Ein Fake-Profil unter dem Namen oder mit den Fotos einer anderen Person ist nicht als solches strafbar, erfüllt aber oft mehrere Straftatbestände: § 33 KUG beim Verwenden fremder Fotos, Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185, 187 StGB) bei herabwürdigenden Inhalten, Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB), wenn wiederholt Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft verbreitet werden, und Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), wenn das Profil im Rechtsverkehr täuschen soll, etwa bei Bestellungen oder Verträgen. Wird das Profil für Betrug genutzt, kommt § 263 StGB hinzu.
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Fake-Profil: die einschlägigen Vorschriften
| Fremde Fotos verwenden (§ 33 KUG) | bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; nur auf Antrag |
|---|---|
| Beleidigung, Verleumdung (§§ 185, 187 StGB) | bis zu zwei bzw. fünf Jahren; nur auf Antrag (§ 194 StGB) |
| Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB) | bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; kein Antragsdelikt |
| Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) | bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Versuch strafbar |
| Betrug über das Profil (§ 263 StGB) | bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
| Auskunft über den Inhaber (§ 21 TDDDG) | zivilrechtliche Auskunft beim Landgericht, u. a. bei §§ 185 bis 187, 201a, 241, 269 StGB |
Ist ein Fake-Profil strafbar?
Ein Profil unter falschem Namen ist für sich genommen nicht strafbar; viele Menschen nutzen Pseudonyme. Strafbar wird ein Fake-Profil, wenn es sich als eine bestimmte echte Person ausgibt und dabei weitere Grenzen überschreitet. Welche Vorschriften greifen, hängt davon ab, was mit dem Profil geschieht.
- Fremde Fotos: Wer Bilder einer erkennbaren Person ohne Einwilligung in einem Profil öffentlich zeigt, verbreitet ein Bildnis (§ 33 KUG).
- Herabwürdigende Inhalte: Postet das Profil im Namen des Opfers peinliche, sexuelle oder beleidigende Inhalte, kommen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung in Betracht (§§ 185 bis 187 StGB).
- Wiederholtes Vorgehen: § 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB bestraft, wer wiederholt Inhalte, die eine Person verächtlich machen, unter Vortäuschung ihrer Urheberschaft verbreitet. Das trifft typische Fake-Profile, die über längere Zeit im Namen des Opfers auftreten.
- Täuschung im Rechtsverkehr: Wird das Profil genutzt, um Verträge zu schließen, Waren zu bestellen oder Kredite zu beantragen, kann § 269 StGB erfüllt sein.
Auch der Zweck spielt eine Rolle. Ein Profil, das erkennbar als Parodie gekennzeichnet ist, wird anders bewertet als eines, das gezielt den Eindruck erweckt, die echte Person spreche.
Wann liegt eine Fälschung beweiserheblicher Daten vor?
Nach § 269 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte Urkunde vorliegen würde. Vereinfacht: Die Daten erwecken den Eindruck, eine bestimmte Person habe eine rechtlich erhebliche Erklärung abgegeben, obwohl sie das nicht hat.
Bei einem reinen Social-Media-Profil zur Unterhaltung oder zum Mobbing fehlt es oft an der Täuschung im Rechtsverkehr. Anders ist es, wenn unter fremdem Namen ein Konto bei einem Onlinehändler, einer Bank oder einem Zahlungsdienst angelegt wird, wenn Bestellungen aufgegeben oder Verträge geschlossen werden. Dann ist § 269 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe naheliegend, häufig zusammen mit Betrug. Weitere Fälle der Fälschung digitaler Daten, etwa gefälschte PDF-Rechnungen, behandelt die Seite zur Fälschung digitaler Daten.
Wie lassen Sie ein Fake-Profil löschen?
Am schnellsten geht es meist über die Meldefunktion der Plattform. Große Netzwerke bieten eigene Meldewege für Identitätsdiebstahl, bei denen Sie mit einem Ausweisdokument nachweisen, dass Sie die echte Person sind. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen über rechtswidrige Inhalte prüfen und ihre Entscheidung begründen.
- Profil mit Adresse, Profilnamen und Inhalten per Screenshot dokumentieren, bevor Sie melden.
- Über die Funktion für Identitätsdiebstahl oder Nachahmung melden, nicht nur über eine allgemeine Spam-Meldung.
- Kontakte warnen, damit sie keine Nachrichten des Profils beantworten und kein Geld überweisen.
- Bleibt die Plattform untätig, kann zivilrechtlich Unterlassung und Löschung verlangt werden.
Wie wird der Täter hinter einem Fake-Profil ermittelt?
Im Strafverfahren fragt die Polizei bei der Plattform Bestands- und Nutzungsdaten ab, etwa die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und die IP-Adressen der Anmeldungen. Über die IP-Adresse lässt sich beim Internetanbieter der Anschlussinhaber ermitteln (§ 100j StPO). Bei ausländischen Plattformen dauert das oft länger, weil Auskünfte über internationale Rechtshilfe oder freiwillige Kooperation laufen.
