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Trunkenheit im Verkehr

Betrunken E-Scooter fahren: Welche Promillegrenzen gelten?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, deshalb gelten für sie dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ab 1,1 Promille eine Straftat nach § 316 StGB, darunter ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die 1,1-Promille-Grenze für E-Scooter mit Beschluss vom 24.07.2020 (205 StRR 216/20) bestätigt. Bei einer Verurteilung droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, also auch des Autoführerscheins.

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Promillegrenzen für E-Scooter

Fahranfänger und unter 21 (§ 24c StVG)0,0 Promille, Verstoß ist Ordnungswidrigkeit
Ab 0,3 Promille mit AusfallerscheinungenStraftat nach § 316 StGB (relative Fahruntüchtigkeit)
Ab 0,5 Promille (§ 24a StVG)Ordnungswidrigkeit, im Regelfall Geldbuße, Fahrverbot, Punkte
Ab 1,1 PromilleStraftat nach § 316 StGB (absolute Fahruntüchtigkeit)
Ab 1,6 PromilleStraftat; Fahrerlaubnisbehörde ordnet MPU an (§ 13 FeV)
THC (§ 24a Abs. 1a StVG)ab 3,5 ng/ml im Blutserum Ordnungswidrigkeit

Gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autos?

Ja. E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind Kraftfahrzeuge, auch wenn man für sie keine Fahrerlaubnis braucht. Deshalb gilt die 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG, und für die Straftat nach § 316 StGB die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 24.07.2020 (205 StRR 216/20) bestätigt, dass für E-Scooter kein anderer Grenzwert gilt; andere Oberlandesgerichte sind dem gefolgt.

Die Promillegrenze von 1,6 für Radfahrer gilt für E-Scooter nicht. Viele Betroffene gehen davon aus, ein Roller sei wie ein Fahrrad zu behandeln, und sind überrascht, wenn sie mit 1,2 Promille ein Strafverfahren erhalten. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt auch auf dem E-Scooter das absolute Alkoholverbot (§ 24c StVG).

Verliere ich meinen Autoführerschein, wenn ich betrunken Roller fahre?

Ja, das ist möglich und bei einer Verurteilung nach § 316 StGB der gesetzliche Regelfall. Wer betrunken ein Kraftfahrzeug führt, gilt nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dann die gesamte Fahrerlaubnis, nicht nur das Recht zum Rollerfahren, und setzt eine Sperre von mindestens sechs Monaten fest.

Einige Gerichte haben bei E-Scootern im Einzelfall von der Regelentziehung abgesehen und nur ein Fahrverbot verhängt, mit der Begründung, ein E-Scooter sei weniger gefährlich als ein Auto. Andere Gerichte halten an der Regel fest. Darauf verlassen sollte sich niemand. Für die Verteidigung ist es aber ein wichtiger Ansatzpunkt, gerade bei kurzen Strecken, geringer Geschwindigkeit und fehlenden Ausfallerscheinungen. Mehr zum Ablauf unter Führerschein im Strafverfahren.

Was droht, wenn ich gar keinen Führerschein habe?

Auch ohne Fahrerlaubnis kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter erhebliche Folgen haben. Das Gericht ordnet dann eine isolierte Sperre an, während der keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB). Für junge Menschen, die gerade den Führerschein machen wollen, kann das die Fahrschule um Monate oder Jahre verzögern.

Hinzu kommt die Fahrerlaubnisbehörde. Ab 1,6 Promille ordnet sie vor der Erteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung an (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV). Das gilt unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt der Fahrt eine Fahrerlaubnis hatten. Wie die MPU abläuft, steht unter MPU nach Strafverfahren.

Welche Strafe droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?

Der Strafrahmen ist derselbe wie beim Auto: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 316 StGB). Bei Ersttätern verhängen die Gerichte in der Regel eine Geldstrafe, oft per Strafbefehl, zusammen mit Entziehung und Sperre. Wird jemand gefährdet oder verletzt, kommen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) hinzu.

Unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Der Regelsatz liegt beim ersten Verstoß bei einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Das Fahrverbot betrifft dann wiederum alle Kraftfahrzeuge, also auch das Auto.

Was sollten Sie nach einer Kontrolle auf dem E-Scooter tun?

Machen Sie keine Angaben dazu, wie viel und bis wann Sie getrunken haben, und lehnen Sie freiwillige Tests ab. Die Blutprobe kann angeordnet werden; dagegen sollten Sie sich nicht wehren. Fragen nach der Strecke, nach Mitfahrern und nach dem Grund der Fahrt müssen Sie nicht beantworten.

Wird Ihr Führerschein beschlagnahmt, fahren Sie bis zur Klärung kein Kraftfahrzeug mehr, auch keinen E-Scooter. Lassen Sie den Strafbefehl oder Bußgeldbescheid prüfen, bevor die Frist abläuft. Einen Überblick über die Trunkenheitsfahrt allgemein gibt Trunkenheit im Verkehr.

Häufige Fragen

Gilt die 1,6-Promille-Grenze für Radfahrer auch für E-Scooter?

Nein. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, für sie gilt die Grenze von 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit. Die 1,6 Promille gelten nur für Fahrräder und Pedelecs, deren Motor nur bis 25 km/h unterstützt.

Darf ich als 20-Jähriger nach einem Bier E-Scooter fahren?

Nein. Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrzeuge, also auch für E-Scooter. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

Gilt das auch für Leih-E-Scooter?

Ja. Es kommt nicht darauf an, wem der Roller gehört. Auch eine kurze Fahrt mit einem Leihroller ist das Führen eines Kraftfahrzeugs.

Ist Schieben des E-Scooters unter Alkohol erlaubt?

Ja. Wer den Roller nur schiebt, führt ihn nicht. Wer dagegen aufsteigt und losfährt, führt ein Kraftfahrzeug, auch auf einer kurzen Strecke.

Kann ich wegen eines E-Scooters eine MPU bekommen?

Ja. Ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholverstößen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto oder dem E-Scooter gefahren sind.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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