten Sie sammeln und Ihrem Verteidiger geben, nicht dem Gericht direkt schicken.

Wie geht es nach dem Eröffnungsbeschluss weiter?

Eröffnet das Gericht das Hauptverfahren, stellt es Ihnen den Eröffnungsbeschluss spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zu (§ 215 StPO). Zwischen Zustellung der Ladung und Termin muss mindestens eine Woche liegen (§ 217 StPO). In der Hauptverhandlung werden die Beweise unmittelbar erhoben, Zeugen vernommen und am Ende ein Urteil gesprochen. Wie der Termin abläuft und was Sie dort erwartet, beschreibt die Seite Hauptverhandlung.

Die Arbeit im Zwischenverfahren ist auch dann nicht umsonst, wenn eröffnet wird. Beweisanträge, die das Gericht noch nicht erledigt hat, können in der Hauptverhandlung wiederholt werden, und die Stellungnahme zeigt dem Gericht früh, wo die Schwächen der Anklage liegen. Nach dem Urteil laufen wieder kurze Fristen, die die Seite Urteil erhalten erklärt.

Häufige Fragen

Muss ich auf die Anklageschrift antworten?

Nein, eine Pflicht zur Äußerung besteht nicht. Wer die Frist ungenutzt lässt, verschenkt aber die Möglichkeit, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern oder die Anklage zu verändern.

Kann ich gegen die Anklage Beschwerde einlegen?

Gegen die Anklageschrift selbst nicht. Gegen den Beschluss, mit dem das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, haben Sie als Angeklagter ebenfalls kein Rechtsmittel (§ 210 Abs. 1 StPO). Deshalb ist die Stellungnahme vor der Eröffnung so wichtig.

Wie lange dauert es von der Anklage bis zur Hauptverhandlung?

Das hängt von der Belastung des Gerichts und vom Umfang der Sache ab und kann einige Wochen bis viele Monate dauern. In Haftsachen geht es schneller, weil das Beschleunigungsgebot dort besonders streng gilt.

Kann das Verfahren nach der Anklage noch eingestellt werden?

Ja. Das Gericht kann das Verfahren in jeder Lage einstellen, etwa wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 2 StPO) oder gegen eine Auflage (§ 153a Abs. 2 StPO), wenn Staatsanwaltschaft und Angeschuldigter zustimmen.

Was ist der Unterschied zwischen Anklage und Strafbefehl?

Bei einer Anklage entscheidet das Gericht nach einer mündlichen Hauptverhandlung. Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren, gegen die Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen müssen, sonst wird er rechtskräftig.

Wird die Anklage öffentlich verlesen?

In der Hauptverhandlung trägt die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz vor, und die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Bei Jugendlichen und in bestimmten Fällen zum Schutz von Zeugen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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