Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu haben, oder obwohl ein Fahrverbot gilt, wird nach § 21 Abs. 1 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, fahrlässig mit bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen. Ebenso strafbar ist der Halter, der eine solche Fahrt anordnet oder zulässt. Das Fahrzeug kann eingezogen werden, wenn der Täter trotz Entziehung, Sperre oder Fahrverbot gefahren ist oder in den letzten drei Jahren schon einmal wegen derselben Tat verurteilt wurde (§ 21 Abs. 3 StVG).
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Fahren ohne Fahrerlaubnis: die Eckdaten
| Vorsatz (§ 21 Abs. 1 StVG) | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
|---|---|
| Fahrlässigkeit (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG) | Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze |
| Führerschein beschlagnahmt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG) | Fahren trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme: bis sechs Monate oder 180 Tagessätze |
| Halter (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG) | strafbar, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt |
| Einziehung des Fahrzeugs (§ 21 Abs. 3 StVG) | bei Fahrt trotz Entziehung, Sperre oder Fahrverbot oder Wiederholung binnen drei Jahren |
| Weitere Folgen | isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB), Fahrverbot (§ 44 StGB), Punkte |
| Verjährung | drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) |
Wann ist Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar?
Strafbar ist, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, für das er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Darunter fallen ganz unterschiedliche Fälle:
- Fahren, obwohl nie eine Fahrerlaubnis erworben wurde,
- Fahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde, auch während der Sperre,
- Fahren mit der falschen Klasse, etwa mit Klasse B auf einem schweren Motorrad oder mit einem zu schweren Anhängergespann,
- Fahren mit einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht oder nicht mehr gilt.
Nicht strafbar ist es, wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis haben, den Führerschein aber nur zu Hause vergessen haben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit geringem Verwarnungsgeld. Entscheidend ist die Fahrerlaubnis als Berechtigung, nicht das Dokument.
Ist Fahren trotz Fahrverbot genauso strafbar?
Ja. Wer fährt, obwohl ihm das Fahren durch ein gerichtliches Fahrverbot nach § 44 StGB oder ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid nach § 25 StVG verboten ist, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar. Das passiert häufig, wenn Betroffene den Beginn des Fahrverbots falsch berechnen. Das Verbot wird nicht erst mit Abgabe des Führerscheins wirksam; beim gerichtlichen Fahrverbot spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 44 Abs. 2 StGB).
Ebenfalls strafbar, wenn auch mit niedrigerem Strafrahmen, ist das Fahren, während der Führerschein nach einer Kontrolle beschlagnahmt oder in Verwahrung genommen ist (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG). Viele Betroffene gehen davon aus, sie dürften bis zur Entscheidung des Richters weiterfahren. Das ist falsch. Was nach einer Beschlagnahme gilt, steht unter Führerschein im Strafverfahren, zur Berechnung des Fahrverbots unter Fahrverbot bei Straftaten.
Wann gilt ein ausländischer Führerschein in Deutschland?
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten grundsätzlich auch nach einem Umzug nach Deutschland weiter. Ausnahmen bestehen etwa, wenn die Fahrerlaubnis im Ausland während einer deutschen Sperre erteilt wurde oder der Inhaber dort keinen ordentlichen Wohnsitz hatte (§ 28 Abs. 4 FeV). Wer so einen Führerschein nutzt, fährt unter Umständen ohne gültige Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU berechtigen nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur noch sechs Monate zum Fahren (§ 29 FeV). Danach ist eine Umschreibung nötig. Wer die Frist verpasst, fährt ohne Fahrerlaubnis. In solchen Fällen ist oft fraglich, ob der Fahrer die Rechtslage kannte. Fehlt der Vorsatz, bleibt nur Fahrlässigkeit mit dem niedrigeren Strafrahmen, und manchmal ist eine Einstellung erreichbar.
Wann macht sich der Halter strafbar?
Der Halter macht sich strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot führt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Zulassen heißt, die Fahrt geschehen zu lassen, obwohl man sie hätte verhindern können. Typische Fälle sind Eltern, die den volljährigen Sohn nach dem Führerscheinentzug ans Familienauto lassen, oder Arbeitgeber, die die Fahrerlaubnis ihrer Fahrer nicht prüfen.
Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Arbeitgeber mit Fuhrpark sollten die Fahrerlaubnisse ihrer Mitarbeiter deshalb in regelmäßigen Abständen kontrollieren und das dokumentieren. Bei Unternehmen kann zusätzlich eine Geldbuße gegen das Unternehmen in Betracht kommen.
Kann das Auto eingezogen werden?
Ja, in den Fällen des § 21 Abs. 3 StVG. Das Gericht kann das Fahrzeug einziehen, wenn der Täter gefahren ist, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperre angeordnet oder ein Fahrverbot verhängt war, oder wenn er in den letzten drei Jahren schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Dasselbe gilt für den Halter, der solche Fahrten zulässt.
