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Delikt

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB: Promillegrenzen, Strafe, Führerschein

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr sicher fahren kann; die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, auch bei Fahrlässigkeit. Bei Kraftfahrern steht die Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Blutalkohol ohne weiteres fest, bei Radfahrern nach der Rechtsprechung ab 1,6 Promille; darunter ab 0,3 Promille nur bei Ausfallerscheinungen. Das Gericht entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperre von mindestens sechs Monaten fest (§§ 69, 69a StGB).

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Trunkenheit im Verkehr: die Eckdaten

Vorschrift§ 316 StGB, subsidiär zu § 315c StGB
StrafrahmenFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; Vorsatz und Fahrlässigkeit
Absolute FahruntüchtigkeitKraftfahrzeug ab 1,1 Promille; Fahrrad nach Rechtsprechung ab 1,6 Promille
Relative Fahruntüchtigkeitab 0,3 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen
FührerscheinEntziehung als Regelfall (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB), Sperre sechs Monate bis fünf Jahre (§ 69a StGB)
MPU (§ 13 FeV)ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholverstößen
Blutprobe (§ 81a Abs. 2 StPO)ohne richterliche Anordnung bei Verdacht einer Tat nach § 316 StGB
Verjährungdrei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB)

Wann liegt Trunkenheit im Verkehr vor?

Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn jemand im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage ist, es sicher zu führen (§ 316 Abs. 1 StGB). Erfasst sind alle Fahrzeuge, also Auto, Motorrad, E-Scooter und auch das Fahrrad. Öffentlich ist jede Verkehrsfläche, die tatsächlich für jedermann zugänglich ist, auch ein Supermarktparkplatz während der Öffnungszeiten.

Eine konkrete Gefahr für andere ist nicht erforderlich. Hat der betrunkene Fahrer andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet, tritt § 316 StGB hinter die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB zurück, die einen höheren Strafrahmen hat, siehe Gefährdung des Straßenverkehrs. Strafbar ist auch die fahrlässige Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 2 StGB). In der Praxis wird meist wegen Fahrlässigkeit verurteilt, weil sich nicht beweisen lässt, dass der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit erkannt hat.

Ab wie viel Promille ist Autofahren strafbar?

Ab 1,1 Promille Blutalkohol ist ein Kraftfahrer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs absolut fahruntüchtig. Dann kommt es nicht mehr darauf an, wie er gefahren ist; ein Gegenbeweis ist nicht möglich. Unterhalb dieser Grenze ist Autofahren nur strafbar, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, frühestens ab 0,3 Promille.

Typische Ausfallerscheinungen sind Schlangenlinien, Fahren ohne Licht bei Nacht, Abkommen von der Fahrbahn, überhöhte oder auffallend langsame Geschwindigkeit, Auffahrunfälle ohne erkennbaren Grund oder ein deutliches Torkeln beim Aussteigen. Ein Fahrfehler, der auch nüchternen Fahrern häufig passiert, reicht dagegen nicht ohne Weiteres. Liegt der Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille und fehlen Ausfallerscheinungen, bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten.

Welche Promillegrenze gilt für Radfahrer?

Für Radfahrer gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert. Die Oberlandesgerichte nehmen absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille an. Darunter ist eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad nur bei Ausfallerscheinungen strafbar. Die 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG gilt für Radfahrer nicht, weil sie nur Kraftfahrzeuge betrifft.

Auch für Radfahrer kann eine Trunkenheitsfahrt Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Das Strafgericht entzieht sie zwar nicht nach § 69 StGB, weil kein Kraftfahrzeug geführt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet aber ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung an (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV), denn die Vorschrift spricht von einem Fahrzeug. Wer die MPU nicht besteht oder nicht beibringt, verliert die Fahrerlaubnis. Für E-Scooter gelten dagegen die Grenzen für Kraftfahrer, siehe E-Scooter und Alkohol.

Wie wird der Promillewert ermittelt und zurückgerechnet?

Für das Strafverfahren zählt nur die Blutalkoholkonzentration aus einer Blutprobe; ein Atemalkoholtest reicht nicht als Beweis für die Straftat. Die Blutprobe darf bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt seit 2017 ohne richterliche Anordnung entnommen werden (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO). Weil zwischen Fahrt und Entnahme oft eine Stunde oder mehr liegt, rechnet ein Sachverständiger auf den Tatzeitpunkt zurück.

Für die Frage der Fahruntüchtigkeit rechnet die Rechtsprechung zugunsten des Fahrers mit dem niedrigsten Abbauwert von 0,1 Promille je Stunde und lässt die ersten zwei Stunden nach Trinkende außer Betracht, weil in dieser Zeit noch Alkohol aufgenommen worden sein kann. Hier liegen Ansatzpunkte: Wann wurde zuletzt getrunken? Gab es einen Nachtrunk nach der Fahrt? Wurde die Probe ordnungsgemäß entnommen und analysiert? Bei Werten knapp über 1,1 Promille kann die Antwort darüber entscheiden, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Welche Strafe droht bei einer ersten Trunkenheitsfahrt?

Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ohne Unfall verhängen die Gerichte in der Regel eine Geldstrafe, häufig per Strafbefehl. Die Zahl der Tagessätze steigt mit der Höhe des Promillewerts und den Umständen der Fahrt, die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Dazu kommen Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperre.