Zivilrechtlich können Betroffene über das Landgericht eine Anordnung beantragen, nach der die Plattform Auskunft über den Inhaber geben muss (§ 21 Abs. 2 und 3 TDDDG). Das ist möglich, wenn der Inhalt bestimmte Straftatbestände erfüllt, darunter §§ 185 bis 187, 201a, 241 und 269 StGB. Häufig liefern auch Indizien wichtige Hinweise, etwa Fotos, die nur ein bestimmter Personenkreis hatte, oder Formulierungen aus früheren Nachrichten.
Was sollten Betroffene bei der Anzeige beachten?
Stellen Sie ausdrücklich Strafantrag, und zwar innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie vom Profil und vom Verdacht gegen eine bestimmte Person erfahren haben (§ 77b StGB). Viele der einschlägigen Delikte, etwa Beleidigung und § 33 KUG, werden nur auf Antrag verfolgt. Geben Sie der Polizei die gesicherten Screenshots, die Profiladressen, die Namen von Kontakten, die angeschrieben wurden, und eventuelle Verdachtsmomente.
Dr. Löw unterstützt Betroffene dabei, die Anzeige vollständig und mit den richtigen Anträgen zu erstatten. Für Löschung, Unterlassung und Schadensersatz arbeitet er mit PRIGGE RECHT zusammen. Wird das Opfer zusätzlich verfolgt oder kontaktiert, sollten Sie auch an Nachstellung denken; mehr dazu unter Cyberstalking. Wurde Ihr eigenes Konto übernommen, statt dass ein neues angelegt wurde, lesen Sie Account gehackt.
Welche Rolle spielen Fake-Profile beim Betrug?
Fake-Profile sind ein häufiges Werkzeug für Betrug. Täter kopieren das Profil einer realen Person, schreiben deren Kontakte an und bitten um Geld, um Gutscheincodes oder um einen Bestätigungscode für ein Konto. Bei Love-Scamming bauen sie über Wochen Vertrauen auf, bevor sie Geld verlangen. Bei Kleinanzeigen und Online-Shops geben sie sich als seriöse Verkäufer aus. In all diesen Fällen liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor, bei gewerbs- oder bandenmäßigem Vorgehen ein besonders schwerer Fall mit sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Für die Person, deren Identität missbraucht wurde, ist es wichtig, schnell zu reagieren: Kontakte warnen, Anzeige erstatten und die Anzeigebestätigung aufbewahren. Sie belegt später gegenüber Geschädigten, Banken oder Inkassounternehmen, dass nicht Sie hinter dem Profil standen. Wer selbst geschädigt wurde, sollte ebenfalls Anzeige erstatten und bei Überweisungen sofort die Bank informieren. Wie Betrug mit Computern und fremden Daten bestraft wird, erklärt die Seite Computerbetrug.
Was droht, wenn Ihnen ein Fake-Profil vorgeworfen wird?
Die Folgen reichen je nach Vorwurf von einer Einstellung bis zu einer Freiheitsstrafe. Ein einzelnes Scherzprofil mit einem fremden Foto wird anders bewertet als ein Profil, das über Monate genutzt wurde, um eine frühere Partnerin bloßzustellen, oder eines, über das Waren bestellt wurden. Neben dem Strafverfahren drohen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Geldentschädigung.
Machen Sie keine Angaben zur Sache und verändern Sie das Profil nicht auf eigene Faust. Ob und wann eine Löschung sinnvoll ist, etwa um eine fortdauernde Rechtsverletzung zu beenden, sollten Sie mit Ihrem Verteidiger abstimmen. Ihr Verteidiger prüft nach Akteneinsicht, ob die Zuordnung des Profils zu Ihnen trägt, welche Tatbestände tatsächlich erfüllt sind und ob ein wirksamer Strafantrag vorliegt. Wie Sie mit einer Vorladung umgehen, steht unter Vorladung der Polizei.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, ein Profil mit dem Namen meines Ex-Partners anzulegen?
Je nach Inhalt ja. Werden Fotos verwendet oder herabwürdigende Inhalte im Namen der Person gepostet, kommen § 33 KUG, Beleidigung und bei wiederholtem Vorgehen Nachstellung nach § 238 StGB in Betracht.
Mit meinem Namen wurden Waren bestellt. Was ist das?
Das kann eine Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB und ein Betrug sein. Erstatten Sie Anzeige, widersprechen Sie den Forderungen schriftlich und legen Sie die Anzeigebestätigung bei.
Muss die Plattform mir sagen, wer hinter dem Profil steckt?
Nicht ohne Weiteres. Zivilrechtlich ist eine Auskunft nach gerichtlicher Anordnung möglich (§ 21 TDDDG), wenn der Inhalt bestimmte Straftatbestände erfüllt. Im Strafverfahren fragt die Polizei die Daten ab.
Wie schnell muss ich Anzeige erstatten?
Den Strafantrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben. Sichern Sie Beweise sofort, weil Profile schnell gelöscht werden.
Ist ein Fake-Profil mit ausgedachtem Namen strafbar?
Nein, solange es keine echte Person nachahmt und nicht für Straftaten wie Betrug genutzt wird. Pseudonyme sind erlaubt, auch wenn Plattformen sie in ihren Nutzungsbedingungen teilweise verbieten.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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