Die Einziehung ist eine Ermessensentscheidung. Das Gericht muss die Verhältnismäßigkeit wahren, gerade bei wertvollen Fahrzeugen. Gehört das Auto einem Dritten, etwa einer Leasinggesellschaft oder dem Ehepartner, ist eine Einziehung nur unter den Voraussetzungen des § 74a StGB möglich. Für viele Betroffene ist die drohende Einziehung wirtschaftlich die härteste Folge, sie sollte deshalb früh in die Verteidigung einbezogen werden.
Welche Strafe droht beim ersten Mal und bei Wiederholung?
Beim ersten Mal verhängen die Gerichte in der Regel eine Geldstrafe, oft per Strafbefehl, und ordnen eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an, wenn der Täter keine hat (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB). Wer eine Fahrerlaubnis besitzt und nur trotz Fahrverbots gefahren ist, muss mit einem weiteren Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen, etwa bei Fahrlässigkeit, ist eine Einstellung gegen Auflage möglich.
Bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis steigt die Strafe deutlich. Wiederholungstäter erhalten auch Freiheitsstrafen, zunächst meist zur Bewährung, bei weiteren Taten auch ohne. Hinzu kommen längere Sperren und die Einziehung des Fahrzeugs. Wer ein Verfahren hat und weiter fahren muss, sollte das nicht tun, sondern mit dem Verteidiger klären, wie die Fahrerlaubnis zurückerlangt werden kann, siehe MPU nach Strafverfahren.
Wie bekommen Sie nach einem Verfahren wieder eine Fahrerlaubnis?
Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führt der Weg zurück über die Fahrerlaubnisbehörde. Zuerst muss eine vom Gericht angeordnete Sperre abgelaufen sein. Den Antrag auf Erteilung oder Neuerteilung können Sie schon vorher stellen, damit die Behörde rechtzeitig prüfen kann. Die Behörde prüft dann die Eignung. Wiederholte Verstöße gegen § 21 StVG können Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, und die Behörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.
Wer nie eine Fahrerlaubnis hatte, muss nach Ablauf der Sperre die Ausbildung und Prüfung absolvieren. Bei ausländischen Fahrerlaubnissen ist zu klären, ob eine Umschreibung möglich ist oder eine neue Prüfung nötig wird. In allen Fällen gilt: Bis die Fahrerlaubnis erteilt ist, ist jede Fahrt eine neue Straftat. Das ist der häufigste Grund für Freiheitsstrafen in diesem Bereich, weil Gerichte bei wiederholter Missachtung kaum noch Spielraum sehen. Die Eintragung im Fahreignungsregister und die Tilgungsfristen erklärt die Seite Verkehrsstrafrecht; wann eine Verurteilung als Vorstrafe zählt, steht unter Ab wann ist man vorbestraft?
Wie verteidigt Dr. Löw beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis?
Dr. Löw prüft, ob die Fahrt nachweisbar ist, wer gefahren ist und ob der Vorwurf vorsätzlich oder nur fahrlässig ist. Bei ausländischen Fahrerlaubnissen, Klassenfragen und Fahrverbotsberechnungen liegt oft ein Irrtum vor, der den Vorsatz ausschließt. Daneben geht es um die Rechtsfolgen: Höhe der Geldstrafe, Länge der Sperre, Abwehr der Einziehung des Fahrzeugs.
Häufig hängt das Verfahren mit einem früheren Verkehrsdelikt zusammen, etwa einer Trunkenheitsfahrt. Dann ist es wichtig, beide Verfahren und den Weg zurück zur Fahrerlaubnis gemeinsam zu betrachten. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, den Führerschein zu Hause zu vergessen?
Nein. Wer eine gültige Fahrerlaubnis hat, aber den Führerschein nicht dabei hat, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld.
Darf ich fahren, nachdem die Polizei meinen Führerschein mitgenommen hat?
Nein. Wer fährt, während der Führerschein beschlagnahmt oder in Verwahrung genommen ist, macht sich nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG strafbar, auch vor einer richterlichen Entscheidung.
Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem E-Scooter strafbar?
Für E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung braucht man keine Fahrerlaubnis. Schnellere Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen setzen dagegen eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung voraus; wer sie ohne fährt, kann sich nach § 21 StVG strafbar machen.
Bekomme ich eine Sperre, obwohl ich gar keinen Führerschein habe?
Ja. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, ordnet das Gericht nur die Sperre an (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB). Während der Sperre darf keine Fahrerlaubnis erteilt werden, auch nicht nach bestandener Prüfung.
Ist eine Einstellung beim ersten Mal möglich?
Bei Fahrlässigkeit, einem Irrtum über die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis oder sehr kurzen Fahrten ist eine Einstellung nach § 153a StPO möglich. Bei vorsätzlichem Fahren trotz Entziehung ist sie selten.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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