Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB macht sich strafbar, wer fahruntüchtig fährt oder einen der sieben im Gesetz genannten groben Verkehrsverstöße grob verkehrswidrig und rücksichtslos begeht und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei fahrlässiger Verursachung der Gefahr bis zu zwei Jahre. In der Regel entzieht das Gericht zusätzlich die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
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Gefährdung des Straßenverkehrs: die Eckdaten
| Tathandlung Abs. 1 Nr. 1 | Fahren trotz Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, Drogen oder geistige und körperliche Mängel |
|---|---|
| Tathandlung Abs. 1 Nr. 2 | sieben grobe Verstöße, grob verkehrswidrig und rücksichtslos (Vorfahrt, Überholen, Fußgängerüberweg, Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen, rechte Fahrbahnseite, Wenden auf der Autobahn, Absichern) |
| Erfolg | konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert |
| Strafrahmen | Vorsatz: bis fünf Jahre oder Geldstrafe; fahrlässige Gefahr: bis zwei Jahre oder Geldstrafe (Abs. 3) |
| Versuch | nur bei Abs. 1 Nr. 1 strafbar |
| Führerschein | Entziehung als Regelfall (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB) |
| Verjährung | fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) |
Was bestraft § 315c StGB?
§ 315c StGB bestraft gefährliches Fahren, das zu einer konkreten Gefahr für andere führt. Die Vorschrift hat zwei Gruppen von Tathandlungen. Die erste ist das Fahren trotz Fahruntüchtigkeit, sei es wegen Alkohols oder anderer berauschender Mittel, sei es wegen geistiger oder körperlicher Mängel wie Übermüdung, Krankheit oder Medikamenten (Abs. 1 Nr. 1). Die zweite ist eine abschließende Liste von sieben besonders gefährlichen Verkehrsverstößen (Abs. 1 Nr. 2), die in der Praxis als die „sieben Todsünden“ bezeichnet werden.
Anders als die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB verlangt § 315c StGB eine konkrete Gefahr. Fehlt sie, bleibt es bei einer betrunkenen Fahrt bei § 316 StGB, bei einem Fahrfehler ohne Rauschmittel oft bei einer Ordnungswidrigkeit. Mehr zur Trunkenheitsfahrt unter Trunkenheit im Verkehr.
Welche Verkehrsverstöße zählen zu den sieben Todsünden?
Das Gesetz nennt in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB sieben Verhaltensweisen. Nur sie können ohne Rauschmittel zu einer Strafbarkeit nach dieser Vorschrift führen:
| Buchstabe | Verstoß | Beispiel |
|---|---|---|
| a | Vorfahrt nicht beachten | Einbiegen trotz herannahenden Querverkehrs |
| b | falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren | Überholen vor einer Kuppe, Rechtsüberholen auf der Autobahn |
| c | an Fußgängerüberwegen falsch fahren | Durchfahren eines Zebrastreifens trotz wartender Fußgänger |
| d | an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fahren | mit hoher Geschwindigkeit in eine nicht einsehbare Kurve |
| e | an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Fahrbahnseite einhalten | Kurvenschneiden |
| f | auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren | Geisterfahrt, Rückwärtsfahren nach verpasster Ausfahrt |
| g | haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend kenntlich machen | Pannenfahrzeug nachts ohne Warndreieck |
Hinzukommen muss, dass der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt. Grob verkehrswidrig ist ein besonders schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften. Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit Bedenken gar nicht erst aufkommen lässt. Ein bloßer Augenblicksfehler, Unaufmerksamkeit oder eine Fehleinschätzung reichen dafür nicht.
Was ist eine konkrete Gefahr im Straßenverkehr?
Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn es zu einem Beinahe-Unfall gekommen ist, bei dem es nur noch vom Zufall abhing, ob ein Schaden eintrat. Die Rechtsprechung spricht davon, dass es gerade noch einmal gut gegangen ist. Eine abstrakt gefährliche Fahrweise oder eine kritische Situation, die der andere ohne Weiteres auflösen konnte, genügen nicht.
Gefährdet sein müssen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Der Beifahrer kann ein anderer Mensch sein; nach der Rechtsprechung aber nicht, wenn er Teilnehmer der Tat ist. Das vom Täter geführte Fahrzeug zählt nicht als fremde Sache, auch wenn es ihm nicht gehört. Die Wertgrenze für den bedeutenden Wert wird ähnlich bestimmt wie bei der Unfallflucht; sie bezieht sich auf den Wert der Sache und die Höhe des drohenden Schadens.
Für die Verteidigung ist die konkrete Gefahr häufig der Kernpunkt. Zeugen schildern Situationen nachträglich oft dramatischer, als sie waren. Abstände, Geschwindigkeiten und Bremswege lassen sich mit einem Sachverständigen rekonstruieren.
Welche Strafe droht nach § 315c StGB?