Die Entziehung ist bei § 316 StGB der Regelfall (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Die Sperre beträgt mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre dauern; die Zeit der vorläufigen Entziehung wird angerechnet (§ 69a Abs. 4 StGB). Nur in Ausnahmefällen sieht das Gericht von der Entziehung ab, etwa bei einer sehr kurzen Fahrstrecke in einer Notlage oder bei einer langen Verfahrensdauer, in der der Betroffene sich bewährt hat. Dann wird in der Regel ein Fahrverbot angeordnet (§ 44 Abs. 1 Satz 3 StGB). Wiederholungstäter müssen mit Freiheitsstrafe und längeren Sperren rechnen.

Was sollten Sie nach einer Alkoholkontrolle tun?

Machen Sie keine Angaben zur Trinkmenge, zum Trinkende oder zur Fahrstrecke. Gerade diese Angaben verwendet der Sachverständige später für die Rückrechnung. Ein „nur zwei Bier“ kann ebenso schaden wie ein „ich habe bis eben getrunken“.

  1. Pusten am Gerät ist freiwillig. Gegen eine angeordnete Blutprobe sollten Sie sich nicht wehren.
  2. Den Führerschein müssen Sie bei einer Beschlagnahme herausgeben; widersprechen Sie, entscheidet ein Richter.
  3. Fahren Sie nach der Kontrolle nicht weiter, auch nicht am nächsten Tag, solange der Führerschein einbehalten ist.
  4. Lassen Sie Strafbefehl und Anhörung prüfen, bevor Fristen ablaufen.

Was nach einer Beschlagnahme des Führerscheins gilt, erklärt Führerschein im Strafverfahren. Wie Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen und wann eine MPU nötig ist, steht unter MPU nach Strafverfahren.

Wann wird bei einer Trunkenheitsfahrt Vorsatz angenommen?

Vorsatz wird angenommen, wenn der Fahrer wusste oder billigend in Kauf nahm, dass er nicht mehr sicher fahren kann. Ein hoher Promillewert allein beweist das nach der Rechtsprechung nicht, denn mit steigender Alkoholisierung sinkt gerade die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung. Gerichte stützen den Vorsatz deshalb auf zusätzliche Umstände, etwa wenn der Fahrer bewusst Nebenstrecken wählte, um Kontrollen zu meiden, oder schon einmal wegen Trunkenheit verurteilt wurde.

Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Bei Vorsatz fällt die Strafe in der Regel höher aus. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die Verteidigung bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt meist, bei Vorsatz kann sie die Kosten zurückfordern. Auch für die Kfz-Haftpflicht kann die Einordnung bei einem Unfall Folgen haben. Eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen erscheint bei einer ersten Verurteilung nicht im Führungszeugnis, siehe Ab wann ist man vorbestraft?

Wie verteidigt Dr. Löw bei einer Trunkenheitsfahrt?

Dr. Löw prüft das Blutalkoholgutachten, die Rückrechnung und den Polizeibericht mit den beschriebenen Ausfallerscheinungen. Bei Werten unter 1,1 Promille hängt der Vorwurf oft allein an der Schilderung der Beamten, die sich mit Videoaufnahmen oder Zeugen überprüfen lässt. Bei höheren Werten geht es um die Rechtsfolgen: Höhe der Geldstrafe, Länge der Sperre, Ausnahmen bestimmter Fahrzeugklassen von der Sperre (§ 69a Abs. 2 StGB) und die Frage, ob eine vorzeitige Aufhebung der Sperre möglich ist.

Sinnvoll ist häufig, schon während des Verfahrens mit einer verkehrspsychologischen Beratung oder Abstinenznachweisen zu beginnen. Das kann die Sperre verkürzen und die spätere MPU vorbereiten. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen.

Fragen zu diesem Thema

Häufige Fragen

Ist mit 0,8 Promille der Führerschein weg?

Ohne Ausfallerscheinungen nicht dauerhaft. Dann liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, im Regelfall mit Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Mit Ausfallerscheinungen oder Unfall wird daraus eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ist Trunkenheit auf dem Fahrrad strafbar?

Ja, ab 1,6 Promille immer, darunter bei Ausfallerscheinungen. Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nicht, die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ab 1,6 Promille aber eine MPU an.

Gilt der Atemalkoholtest vor Gericht?

Für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG kann ein geeichtes Atemalkoholmessgerät genügen. Für die Straftat nach § 316 StGB brauchen die Gerichte eine Blutprobe.

Bin ich nach einer Trunkenheitsfahrt vorbestraft?

Ja, die Verurteilung wird im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister mit drei Punkten eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt eine erste Geldstrafe bis 90 Tagessätze nicht.

Kann die Sperre verkürzt werden?

Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn der Betroffene nicht mehr ungeeignet ist, frühestens nach drei Monaten (§ 69a Abs. 7 StGB). Nachweise wie eine verkehrspsychologische Schulung oder Abstinenzbelege helfen dabei.

Was ist, wenn ich nach der Fahrt zu Hause noch getrunken habe?

Ein Nachtrunk muss bei der Rückrechnung abgezogen werden. Er sollte aber nicht spontan gegenüber der Polizei behauptet, sondern mit dem Verteidiger und gegebenenfalls einer Begleitstoffanalyse geprüft werden.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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