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Strafbefehl

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht zahlen kann?

Dr. Heiko LöwFachanwalt für Strafrecht · Stand Oktober 2026 ·

Wer eine Geldstrafe nicht auf einmal zahlen kann, kann bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Ratenzahlung oder eine Zahlungsfrist beantragen (§ 42 StGB, § 459a StPO). Ist die Geldstrafe uneinbringlich, droht Ersatzfreiheitsstrafe, wobei seit dem 1. Februar 2024 zwei Tagessätze einem Tag Haft entsprechen (§ 43 StGB); sie lässt sich durch Zahlung, durch freie Arbeit nach Landesrecht (Art. 293 EGStGB) oder in Härtefällen durch eine gerichtliche Entscheidung (§ 459f StPO) abwenden.

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Von der Zahlungsaufforderung bis zur Ersatzfreiheitsstrafe

Zuständig (§ 451 StPO)Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde, nach Rechtskraft
Raten und Zahlungsfrist (§ 42 StGB, § 459a StPO)wenn sofortige Zahlung nicht zuzumuten ist; gilt auch für die Verfahrenskosten
Beitreibung (§ 459c StPO)frühestens zwei Wochen nach Fälligkeit, nach dem Justizbeitreibungsgesetz
Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB)zwei Tagessätze entsprechen einem Tag, mindestens ein Tag
Freie Arbeit (Art. 293 EGStGB)Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe nach Landesverordnung; in NRW Tilgungsverordnung (TilgVO)
Unbillige Härte (§ 459f StPO)Gericht ordnet an, dass die Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt

Wie beantrage ich Ratenzahlung für eine Geldstrafe?

Ratenzahlung beantragen Sie formlos und schriftlich bei der Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe vollstreckt; das Aktenzeichen steht auf der Zahlungsaufforderung, die nach Rechtskraft des Urteils oder des Strafbefehls kommt. Nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde über Zahlungserleichterungen (§ 459a Abs. 1 StPO). Sie muss Raten oder eine Zahlungsfrist bewilligen, wenn Ihnen nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, sofort zu zahlen (§ 42 Satz 1 StGB).

Ein guter Antrag enthält:

  • Ihr Nettoeinkommen und Ihre regelmäßigen Pflichten, mit Belegen wie Gehaltsabrechnung, Bescheid oder Unterhaltstitel,
  • einen konkreten Vorschlag für eine monatliche Rate, die Sie sicher zahlen können,
  • die Bitte, die Verfahrenskosten in die Regelung einzubeziehen, was das Gesetz ausdrücklich vorsieht (§ 459a Abs. 4 StPO).

Die Raten können mit einer Verfallklausel verbunden werden: Zahlen Sie eine Rate nicht rechtzeitig, wird der ganze Rest fällig (§ 42 Satz 2 StGB). Die Staatsanwaltschaft kann danach aber erneut Raten bewilligen (§ 459a Abs. 3 StPO). Ändern sich Ihre Verhältnisse, etwa durch Arbeitslosigkeit, beantragen Sie eine Anpassung, bevor Sie eine Rate auslassen.

Was passiert, wenn ich gar nicht zahle?

Zahlen Sie nicht, wird die Geldstrafe zunächst beigetrieben, also gepfändet, und erst danach droht Haft. Vor Ablauf von zwei Wochen nach Fälligkeit wird nur beigetrieben, wenn erkennbar ist, dass Sie sich der Zahlung entziehen wollen (§ 459c Abs. 1 StPO). Für die Beitreibung gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes (§ 459 StPO), möglich sind etwa Kontopfändung oder Lohnpfändung.

Ist die Geldstrafe uneinbringlich oder verspricht eine Vollstreckung keinen Erfolg, ordnet die Staatsanwaltschaft die Ersatzfreiheitsstrafe an (§ 459e Abs. 1 und 2 StPO). Vorher muss sie Sie darauf hinweisen, dass Raten bewilligt werden können und dass die Haft durch freie Arbeit abgewendet werden kann (§ 459e Abs. 2 Satz 2 StPO). Diesen Hinweis sollten Sie ernst nehmen, denn danach folgt die Ladung zum Strafantritt.

Wie lange dauert die Ersatzfreiheitsstrafe?

Seit dem 1. Februar 2024 entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen (§ 43 Satz 2 StGB); vorher war es ein Tag je Tagessatz. Das Mindestmaß ist ein Tag. Für einen Teilbetrag, der keinem vollen Tag entspricht, darf keine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden (§ 459e Abs. 3 StPO).

