Wer einer anderen Person einen pornografischen Inhalt schickt, ohne dass sie darum gebeten hat, macht sich nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar; die Strafe beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das betrifft auch das ungefragte Foto des eigenen Geschlechtsteils („Dickpic“) per Messenger, Dating-App oder AirDrop, sofern das Bild pornografisch ist. Die Tat ist ein Offizialdelikt und wird ohne Strafantrag verfolgt; ist die empfangende Person unter 18 oder unter 14 Jahren, gelten zusätzliche und deutlich strengere Vorschriften.
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§ 184 StGB beim Verschicken: die Eckdaten
| Vorschrift | § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB: pornografischen Inhalt an einen anderen gelangen lassen, ohne von diesem aufgefordert zu sein |
|---|---|
| Strafrahmen | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| Versuch | nicht strafbar |
| Strafantrag | nicht erforderlich, Offizialdelikt |
| Empfänger unter 18 (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB) | ebenfalls bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, auch wenn der Jugendliche zugestimmt hat |
| Empfänger unter 14 (§ 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB) | Einwirken auf ein Kind durch pornografische Inhalte: sechs Monate bis zehn Jahre |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) | drei Jahre |
Ist es strafbar, ungefragt ein Dickpic zu verschicken?
Ja, wenn das Bild pornografisch ist und die empfangende Person nicht darum gebeten hat. § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB bestraft, wer einen pornografischen Inhalt an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Die Vorschrift schützt davor, ungewollt mit Pornografie konfrontiert zu werden. Sie stammt aus der Zeit unverlangt zugeschickter Briefe und Kataloge, wird heute aber vor allem auf digitale Nachrichten angewendet.
Auf das Medium kommt es nicht an. Erfasst sind Nachrichten über WhatsApp, Instagram, Snapchat, Dating-Apps, E-Mail und AirDrop. Es genügt, dass der Inhalt in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, also auf seinem Gerät ankommt. Ob er das Bild öffnet, ist unerheblich.
Wann ist ein Bild pornografisch?
Pornografisch ist nach der Rechtsprechung eine Darstellung, die sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ohne sonstigen Bezug ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt. Ein bloßes Nacktbild ist deshalb nicht automatisch pornografisch.
Bei Fotos des erigierten Glieds oder bei Aufnahmen sexueller Handlungen nehmen Gerichte das regelmäßig an. Bei weniger eindeutigen Bildern, etwa einem Oberkörper in Unterwäsche oder einem künstlerischen Akt, ist die Einordnung offen. Hier liegt im Verfahren oft ein Ansatzpunkt. Videos und GIFs aus Pornoportalen sind in aller Regel pornografisch, auch wenn sie nicht den Absender zeigen.
Im Zweifel lassen Ermittler das Bild zur Akte nehmen und bewerten es selbst.
Wann liegt eine Aufforderung vor?
Strafbar ist nur das unaufgeforderte Zusenden. Hat die empfangende Person ausdrücklich oder erkennbar um ein solches Bild gebeten, ist § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB nicht erfüllt. Eine Aufforderung kann sich aus dem Verlauf eines Chats ergeben, etwa wenn beide Seiten sich zuvor gegenseitig intime Bilder geschickt haben oder der Empfänger ein solches Bild verlangt hat.
Wer sich auf eine Aufforderung beruft, sollte den gesamten Chatverlauf nicht löschen. Er ist das wichtigste Beweismittel. Umgekehrt reicht ein allgemeiner Flirt in einer Dating-App nicht ohne Weiteres als Aufforderung zu pornografischen Inhalten. Maßgeblich ist, ob der Empfänger zum Ausdruck gebracht hat, gerade solche Bilder erhalten zu wollen.
Was gilt, wenn die empfangende Person minderjährig ist?
Bei minderjährigen Empfängern ist die Lage deutlich ernster. Wer einer Person unter 18 Jahren einen pornografischen Inhalt anbietet, überlässt oder zugänglich macht, ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, und zwar auch dann, wenn der Jugendliche darum gebeten hat. Eine Aufforderung entlastet hier nicht.
Ist die empfangende Person ein Kind unter 14 Jahren, kommt § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt durch Einwirken mit pornografischen Inhalten. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis zehn Jahre. Strafbar ist auch der Versuch, wenn der Täter irrig annimmt, mit einem Kind zu schreiben, etwa wenn sich hinter dem Profil ein Ermittler oder eine erwachsene Person verbirgt (§ 176a Abs. 3 Satz 2 StGB). Solche Vorwürfe sollten Sie in keinem Fall ohne Verteidiger beantworten.
Wie kommt es zu einem Verfahren und wie läuft es ab?
Die empfangende Person erstattet Anzeige, meist mit einem Screenshot des Bildes und des Profils. Viele Polizeibehörden bieten dafür Onlinewachen an. Die Polizei ermittelt über die Telefonnummer oder eine Auskunft der Plattform, wem das Konto gehört, und schickt einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. In manchen Fällen wird das Handy sichergestellt, vor allem wenn der Verdacht besteht, dass Minderjährige betroffen sind.
