Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum Auto fährt, begeht nach § 24a Abs. 1a StVG eine Ordnungswidrigkeit, im Regelfall mit Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten; bei anderen Drogen wie Kokain oder Amphetamin genügt schon der Nachweis im Blut (§ 24a Abs. 2 StVG). Unabhängig davon prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung: Wer harte Drogen konsumiert, verliert die Fahrerlaubnis in der Regel schon nach einmaligem Nachweis, bei Cannabis sind nach § 13a FeV ein ärztliches Gutachten oder eine MPU möglich. Strafbar nach § 316 StGB wird die Fahrt erst, wenn konkrete Ausfallerscheinungen die Fahruntüchtigkeit belegen.
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Drogen am Steuer: Grenzwerte und Folgen
| Cannabis (§ 24a Abs. 1a StVG) | ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum Ordnungswidrigkeit, seit 22.08.2024 |
|---|---|
| Mischkonsum Cannabis und Alkohol (§ 24a Abs. 2a StVG) | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 5.000 Euro |
| Andere Drogen (§ 24a Abs. 2 StVG) | Nachweis der Substanz im Blutserum genügt, etwa Kokain, Amphetamin, MDMA, Heroin |
| Fahranfänger und unter 21 (§ 24c StVG) | absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer |
| Straftat (§ 316, § 315c StGB) | nur bei Fahruntüchtigkeit mit Ausfallerscheinungen oder Gefährdung; dann Entziehung nach § 69 StGB möglich |
| Fahrerlaubnisbehörde (§§ 13a, 14 FeV) | ärztliches Gutachten oder MPU; bei harten Drogen meist Entziehung ohne Gutachten |
Welcher THC-Grenzwert gilt seit 2024 im Straßenverkehr?
Seit dem 22.08.2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer mit diesem Wert oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vorher hatte die Rechtsprechung einen Wert von 1,0 ng/ml angewandt, sodass auch Fahrer belangt wurden, deren letzter Konsum Tage zurücklag.
Der Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog beim ersten Verstoß liegt bei 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldbuße rechnen (§ 24a Abs. 2a StVG). Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabisverbot (§ 24c StVG). Ausgenommen ist THC aus einem ärztlich verschriebenen Medikament, das bestimmungsgemäß eingenommen wurde (§ 24a Abs. 4 StVG).
Was gilt bei Kokain, Amphetamin und anderen Drogen am Steuer?
Bei den Drogen, die in der Anlage zu § 24a StVG stehen, gibt es keinen Grenzwert: Schon der Nachweis der Substanz im Blutserum führt zur Ordnungswidrigkeit. Das betrifft unter anderem Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA und Morphin. Die Folgen im Bußgeldverfahren entsprechen denen bei Cannabis.
Deutlich schwerer wiegen die Folgen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Nach der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung schließt die Einnahme von Betäubungsmitteln außer Cannabis die Fahreignung in der Regel aus. Die Verwaltungsgerichte lassen dafür schon einen einmaligen Konsum genügen, unabhängig davon, ob unter Einfluss gefahren wurde. Die Behörde kann die Fahrerlaubnis dann ohne vorheriges Gutachten entziehen. Wer sie zurückhaben will, muss in der Regel eine längere Abstinenz und eine MPU nachweisen.
Wann wird eine Drogenfahrt zur Straftat?
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer infolge des Drogenkonsums nicht mehr in der Lage war, sicher zu fahren (§ 316 StGB), oder wenn er dadurch andere gefährdet hat (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB). Anders als beim Alkohol gibt es für Drogen keinen Wert, ab dem die Fahruntüchtigkeit automatisch feststeht. Das Gericht braucht konkrete Ausfallerscheinungen: Schlangenlinien, Fahrfehler, verzögerte Reaktionen, auffälliges Verhalten bei der Kontrolle.
Bei einer Verurteilung entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel (§ 69 StGB) und setzt eine Sperre von mindestens sechs Monaten fest (§ 69a StGB). Oft wird der Führerschein schon nach der Kontrolle beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen; wie Sie darauf reagieren, erklärt der Ratgeber Führerschein im Strafverfahren. Die Beschreibung der Ausfallerscheinungen im Polizeibericht ist häufig angreifbar, denn sie entsteht unter Zeitdruck und mit Blick auf das Ergebnis.
