Eine Beleidigung nach § 185 StGB ist die Kundgabe von Missachtung gegenüber einem anderen, etwa durch Schimpfwörter, Gesten oder herabwürdigende Werturteile; sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, öffentlich oder mittels einer Tätlichkeit bis zu zwei Jahren. Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen sind als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder, wenn sie bewusst unwahr sind, als Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar. Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB).
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Beleidigungsdelikte im Überblick
| Beleidigung (§ 185 StGB) | bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels Tätlichkeit bis zu zwei Jahren |
|---|---|
| Üble Nachrede (§ 186 StGB) | nicht erweislich wahre ehrenrührige Tatsache; bis zu einem Jahr, öffentlich bis zu zwei Jahren |
| Verleumdung (§ 187 StGB) | wissentlich unwahre Tatsache; bis zu zwei Jahren, öffentlich bis zu fünf Jahren |
| Strafantrag (§ 194 StGB) | erforderlich; Ausnahmen u. a. bei §§ 188, 192a, wenn das besondere öffentliche Interesse bejaht wird |
| Antragsfrist (§ 77b StGB) | drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter |
| Verjährung (§ 78 Abs. 3 StGB) | § 185 einfach und § 186: drei Jahre; qualifizierte Fälle und § 187: fünf Jahre |
| Privatklage (§§ 374, 380 StPO) | möglich, in der Regel nach erfolglosem Sühneversuch vor der Schiedsperson |
Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn?
Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung. Das kann mündlich, schriftlich, durch Gesten wie den ausgestreckten Mittelfinger oder durch ein Verhalten geschehen. Erfasst sind vor allem Werturteile: Schimpfwörter, herabsetzende Vergleiche, abwertende Bezeichnungen. Die Äußerung muss den Betroffenen oder einen Dritten erreichen; Selbstgespräche oder Tagebucheinträge sind keine Beleidigung.
Nicht jede scharfe Äußerung ist strafbar. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch polemische, überspitzte und verletzende Kritik, besonders in Auseinandersetzungen über Themen von öffentlichem Interesse. Die Gerichte müssen deshalb abwägen, ob die Äußerung noch einen Sachbezug hat oder nur noch der Herabsetzung der Person dient. Ausnahmen gelten für Formalbeleidigungen und Schmähkritik, bei denen eine Abwägung entbehrlich ist. Wer in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelt, etwa in einer dienstlichen Beurteilung oder einer Beschwerde, ist nur strafbar, wenn sich die Beleidigung aus der Form oder den Umständen ergibt (§ 193 StGB).
Was unterscheidet Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung?
Der Unterschied liegt darin, ob ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung vorliegt und ob die Tatsache wahr ist.
| Delikt | Äußerung | Beispiel | Strafrahmen |
|---|---|---|---|
| Beleidigung, § 185 StGB | Werturteil gegenüber dem Betroffenen oder Dritten | ein Schimpfwort ins Gesicht | bis ein Jahr, qualifiziert bis zwei Jahre |
| Üble Nachrede, § 186 StGB | ehrenrührige Tatsache gegenüber Dritten, die nicht erweislich wahr ist | „Der Nachbar hat die Kasse im Verein geplündert“, ohne Beleg | bis ein Jahr, öffentlich bis zwei Jahre |
| Verleumdung, § 187 StGB | ehrenrührige Tatsache, die der Täter sicher als unwahr kennt | bewusst erfundener Vorwurf einer Straftat | bis zwei Jahre, öffentlich bis fünf Jahre |
Bei der üblen Nachrede trägt im Ergebnis der Äußernde das Risiko, dass die Wahrheit nicht bewiesen werden kann. Bei der Verleumdung muss die Staatsanwaltschaft dagegen nachweisen, dass er die Unwahrheit kannte. Ist eine Äußerung gegen eine Person des politischen Lebens bis hin zur kommunalen Ebene gerichtet und öffentlich begangen, gilt der erhöhte Strafrahmen des § 188 StGB. Das betrifft vor allem Äußerungen im Internet; mehr dazu unter Beleidigung und Hasskommentare im Internet.
Wird eine Beleidigung ohne Strafantrag verfolgt?
In der Regel nicht. Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB). Der Verletzte muss den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem er von Tat und Täter erfahren hat (§ 77b StGB). Ohne wirksamen Antrag muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Wird der Antrag zurückgenommen, endet das Verfahren ebenfalls (§ 77d StGB); wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Anzeige zurückziehen.
Es gibt Ausnahmen. Bei Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) und bei verhetzenden Beleidigungen (§ 192a StGB) kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht; der Verletzte kann dem aber widersprechen (§ 194 Abs. 1 Satz 3 und 4 StGB). Ist ein Amtsträger in Bezug auf seinen Dienst beleidigt worden, etwa ein Polizeibeamter bei einem Einsatz, kann auch der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen (§ 194 Abs. 3 StGB). Das ist in der Praxis häufig.
Was bedeuten Privatklage und Sühneversuch?