Neben § 184 StGB prüfen Staatsanwaltschaften häufig eine Beleidigung nach § 185 StGB, weil ein ungefragtes Dickpic als Herabwürdigung verstanden werden kann. Die Beleidigung wird allerdings nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB). Bei wiederholten Nachrichten an dieselbe Person kann eine Nachstellung nach § 238 StGB hinzukommen.
Wer selbst ein solches Bild erhalten hat, kann Anzeige erstatten, auch online. Hilfreich sind ein Screenshot, der Profil, Telefonnummer und Zeitpunkt zeigt, und die Angabe, dass Sie das Bild nicht angefordert haben. Bei Bildern von Minderjährigen fertigen Sie keine Kopien an, sondern beschreiben den Inhalt.
Wie verteidigt Dr. Löw bei einem solchen Vorwurf?
Die Verteidigung beginnt mit der Akte. In vielen Verfahren besteht sie im Wesentlichen aus einem Screenshot und der Angabe, welches Profil oder welche Nummer das Bild gesendet hat. Dr. Löw prüft, ob der Screenshot vollständig ist, ob die Zuordnung des Kontos zum Beschuldigten belegt ist und ob der Chatverlauf eine Aufforderung enthält, die im Screenshot fehlt. Bei Dating-Apps und sozialen Netzwerken lassen sich Gesprächsverläufe oft über die Datenauskunft der Plattform rekonstruieren.
Hinzu kommt die rechtliche Einordnung: Ist das Bild pornografisch oder nur ein Nacktbild? War der Empfänger volljährig, und durfte der Absender davon ausgehen? Liegt bei einer mitangezeigten Beleidigung ein wirksamer Strafantrag vor? Bei einem Ersttäter und einer einzelnen Nachricht an eine erwachsene Person ist eine Einstellung häufig ein realistisches Ziel. Bei Vorwürfen mit minderjährigen Empfängern geht es dagegen um schwere Delikte, bei denen jede Aussage vorher mit dem Verteidiger abgestimmt sein muss. Dr. Löw war Staatsanwalt im Sonderdezernat für Cybercrime und kennt die Auswertung von Chats und Handydaten aus der Praxis.
Welche Strafe droht und wie reagieren Sie richtig?
Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei Ersttätern und einem einzelnen Bild an eine erwachsene Person kommen eine Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) oder ein Strafbefehl mit Geldstrafe in Betracht. Mehrere Empfänger, wiederholtes Vorgehen oder minderjährige Empfänger verschlechtern die Lage deutlich.
- Keine Angaben zur Sache im Anhörungsbogen oder bei der Polizei. Schon der Satz „Ja, das Bild habe ich geschickt, sie wollte es aber“ räumt den objektiven Tatbestand ein.
- Chatverlauf sichern und nichts löschen, auch keine Konten.
- Keinen Kontakt zur empfangenden Person aufnehmen, um die Sache zu klären.
- Akteneinsicht über einen Verteidiger, danach Entscheidung über eine Stellungnahme.
Dr. Löw prüft, ob das Bild pornografisch ist, ob eine Aufforderung vorlag, wer das Konto genutzt hat und ob eine Einstellung erreichbar ist. Wie Sie mit dem Anhörungsbogen umgehen, steht unter Anhörungsbogen.
Häufige Fragen
Ist ein Dickpic per AirDrop an Fremde strafbar?
Ja, wenn das Bild pornografisch ist. AirDrop ist ein Weg, einen Inhalt an einen anderen gelangen zu lassen. Wer im Zug oder in der Bahn unbekannten Personen solche Bilder schickt, erfüllt § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB; sind darunter Minderjährige, zusätzlich Nr. 1.
Muss die Empfängerin einen Strafantrag stellen?
Für § 184 StGB nicht, die Polizei ermittelt von Amts wegen. Für eine zusätzliche Beleidigung ist dagegen ein Strafantrag nötig.
Bin ich strafbar, wenn sie vorher selbst Bilder geschickt hat?
Das kann eine Aufforderung sein, muss es aber nicht. Entscheidend ist, ob sie zu erkennen gegeben hat, solche Bilder von Ihnen erhalten zu wollen. Der gesamte Chatverlauf ist dafür das wichtigste Beweismittel.
Was droht bei einem Bild an eine 15-Jährige?
Dann greift § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB unabhängig davon, ob sie zugestimmt hat. Je nach Inhalt und Kontext prüfen die Ermittler auch weitere Sexualdelikte. Machen Sie keine Angaben und wenden Sie sich an einen Verteidiger.
Werde ich durch eine Geldstrafe vorbestraft?
Eine Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Ins normale Führungszeugnis kommt eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze nicht, ins erweiterte Führungszeugnis wegen der Sonderregel für §§ 183 bis 184g StGB aber schon.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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