Droht der Führerscheinentzug auch ohne Autofahrt?
Ja, das ist möglich. Die Polizei teilt der Fahrerlaubnisbehörde Erkenntnisse über Drogenkonsum mit, auch wenn sie aus einem Strafverfahren ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr stammen, etwa nach einem Drogenfund bei einer Wohnungsdurchsuchung oder einer Bestellung im Darknet. Die Behörde kann dann bei Hinweisen auf harte Drogen ein ärztliches Gutachten anordnen; schon der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln kann dafür genügen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV).
Bei Cannabis gilt seit 2024 der eigene § 13a FeV. Ein ärztliches Gutachten wird angeordnet, wenn Tatsachen auf eine Abhängigkeit hindeuten, eine MPU bei Anzeichen für Missbrauch, also fehlender Trennung von Konsum und Fahren, bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder nach einer früheren Entziehung aus diesen Gründen. Reine Verstöße gegen das Fahranfängerverbot des § 24c StVG zählen dabei nicht als Wiederholung. Der bloße erlaubte Besitz nach dem KCanG ist für sich kein Grund für Maßnahmen.
Wie sollten Sie sich bei einer Drogenkontrolle verhalten?
Sie müssen sich ausweisen und Fahrzeugpapiere vorzeigen, aber Sie müssen keine Angaben zum Konsum machen und an freiwilligen Tests nicht mitwirken. Urin- oder Speicheltests und Koordinationsübungen sind freiwillig. Eine Blutprobe kann dagegen angeordnet werden (§ 81a StPO, § 46 Abs. 4 OWiG); dagegen sollten Sie sich nicht körperlich wehren.
- Keine Aussagen wie „Ich habe gestern Abend einen Joint geraucht“. Solche Angaben werden später gegen Sie verwendet, gerade bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Freiwillige Vortests höflich ablehnen.
- Den Bußgeldbescheid oder die Anhörung nicht selbst beantworten, sondern prüfen lassen.
- Bei Post der Fahrerlaubnisbehörde die gesetzte Frist ernst nehmen und vor der Abgabe eines Gutachtens beraten lassen.
Ist neben der Fahrt ein Strafverfahren wegen Besitzes anhängig, sollten beide Verfahren aufeinander abgestimmt geführt werden, siehe Cannabis nach dem KCanG und Drogenbesitz als Ersttäter.
Häufige Fragen
Wie lange nach dem Kiffen darf ich Auto fahren?
Eine feste Zeit gibt es nicht, weil der THC-Abbau individuell verläuft. Entscheidend ist der Wert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Bei regelmäßigem Konsum kann er deutlich länger überschritten sein als bei gelegentlichem.
Ist der Führerschein bei Kokain im Blut sofort weg?
Im Bußgeldverfahren droht zunächst ein Fahrverbot. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis aber in der Regel schon wegen des Konsums harter Drogen. Ein Widerspruch oder Eilantrag hat nur Aussicht, wenn der Nachweis selbst zweifelhaft ist.
Darf ich mit Cannabis auf Rezept Auto fahren?
Grundsätzlich ja, wenn Sie das Medikament bestimmungsgemäß einnehmen und fahrtüchtig sind (§ 24a Abs. 4 StVG). Bei Ausfallerscheinungen bleibt § 316 StGB anwendbar. Führen Sie das Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mit.
Gilt der THC-Grenzwert auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, § 24a StVG gilt also auch für sie. Für Fahrräder gilt der Grenzwert dagegen nicht; dort kommt nur § 316 StGB bei Fahruntüchtigkeit in Betracht.
Muss ich zur MPU, wenn ich einmal mit Cannabis erwischt wurde?
Nicht automatisch. Eine MPU kommt nach § 13a FeV vor allem bei Anzeichen für Missbrauch, bei wiederholten Verstößen oder nach einer früheren Entziehung in Betracht. Ein einmaliger Verstoß gegen § 24a StVG führt in der Regel zu Bußgeld und Fahrverbot.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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