Der Strafrahmen reicht bei Vorsatz bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 315c Abs. 1 StGB). Wer vorsätzlich falsch fährt, die Gefahr aber nur fahrlässig verursacht, wird mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft; ebenso, wer insgesamt fahrlässig handelt (§ 315c Abs. 3 StGB). In der Praxis ist Abs. 3 der häufigste Fall, etwa bei der alkoholisierten Fahrt, bei der der Fahrer die Gefährdung anderer nicht wollte.
Bei Ersttätern ohne Personenschaden verhängen Gerichte meist eine Geldstrafe. Kommt es zu Verletzten, treten fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung hinzu, siehe Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei § 315c StGB der Regelfall (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB); das Gericht setzt eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren fest.
Was gilt bei Übermüdung, Krankheit oder Medikamenten?
Auch wer übermüdet, krank oder unter Medikamenteneinfluss fährt, kann fahruntüchtig im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB sein. Voraussetzung ist, dass der Fahrer wegen eines geistigen oder körperlichen Mangels nicht mehr sicher fahren konnte und das zumindest hätte erkennen können. Bei Sekundenschlaf prüfen Gerichte, ob es vorher Ermüdungsanzeichen gab, die den Fahrer zur Pause hätten veranlassen müssen.
Bei Epilepsie, Diabetes mit Unterzuckerung oder anderen Erkrankungen kommt es darauf an, ob der Fahrer mit einem Anfall rechnen musste. Wer ärztliche Hinweise oder bekannte Warnzeichen ignoriert, handelt fahrlässig. Wer dagegen erstmals und ohne Vorwarnung einen Anfall erleidet, handelt nicht schuldhaft. Diese Fälle verlangen eine sorgfältige medizinische Aufarbeitung, oft mit Unterlagen der behandelnden Ärzte.
Wie läuft ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ab?
Verfahren nach § 315c StGB beginnen oft mit einer Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers oder mit einer Polizeikontrolle nach auffälliger Fahrweise. Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen wird eine Blutprobe angeordnet, und der Führerschein wird häufig sofort sichergestellt. Danach erhalten Beschuldigte einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob die drei Voraussetzungen vorliegen, und beauftragt bei einem Unfall häufig einen Sachverständigen. Viele Verfahren enden mit einem Strafbefehl, der neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre enthält. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden (§ 410 StPO). Das lohnt sich, wenn die konkrete Gefahr zweifelhaft ist, denn ohne sie entfällt der Vorwurf. Wie Sie mit einem Strafbefehl umgehen, erklärt Strafbefehl erhalten; welche Folgen eine Verurteilung für das Führungszeugnis hat, steht unter Ab wann ist man vorbestraft?
Wie verteidigt Dr. Löw gegen den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung?
Dr. Löw prüft die drei Säulen des Tatbestands einzeln: den groben Verstoß oder die Fahruntüchtigkeit, die Rücksichtslosigkeit und die konkrete Gefahr. Fällt eine davon weg, bleibt oft nur eine Ordnungswidrigkeit oder bei Alkohol § 316 StGB mit geringerem Strafrahmen. Dazu gehören die Auswertung von Zeugenaussagen, Fotos, Dashcam-Aufnahmen und, wo nötig, ein unfallanalytisches Gutachten.
Steht der Vorwurf im Raum, geht es um die Fahrerlaubnis: vorläufige Entziehung abwenden, Sperre begrenzen, Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugklassen. Wie die Beschlagnahme abläuft, erklärt Führerschein im Strafverfahren. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen.
Häufige Fragen
Ist zu schnelles Fahren eine Straßenverkehrsgefährdung?
Nur in den Fällen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d StGB, also an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen, und nur bei grober Verkehrswidrigkeit, Rücksichtslosigkeit und konkreter Gefahr. Sonst ist Rasen eine Ordnungswidrigkeit oder ein verbotenes Rennen nach § 315d StGB.
Was ist der Unterschied zwischen § 315c und § 315b StGB?
§ 315c StGB erfasst Fehlverhalten im fließenden Verkehr. § 315b StGB betrifft Eingriffe von außen oder den bewussten Missbrauch des Fahrzeugs als Waffe, etwa gezieltes Zufahren auf einen Menschen.
Ist eine Straßenverkehrsgefährdung ohne Unfall möglich?
Ja. Eine konkrete Gefahr genügt, ein Schaden muss nicht eintreten. Es reicht ein Beinahe-Unfall, der nur durch Zufall oder eine Notbremsung verhindert wurde.
Gilt § 315c StGB auch für Radfahrer?
Ja, die Vorschrift spricht von einem Fahrzeug. Ein betrunkener Radfahrer, der einen Fußgänger konkret gefährdet, kann sich strafbar machen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht setzt aber das Führen eines Kraftfahrzeugs voraus.
Wird ein Verfahren nach § 315c StGB eingestellt?
Bei Fahrlässigkeit, geringer Gefahr und Ersttätern ist eine Einstellung nach § 153a StPO möglich, aber nicht die Regel. Häufiger wird der Vorwurf auf eine Ordnungswidrigkeit oder § 316 StGB zurückgeführt.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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