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Verkehrsstrafrecht

Führerschein von der Polizei beschlagnahmt: Was jetzt?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder einem Rennen darf die Polizei den Führerschein sicherstellen oder beschlagnahmen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass das Gericht später die Fahrerlaubnis entziehen wird; über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entscheidet dann ein Richter nach § 111a StPO. Ab der Beschlagnahme dürfen Sie nicht mehr fahren, sonst machen Sie sich nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG strafbar. Die Zeit bis zum Urteil wird auf die spätere Sperre angerechnet (§ 69a Abs. 4 bis 6 StGB), und gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.

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Führerschein im Strafverfahren: die Schritte

Sicherstellung oder Beschlagnahme (§ 94 StPO)durch die Polizei am Tatort, bei Gefahr im Verzug ohne Richter
Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO)richterlicher Beschluss bei dringenden Gründen für eine spätere Entziehung nach § 69 StGB
Fahren trotz Beschlagnahme (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG)strafbar, bis sechs Monate oder 180 Tagessätze
RechtsbehelfeAntrag auf richterliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 StPO), Beschwerde gegen § 111a-Beschluss (§ 304 StPO)
Ausnahmen (§ 111a Abs. 1 Satz 2 StPO)bestimmte Fahrzeugarten können ausgenommen werden
Anrechnung (§ 69a Abs. 4 bis 6 StGB)Zeit der Beschlagnahme verkürzt das Mindestmaß der Sperre, mindestens bleiben drei Monate

Darf die Polizei meinen Führerschein einfach mitnehmen?

Ja, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass das Gericht später die Fahrerlaubnis entziehen wird. Das ist typischerweise der Fall bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, bei Ausfallerscheinungen unter Drogen, bei einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder bei einem verbotenen Rennen. Der Führerschein ist dann ein Beweisstück und Einziehungsgegenstand (§ 69 Abs. 3 Satz 2 StGB) und kann nach § 94 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Geben Sie den Führerschein freiwillig heraus, spricht man von Sicherstellung. Widersprechen Sie, beschlagnahmt die Polizei ihn wegen Gefahr im Verzug, und ein Richter muss die Maßnahme bestätigen. Ein Widerspruch beschleunigt die richterliche Prüfung. Er ändert aber nichts daran, dass Sie ab sofort nicht mehr fahren dürfen.

Was bedeutet die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO?

Mit der vorläufigen Entziehung entzieht der Richter die Fahrerlaubnis schon vor dem Urteil (§ 111a Abs. 1 StPO). Der Beschluss wirkt zugleich als Beschlagnahme des Führerscheins (§ 111a Abs. 3 StPO). Er ergeht meist ohne Anhörung auf Antrag der Staatsanwaltschaft und bleibt in Kraft, bis das Urteil gesprochen ist oder der Grund wegfällt.

Der Richter kann bestimmte Fahrzeugarten von der vorläufigen Entziehung ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird (§ 111a Abs. 1 Satz 2 StPO). Praktisch relevant ist das für Berufskraftfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nur im Betrieb genutzt werden. Ein entsprechender Antrag braucht eine sorgfältige Begründung.

Wie kann man sich gegen die Beschlagnahme wehren?

Gegen eine polizeiliche Beschlagnahme können Sie jederzeit eine richterliche Entscheidung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO). Gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung ist die Beschwerde zulässig (§ 304 StPO). Erfolg hat sie, wenn die dringenden Gründe fehlen, etwa weil die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille lag und keine tragfähigen Ausfallerscheinungen dokumentiert sind, weil bei einer Unfallflucht der Schaden nicht bedeutend ist oder weil zweifelhaft ist, wer gefahren ist.

Wichtig ist auch die Zeit. Zieht sich das Verfahren über viele Monate, kann die vorläufige Entziehung unverhältnismäßig werden. Dann lohnt es, beim Gericht auf eine schnelle Entscheidung zu drängen oder die Aufhebung zu beantragen. Wird die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzogen, ist die vorläufige Entziehung aufzuheben und der Führerschein zurückzugeben (§ 111a Abs. 2, 5 StPO).

Wird die Zeit ohne Führerschein angerechnet?

Ja. Entzieht das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis, verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der die vorläufige Entziehung oder die Beschlagnahme wirksam war; es darf aber drei Monate nicht unterschreiten (§ 69a Abs. 4, 6 StGB). Die Zeit nach dem letzten tatrichterlichen Urteil wird ebenfalls in die Sperrfrist eingerechnet (§ 69a Abs. 5 StGB).

Ordnet das Gericht statt der Entziehung nur ein Fahrverbot an, wird die Zeit der vorläufigen Maßnahme in der Regel auf das Fahrverbot angerechnet (§ 51 Abs. 5 StGB). Lag der Führerschein länger beim Gericht, als das Fahrverbot dauert, ist das Verbot damit erledigt. Wie das Fahrverbot sonst vollstreckt wird, steht unter Fahrverbot bei Straftaten.

Was sollten Sie nach der Beschlagnahme des Führerscheins tun?

Fahren Sie nicht mehr, auch nicht kurz zum Bäcker und auch nicht mit dem Firmenwagen. Erst wenn Sie den Führerschein zurückerhalten haben oder ein Gericht die Maßnahme aufgehoben hat, dürfen Sie wieder fahren. Ein Verstoß ist eine neue Straftat und macht jede Verteidigung schwerer.

  1. Keine Angaben zur Fahrt, zur Trinkmenge oder zum Unfallhergang.
  2. Quittung über die Sicherstellung aufbewahren; sie enthält oft das Aktenzeichen.
  3. Arbeitgeber und Versicherung nur so weit informieren wie nötig.
  4. Zeitnah einen Verteidiger beauftragen, der Akteneinsicht nimmt und über Beschwerde und Ausnahmen entscheidet.
  5. Bei Alkohol oder Drogen früh mit Abstinenznachweisen oder verkehrspsychologischer Beratung beginnen, siehe MPU nach Strafverfahren.

Zu den einzelnen Delikten: Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht.

Häufige Fragen

Wie lange behält die Polizei meinen Führerschein?

Bis zur Entscheidung des Gerichts über die vorläufige Entziehung und danach meist bis zum Urteil. Lehnt der Richter die vorläufige Entziehung ab, bekommen Sie den Führerschein sofort zurück.

Darf ich mit einem EU-Führerschein weiterfahren, wenn der deutsche beschlagnahmt ist?

Nein. Die vorläufige Entziehung betrifft die Fahrerlaubnis, nicht nur das Dokument. Auch EU-Führerscheine von Inhabern mit Wohnsitz in Deutschland werden beschlagnahmt (§ 111a Abs. 3 Satz 2 StPO).

Kann ich für meinen Job eine Ausnahme bekommen?

Der Richter kann bestimmte Fahrzeugarten ausnehmen, wenn besondere Umstände vorliegen (§ 111a Abs. 1 Satz 2 StPO). Allein die berufliche Notwendigkeit reicht nicht; es braucht Gründe, warum gerade bei diesen Fahrzeugen keine Gefahr besteht.

Was passiert, wenn ich trotzdem fahre?

Sie machen sich nach § 21 StVG strafbar. Das wirkt sich auch auf das laufende Verfahren aus, weil es auf eine fehlende Einsicht schließen lässt, und kann zu einer längeren Sperre führen.

Bekomme ich den Führerschein nach einem Freispruch zurück?

Ja. Wird die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzogen, hebt das Gericht die vorläufige Entziehung auf und gibt den Führerschein zurück. Für die Zeit ohne Fahrerlaubnis kommt eine Entschädigung nach dem StrEG in Betracht.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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