Eine Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB liegt vor, wenn ein Fahrer einen anderen durch Gewalt, etwa durch langes dichtes Auffahren oder gezieltes Ausbremsen, zu einem bestimmten Verhalten zwingt und das im Einzelfall verwerflich ist; die Strafe beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Kurzes dichtes Auffahren oder ein einzelnes Lichthupen genügen nach der Rechtsprechung in der Regel nicht, dann bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit. Neben der Strafe ordnen Gerichte häufig ein Fahrverbot nach § 44 StGB an.
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Nötigung im Straßenverkehr: die Eckdaten
| Vorschrift | § 240 StGB, Nötigung |
|---|---|
| Strafrahmen | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Versuch strafbar |
| Gewalt im Verkehr | körperlich wirkender Zwang, etwa längeres dichtes Auffahren mit Bedrängen, Ausbremsen, Abdrängen |
| Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) | Abwägung von Mittel und Zweck im Einzelfall |
| Abgrenzung | kurzes Auffahren, Lichthupe, Blockieren der linken Spur oft nur Ordnungswidrigkeit |
| Nebenfolgen | Fahrverbot (§ 44 StGB), bei charakterlicher Ungeeignetheit Entziehung (§ 69 Abs. 1 StGB) |
| Verjährung | fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) |
Wann ist Drängeln eine Nötigung?
Drängeln ist eine Nötigung, wenn der Vordermann durch dichtes Auffahren so unter Druck gesetzt wird, dass er sich der Situation körperlich nicht mehr entziehen kann, und wenn das nach Dauer, Abstand und Geschwindigkeit verwerflich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29.03.2007 (2 BvR 932/06) betont, dass für die Annahme von Gewalt eine körperliche Zwangswirkung beim Opfer festgestellt werden muss; ein rein psychischer Druck genügt nicht.
In der Praxis prüfen Gerichte, wie lange und über welche Strecke der Fahrer aufgefahren ist, bei welcher Geschwindigkeit, mit welchem Abstand und ob zusätzlich Lichthupe, Hupe oder seitliches Versetzen eingesetzt wurden. Ein mehrere hundert Meter langes Auffahren auf wenige Meter bei Autobahngeschwindigkeit wird häufig als Nötigung gewertet. Ein kurzes Aufschließen beim Überholvorgang dagegen nicht. Der zu geringe Abstand ist dann eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Ist Ausbremsen strafbar?
Gezieltes Ausbremsen, um den Hintermann zu maßregeln oder zum Anhalten zu zwingen, ist in der Regel eine Nötigung durch Gewalt. Der Hintermann muss selbst stark bremsen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden; das ist ein körperlich wirkender Zwang. Wer ohne verkehrsbedingten Grund abrupt bremst, riskiert außerdem eine Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB, wenn dadurch eine konkrete Gefahr entsteht.
Ähnlich werden das Abdrängen auf den Seitenstreifen, das absichtliche Schneiden nach dem Überholen und das Ausbremsen auf der Autobahn behandelt. Das Blockieren der linken Spur aus Prinzip, um einen schnelleren Fahrer am Überholen zu hindern, kann ebenfalls eine Nötigung sein, wenn es nicht nur kurz und aus Verkehrsgründen geschieht.
Was bedeutet Verwerflichkeit bei der Nötigung?
Eine Nötigung ist nur rechtswidrig, wenn die Anwendung von Gewalt zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist (§ 240 Abs. 2 StGB). Das Gericht wägt dabei Mittel und Zweck ab. Wer einen anderen über eine längere Strecke bedrängt, um selbst schneller voranzukommen, handelt regelmäßig verwerflich. Wer dagegen in einer Notsituation drängt, etwa um einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen, kann anders zu beurteilen sein.
Auch das Motiv, den anderen zu „erziehen“, rechtfertigt keine Gewalt. Wer einen Raser ausbremst, um ihm eine Lehre zu erteilen, handelt nach der Rechtsprechung verwerflich, auch wenn der andere selbst gegen Regeln verstoßen hat. Selbstjustiz im Straßenverkehr rechtfertigt die Tat nicht.
Wie wird eine Nötigung im Verkehr bewiesen?
Viele Verfahren beginnen mit einer Anzeige des angeblich Genötigten, oft mit Kennzeichen, Uhrzeit und Ort. Der Vorwurf steht dann häufig Aussage gegen Aussage. Die Polizei schreibt den Halter an; ob er selbst gefahren ist, muss die Staatsanwaltschaft beweisen. Halter müssen sich nicht selbst und keine nahen Angehörigen belasten (§§ 52, 55 StPO).
Immer häufiger liegen Dashcam-Aufnahmen vor. Ihre Verwertbarkeit hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat für den Zivilprozess entschieden, dass eine Dashcam-Aufnahme trotz datenschutzrechtlicher Bedenken als Beweis verwertbar sein kann (Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17); Strafgerichte wenden ähnliche Abwägungen an. Eine Aufnahme kann aber auch entlasten: Sie zeigt Abstände und Geschwindigkeiten oft weniger dramatisch, als die Anzeige sie schildert, und manchmal auch, wer das Geschehen ausgelöst hat.
Welche Strafe droht für Nötigung im Straßenverkehr?