Die Beleidigung ist ein Privatklagedelikt: Der Verletzte kann sie selbst vor Gericht bringen, ohne dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft erhebt öffentliche Klage nur, wenn das im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO). In vielen Fällen, besonders bei Streit unter Nachbarn, Kollegen oder Familienangehörigen, verneint sie das und verweist den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg.
Vor einer Privatklage wegen Beleidigung muss in der Regel ein Sühneversuch bei einer Vergleichsbehörde erfolglos geblieben sein (§ 380 Abs. 1 StPO). In Nordrhein-Westfalen sind das die Schiedspersonen der Gemeinden. Kommt es dort zu einer Einigung, etwa einer Entschuldigung und einer Zahlung, ist die Sache erledigt. Viele Verfahren wegen Beleidigung enden auf diesem Weg, ohne dass es je zu einer Hauptverhandlung kommt.
Welche Strafe droht bei Beleidigung?
Bei einer ersten Beleidigung ohne öffentliche Wirkung enden die meisten Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe ist bei Ersttätern die Ausnahme. Die Zahl der Tagessätze hängt von der Schwere der Äußerung, der Wirkung beim Betroffenen und den Umständen ab, die Höhe des Tagessatzes vom Nettoeinkommen (§ 40 StGB). Wie ein Tagessatz berechnet wird, zeigt der Ratgeber Tagessatz berechnen.
Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann das Gericht beide Beteiligten oder einen von ihnen für straffrei erklären (§ 199 StGB). Das betrifft typische wechselseitige Beschimpfungen im Streit. Häufig bietet sich auch eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung nach § 153a StPO an. Eine solche Einstellung ist keine Verurteilung und wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Was gilt bei einer Beleidigung von Polizeibeamten?
Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten gehören zu den häufigsten Beleidigungsverfahren. Sie entstehen oft bei Verkehrskontrollen, Einsätzen nach Streitigkeiten oder bei Festnahmen, wenn die Situation angespannt ist. Rechtlich gelten dieselben Vorschriften wie bei anderen Personen. Der Strafantrag wird hier aber regelmäßig vom Dienstvorgesetzten gestellt (§ 194 Abs. 3 StGB), und die Staatsanwaltschaft verweist seltener auf den Privatklageweg als bei privaten Streitigkeiten.
Hinzu kommt, dass Polizeibeamte als Zeugen auftreten, die den Vorfall in einem Bericht festgehalten haben, oft gemeinsam mit Kollegen. Ob der Wortlaut so gefallen ist wie dokumentiert, in welchem Zusammenhang und gegen wen er sich richtete, ist trotzdem eine Frage der Beweise. Häufig steht die Beleidigung neben einem Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Dann ist die Rechtmäßigkeit des Einsatzes ein wichtiger Prüfpunkt für die Verteidigung.
Was sollten Sie nach einer Anzeige wegen Beleidigung tun?
Auch wenn der Vorwurf klein erscheint: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und nehmen Sie keinen Kontakt zum Anzeigeerstatter auf. Ein unüberlegtes Schreiben, in dem Sie die Äußerung rechtfertigen, kann sie bestätigen oder neue Vorwürfe liefern. Ein Anhörungsbogen verpflichtet nur zu Angaben zur Person, wie unter Anhörungsbogen erklärt.
Dr. Löw prüft nach Akteneinsicht, ob ein wirksamer Strafantrag rechtzeitig gestellt wurde, ob die Äußerung als Meinungsäußerung geschützt ist, ob sich der Wortlaut beweisen lässt und ob ein Fall wechselseitiger Beleidigung vorliegt. Je nach Lage strebt er eine Einstellung an oder bereitet eine Einigung vor der Schiedsperson vor. Ein bestimmtes Ergebnis kann niemand versprechen, aber gerade bei Beleidigungsvorwürfen sind die Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Verurteilung zu beenden, vergleichsweise gut.
Häufige Fragen
Ist der Mittelfinger eine Beleidigung?
In der Regel ja. Die Geste bringt Missachtung zum Ausdruck und wird als Beleidigung nach § 185 StGB gewertet, etwa gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern oder Polizeibeamten.
Muss der Beleidigte selbst Anzeige erstatten?
Er muss einen Strafantrag stellen, sonst wird die Beleidigung grundsätzlich nicht verfolgt (§ 194 StGB). Bei Amtsträgern kann auch der Dienstvorgesetzte den Antrag stellen.
Wie hoch ist die Geldstrafe für eine Beleidigung?
Eine feste Summe gibt es nicht. Das Gericht bestimmt die Zahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat und die Höhe eines Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen (§ 40 StGB). Viele Verfahren enden ohne Geldstrafe mit einer Einstellung.
Was ist, wenn wir uns gegenseitig beleidigt haben?
Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann das Gericht beide oder einen der Beteiligten für straffrei erklären (§ 199 StGB). Häufig wird das Verfahren dann eingestellt.
Ist die Wahrheit ein Schutz vor einer Verurteilung?
Bei Tatsachenbehauptungen ja: Ist die Tatsache erweislich wahr, entfällt die üble Nachrede. Eine wahre Tatsache kann aber trotzdem eine Beleidigung sein, wenn sich die Herabsetzung aus Form oder Umständen ergibt (§ 192 StGB).
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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