Offene TagessätzeErsatzfreiheitsstrafe
105 Tage
3015 Tage
6030 Tage
9045 Tage
12060 Tage

Haben Sie schon einen Teil gezahlt, zählt nur der offene Rest. Die Ersatzfreiheitsstrafe endet sofort, wenn der restliche Betrag bezahlt wird (§ 459e Abs. 4 StPO). Auch aus der Haft heraus können Angehörige deshalb noch zahlen.

Kann ich die Geldstrafe durch Arbeit abarbeiten?

Ja, die Ersatzfreiheitsstrafe kann durch freie, unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit abgewendet werden, wenn die Staatsanwaltschaft das gestattet. Grundlage ist Art. 293 EGStGB: Die Länder regeln durch Verordnung, wie viele Arbeitsstunden einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe ersetzen. Soweit die Arbeit geleistet ist, ist die Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. In Nordrhein-Westfalen gilt dafür die Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit (Tilgungsverordnung).

Der Antrag geht an die Staatsanwaltschaft, die vollstreckt. Üblich ist ein Merkblatt mit Antragsformular, das der Ladung zum Strafantritt beiliegt und eine kurze Frist setzt; die Staatsanwaltschaft Münster etwa nennt eine Woche ab Erhalt. Sie können selbst eine Einrichtung vorschlagen, etwa einen Wohlfahrtsverband oder ein Pflegeheim. Die Arbeit begründet kein Arbeitsverhältnis und keine Sozialversicherungspflicht (Art. 293 Abs. 2 EGStGB). Wer die Stunden nicht leistet, muss mit der Vollstreckung der restlichen Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.

Wann wird die Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt?

Das Gericht ordnet an, dass die Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn ihre Vollstreckung für Sie eine unbillige Härte wäre (§ 459f StPO). Das ist eine Ausnahme für Fälle, in denen Sie unverschuldet weder zahlen noch arbeiten können, etwa wegen schwerer Krankheit oder Pflege eines Angehörigen, und in denen die Haft eine Härte bedeuten würde, die über das übliche Maß hinausgeht. Die bloße Mittellosigkeit genügt nach der Rechtsprechung in der Regel nicht.

Der Antrag wird über die Staatsanwaltschaft an das Gericht gerichtet und sollte gut begründet und belegt sein. Läuft daneben eine Freiheitsstrafe in einem anderen Verfahren, kann das Gericht unter Umständen auch anordnen, dass die Geldstrafe ganz oder teilweise nicht vollstreckt wird (§ 459d StPO). Ob die Geldstrafe in dieser Höhe überhaupt richtig war, lässt sich nach Rechtskraft nicht mehr angreifen. Deshalb lohnt der Blick auf den Tagessatz schon beim Strafbefehl; wie er berechnet wird, erklärt der Ratgeber Tagessatz berechnen.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich Ratenzahlung für eine Geldstrafe?

Bei der Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe vollstreckt. Ihre Anschrift und das Aktenzeichen stehen auf der Zahlungsaufforderung. Ein formloses Schreiben mit Einkommensnachweisen und einem Ratenvorschlag genügt.

Kann ich auch die Verfahrenskosten in Raten zahlen?

Ja. Die Entscheidung über Zahlungserleichterungen erstreckt sich auch auf die Kosten des Verfahrens und kann sogar allein für die Kosten getroffen werden (§ 459a Abs. 4 StPO).

Wie viele Tage Haft sind 50 Tagessätze?

25 Tage. Seit dem 1. Februar 2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Bei einer ungeraden Zahl bleibt für den letzten Tagessatz keine Haft, weil ein Teilbetrag unter einem vollen Tag nicht vollstreckt werden darf (§ 459e Abs. 3 StPO).

Kann ich die Ersatzfreiheitsstrafe noch abwenden, wenn die Ladung schon da ist?

Ja. Sie können den offenen Betrag zahlen, sofort einen Antrag auf freie Arbeit stellen oder erneut Raten beantragen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe bezahlt wird (§ 459e Abs. 4 StPO).

Wird die Geldstrafe auch dann eingetragen, wenn ich sie abarbeite?

Ja. Die Verurteilung bleibt im Bundeszentralregister, egal wie die Strafe erledigt wird. Freie Arbeit ändert nur, wie die Geldstrafe vollstreckt wird, nicht die Verurteilung selbst.

Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage (Stand Oktober 2026, zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachbegriffe erklärt das Glossar. Fragen zur Zusammenarbeit beantworten die häufigen Fragen.

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