Bei Ersttätern verhängen Gerichte meist eine Geldstrafe, häufig per Strafbefehl. Dazu ordnen sie oft ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten an (§ 44 StGB), weil die Tat beim Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. In schweren Fällen oder bei wiederholter Auffälligkeit kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat eine charakterliche Ungeeignetheit ergibt (§ 69 Abs. 1 StGB). Anders als bei Trunkenheit oder Unfallflucht ist das aber kein Regelfall.
In geeigneten Fällen, etwa bei kurzer Dauer, unklarer Beweislage und fehlenden Voreintragungen, ist eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage erreichbar. Sie führt zu keiner Eintragung im Bundeszentralregister. Wie das Fahrverbot vollstreckt wird, erklärt Fahrverbot bei Straftaten.
Was sollten Sie nach einer Anzeige wegen Nötigung tun?
Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht zur Sache aus und machen Sie keine Angaben darüber, wer gefahren ist, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt. Viele Betroffene erklären spontan, sie seien zwar gefahren, hätten aber nicht gedrängelt. Damit ist die Fahrereigenschaft bewiesen, und die Frage reduziert sich auf eine Aussage gegen eine andere.
- Sichern Sie eigene Dashcam-Aufnahmen und Navigationsdaten, bevor sie überschrieben werden.
- Notieren Sie Mitfahrer, die das Geschehen beobachtet haben.
- Erstatten Sie keine vorschnelle Gegenanzeige; sie kann den Konflikt verschärfen und eigene Angaben erzwingen.
Wie Sie auf einen Anhörungsbogen reagieren, steht unter Anhörungsbogen. Einen Überblick über alle Verkehrsdelikte gibt Verkehrsstrafrecht.
Wie unterscheidet sich die Nötigung im Verkehr von der allgemeinen Nötigung?
Der Tatbestand ist derselbe: § 240 StGB gilt für Nötigungen im Alltag ebenso wie im Straßenverkehr. Die Besonderheit liegt im Gewaltbegriff. Im Verkehr fehlt meist der unmittelbare Körperkontakt, deshalb muss die Zwangswirkung aus der Fahrweise selbst entstehen, etwa weil der Vordermann nur noch durch eine gefährliche Reaktion ausweichen könnte. Drohungen mit einem empfindlichen Übel spielen im Verkehr eine geringere Rolle, kommen aber vor, etwa wenn ein Fahrer aussteigt und dem anderen Schläge ankündigt.
Häufig treffen Nötigung und andere Delikte zusammen. Wer nach einem Streit an der Ampel aussteigt und den anderen beleidigt oder schubst, muss auch mit Vorwürfen wegen Beleidigung oder Körperverletzung rechnen. Wer mit dem Fahrzeug gezielt auf einen Menschen zufährt, kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begehen. Die allgemeinen Grundsätze zu Gewalt, Drohung und Verwerflichkeit erklärt die Seite Nötigung.
Wie verteidigt Dr. Löw beim Vorwurf der Nötigung im Verkehr?
Dr. Löw prüft, ob die Fahrereigenschaft bewiesen ist, wie belastbar die Aussage des Anzeigeerstatters ist und ob das geschilderte Verhalten überhaupt die Schwelle zur Gewalt überschreitet. Gerade die Angaben zu Abstand und Dauer beruhen oft auf Schätzungen, die einer Überprüfung mit Weg-Zeit-Berechnungen nicht standhalten. Vorhandene Videos werden vollständig ausgewertet, nicht nur der Ausschnitt, den der Anzeigeerstatter eingereicht hat.
Ziel ist häufig die Einstellung des Verfahrens oder die Vermeidung eines Fahrverbots, gerade für Menschen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind und bei denen schon ein Monat ohne Fahrerlaubnis erhebliche Folgen hat. Ein bestimmtes Ergebnis kann kein Verteidiger versprechen.
Häufige Fragen
Ist Lichthupe auf der Autobahn eine Nötigung?
Ein einzelnes Lichthupen zum Ankündigen eines Überholvorgangs ist erlaubt. Dauerhaftes Lichthupen in Verbindung mit dichtem Auffahren kann aber Teil einer Nötigung sein.
Kann ich wegen Nötigung angezeigt werden, wenn ich die linke Spur nicht freimache?
Ja, wenn Sie die Spur ohne Grund über längere Zeit blockieren, um einen anderen am Überholen zu hindern. Wer nur wegen Verkehrs auf der rechten Spur links bleibt, nötigt nicht.
Reicht eine Anzeige mit Kennzeichen für eine Verurteilung?
Nicht allein. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, wer gefahren ist und was genau geschah. Als Halter müssen Sie den Fahrer nicht benennen, wenn Sie sich oder Angehörige belasten würden.
Verliere ich bei Nötigung im Straßenverkehr meinen Führerschein?
Häufig droht ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei Nötigung kein Regelfall, kommt aber bei schweren oder wiederholten Taten in Betracht.
Darf ich mit meiner Dashcam filmen, um mich zu verteidigen?
Anlassbezogene kurze Aufnahmen sind eher zulässig als dauerhaftes Filmen. Für Ihre Verteidigung können eigene Aufnahmen auch bei datenschutzrechtlichen Bedenken genutzt werden. Sichern Sie die Datei unverändert.
Quellen
Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.
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